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							Gutachten 366-0335-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46354
ANLAGE: 62 FORD                                                      Radtyp: TAP_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 24.03.2011
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Fahrzeughersteller                         : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
TAPHS48A634         LK108 ET48                 Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      655    2135     11/05
TAPHS48A634         LK108 ET48                 Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      680    2060     11/05
TAPH48A634          LK108 ET48                 Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      655    2135     11/05
TAPH48A634          LK108 ET48                 Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      680    2060     11/05
TRLPHBP48B6         LK108 ET48                 Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      680    2060     07/10
34
TRLPHBP48634 LK108 ET48                        Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     680      2060 07/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : DA3; DB3; DM2; BA7; DXA; B5Y; BWY; B4Y
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJFG
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
                                             120 Nm für Typ : DM2
                                             130 Nm für Typ : DA3; DB3; DM2; DXA
                                             140 Nm für Typ : BA7
                                             160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 166            205/55R16          51G; 52J                    Nur Ford Focus ST;
                                                                                                Schrägheck;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                76Z
DA3            e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16              51G                         Kombi;
                                                 205/55R16 89       FGQ; 11A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                76U
DA3            e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16              51G                         Schrägheck;
                                                 205/55R16 89       FGQ; 11A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46354
ANLAGE: 62 FORD                                                   Radtyp: TAP_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 24.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
DB3          e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/55R16            51G                         Stufenheck;
                                           205/55R16 89         FGQ; 11A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            76U
DB3            e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/55R16          12A; 51G                    Ford Focus Coupe-
                                                                                            Cabriolet;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/55R16            51G                         Nur C-MAX;
                                           215/55R16 93                                     Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 215/70R16     51G                               Nur Kuga;
                                            235/60R16 100                                   Allradantrieb;
                                            245/55R16 100                                   Frontantrieb;
                                            245/60R16 102                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  205/55R16 91                                     Stufenheck;
                                  74 - 162 215/55R16 93                                     Schrägheck;
                                           225/50R16 92         11A; 24M                    Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            76U
BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  205/55R16 91                                   Kombi; Frontantrieb;
                                    74 - 107 225/50R16 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                    74 - 162 215/55R16 93                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/50R16 92Y                                  73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            76U
BWY            e1*98/14*0156*..     66 - 150 205/55R16          51G                         Frontantrieb;
                                             215/55R16 93                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                    166      205/55R16          51G; 52J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46354
ANLAGE: 62 FORD                                                   Radtyp: TAP_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 24.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
B4Y          e1*98/14*0154*..  66 - 150 205/55R16               51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y          e1*98/14*0155*..  166      205/55R16               51G; 52J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            76U

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 74 - 162 215/60R16     51G                                erhöhtes
                                           215/60R16 95W                                    Anzugsmoment 160
                                                                                            Nm;
                                              215/60R16 99                                  Ford S-MAX; Ford
                                              225/55R16 95W FGT                             Galaxy;
                                              235/50R16 95W FGT                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            740; 75I; 76U

Verkaufsbezeichnung:     Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
DXA          e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 215/55R16 93                                      Nur Grand C-MAX;
                                          225/50R16 92                                      MPV; Frontantrieb;
                                 77 - 92 205/55R16 94           51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 76U
DXA            e13*2007/46*1103*..   70 - 134 205/55R16 91                                  Nur C-MAX; MPV;
                                              215/55R16 93                                  Frontantrieb;
                                              225/50R16 92                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46354
ANLAGE: 62 FORD                                                   Radtyp: TAP_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 24.03.2011
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46354
ANLAGE: 62 FORD                                                   Radtyp: TAP_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 24.03.2011
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
       4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       zu überprüfen.
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
     Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
     (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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