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							Gutachten 366-0557-04-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46082
ANLAGE: 12 FORD                                                     Radtyp: AW7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 29.03.2011
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Fahrzeughersteller                       : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
AW7H634             LK108 ET40               Ø70.1 Ø63.4                  63,4                    580    2141     01/05
AW7H634             LK108 ET40               Ø70.1 Ø63.4                  63,4                    590    2105     01/05
AW7H634             LK108 ET40               Ø70.1 Ø63.4                  63,4                    615    2007     01/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
                                           120 Nm für Typ : DM2
                                           130 Nm für Typ : DA3; DB3; DM2; DXA
                                           140 Nm für Typ : BA7
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 166            205/50R17 89     11A; 24J; 24M; 52J          Nur Ford Focus ST;
                                                 215/45R17 91     52J                         Schrägheck;
                                                 225/45R17 90     11A; 22P; 24J; 24M; 52J     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P; 76Z
DA3            e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89         11A; 24J; 24M               Schrägheck;
                                                 215/45R17 87     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/45R17 90     11A; 22P; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P
DA3            e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89      11A; 24J                       Kombi;
                                                 215/45R17 87W 11A; 24J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/45R17 90 11A; 22P; 24J                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P
DB3            e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/50R17 89         11A; 24J; 24M               Stufenheck;
                                                 215/45R17 87     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/45R17 90     11A; 22P; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P
DB3            e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/50R17            11A; 24M                    Ford Focus Coupe-
                                                 215/45R17 88     11A; 24M; 5EN               Cabriolet;
                                                 225/45R17 91     11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0557-04-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46082
ANLAGE: 12 FORD                                                     Radtyp: AW7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 29.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/50R17 89           11A; 24J; 24M               Nur C-MAX;
                                           215/45R17 87                                       Frontantrieb;
                                           225/45R17 90           11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 93           11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/55R17 99          11A; 24J                    Nur Kuga;
                                            245/50R17 99          11A; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                            245/55R17 102         11A; 21P; 24J; 24M          Frontantrieb;
                                            255/50R17 101         11A; 21P; 22I; 24C; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 75I; 76S

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  205/50R17 91           11A; 24M; 51J               Kombi; Frontantrieb;
                                           215/45R17 91           51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                  74 - 107 215/50R17 91           11A; 24M; 51J               12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 91           11A; 24M; 51J               725; 73C; 74A; 74H;
                                  74 - 162 215/50R17 95           11A; 24M; 51J               74P; 75I; 76S
                                           225/45R17 91Y          11A; 24M; 51J
                                           235/45R17 94           11A; 24M
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  205/50R17 89W          11A; 24M; 5FM; 51J          Stufenheck;
                                           215/45R17 91           11A; 24M; 51J               Schrägheck;
                                  74 - 107 215/50R17 91           11A; 24M; 51J               Frontantrieb;
                                           225/45R17 91           11A; 24M; 51J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                  74 - 162 215/50R17 95           11A; 24M; 51J               12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 91Y          11A; 24M; 51J               725; 73C; 74A; 74H;
                                           235/45R17 94           11A; 24M                    74P; 76S
BWY          e1*98/14*0156*..     66 - 125 205/50R17 89W          11A; 21B; 24J; 24M; 5FM     Frontantrieb;
                                  66 - 150 205/50R17              11A; 21B; 24J; 24M; 51G     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91           11A; 21B; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90W          11A; 21B; 24C; 24M          725; 73C; 74A; 74H;
                                  81 - 125 215/45R17 87W          11A; 21B; 24J; 24M; 5ET     74P
B4Y          e1*98/14*0154*..     66 - 107 215/45R17 87           11A; 24J; 24M; 5ET          10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y          e1*98/14*0155*..     66 - 125 205/50R17 89           11A; 24J; 24M; 5FM          12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/45R17 87W          11A; 24J; 24M; 5ET          725; 73C; 74A; 74H;
                                  66 - 150 205/50R17 89W          11A; 24J; 24M; 5FM          74P
                                           215/45R17 91           11A; 24J; 24M
                                           225/45R17 90           11A; 21B; 22L; 24J; 24M




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0557-04-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46082
ANLAGE: 12 FORD                                                     Radtyp: AW7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 29.03.2011
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                                                                                                        Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
DXA          e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 205/50R17 89W           11A; 245; 51J               Nur C-MAX; MPV;
                                          215/45R17 91                                        Frontantrieb;
                                          215/50R17 91            11A; 21P; 22I; 245          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91            11A; 245                    12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/45R17 94            11A; 21P; 22I; 245          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0557-04-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46082
ANLAGE: 12 FORD                                                     Radtyp: AW7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 29.03.2011
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                                                                                                        Seite: 4 von 5
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5EN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1065kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0557-04-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46082
ANLAGE: 12 FORD                                                     Radtyp: AW7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 29.03.2011
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                                                                                                        Seite: 5 von 5
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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