Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 1 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R7704.25
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AAL, ABL, AFL, ALL, ANL, BAP, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40521 110 Nm
BCV, BFP, BNP, DA1, DAW, M12x1,5
DAX, DB1, DBW, DBX, DBY,
DFW, DN1, DNW, DNX, GBP,
JA8, JA8-LPG, JD3, JH1, JR8,
JU2, JU2-LPG
Typ: ABL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort 3-türig Fließheck 195/40R17 A01) bis A10)
G01) B23)K11)K16)K18)
S01)
e11*93/81*0051*02E 925/835 4/108/63,4
RA-000587-A0-104-14~FO-4-108-63_3-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 2 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: AFL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort 4-türig 195/40R17 A01) bis A10)
Stufenheck G01) B23)K11)K16)K18)
S01)
e11*93/81*0052*03 930/860 4/108/63,4
Typ: AAL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0053*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort 5-türig Fließheck 195/40R17 A01) bis A10)
G01) B23)K11)K16)K18)
S01)
e11*93/81*0053*02E 935/845 4/108/63,4
Typ: ANL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort Kombi 195/40R17 A01) bis A10)
G01) B23)K11)K16)K18)
S01)
e11*93/81*0054*05 920/900 4/108/63,4
Typ: ALL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Escort Cabrio 195/40R17 A01) bis A10)
G01) B23)K11)K16)K18)
S01)
e11*93/81*0055*01E 900/860 4/108/63,4
Typ: GBP
ABE / EG-Genehmigung: G274
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 125 Mondeo 215/40R17 A01) bis A10)
(Stufenheck, Fließheck) K03)K49)S01)
G274/NT10E 1030/900 4/108/63,4
RA-000587-A0-104-14~FO-4-108-63_3-ET40_53R7704.doc
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Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 3 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: BNP
ABE / EG-Genehmigung: G387
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 125 Mondeo (4-türig Kombi) 215/40R17 A01) bis A10)
K03)K49)S01)
G387/NT09E 1030/1050 4/108/63,4
Typ: BFP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Mondeo (Stufenheck) 215/40R17 A01) bis A10)
K03)K49)S01)
e1*95/45*0045*06E 1030/980 4/108/63,4
Typ: BAP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Mondeo (Fließheck) 215/40R17 A01) bis A10)
K03)K49)S01)
e1*95/45*0046*06E 1030/915(985) 4/108/63,4
Typ: BNP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Mondeo (4-türig Kombi) 215/40R17 A01) bis A10)
K03)K49)S01)
e1*95/45*0047*06E 1030/1030(1100) 4/108/63,4
RA-000587-A0-104-14~FO-4-108-63_3-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 4 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: BCV
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 125 Cougar 205/40R17 A02) bis A10)S01)
215/40R17
215/45R17
A01)K33)
225/45R17
A01)K03)K04)K33)
151 Cougar 215/45R17 A02) bis A10)K33)S01)
A01)
225/45R17
A01)K03)K04)
e9*96/79*0027*06E 1075/945(935) 4/108/63,3
Typ: DAW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus (5-türig) 205/40R17 A01) bis A10)
K32)S01)
55 bis 96 Focus (5-türig) 215/40R17 A01) bis A10)
K18)K26)K32)K50)
S01)
e13*97/27*0037*18E 965/860(915) 4/108/63,3
Typ: DBW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus (3-türig) 205/40R17 A01) bis A10)
K32)S01)
55 bis 96 Focus (3-türig) 215/40R17 A01) bis A10)
K18)K26)K32)K50)
S01)
e13*97/27*0038*17E 950/850(900) 4/108/63,3
RA-000587-A0-104-14~FO-4-108-63_3-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 5 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: DFW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus (4-türig, Stufenheck) 205/40R17 A01) bis A10)
K32)S01)
55 bis 96 Focus (4-türig, Stufenheck) 215/40R17 A01) bis A10)
K18)K26)K32)K50)
S01)
e13*97/27*0039*16E 960/880(930) 4/108/63,3
Typ: DNW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus Turnier 205/40R17 A01) bis A10)
(5-türig, Kombi) K32)S01)
55 bis 96 Focus Turnier 215/40R17 A01) bis A10)
(5-türig, Kombi) K18)K26)K32)K50)
S01)
e13*97/27*0040*17E 960/960(1010) 4/108/63,3
Typ: DNX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0056*.. , e13*98/14D0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus (Kombi) 205/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K32)S01)
83 bis 86 Focus (Kombi) 215/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K18)K26)K32)K50)
S01)
e13*98/14*0056*01 885/960(1010) 4/108/63,3
e13*98/14*0056*04E
Typ: DAX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0057*.. , e13*98/14D0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus (5-türig) 205/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K32)S01)
83 bis 86 Focus (5-türig) 215/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K18)K26)K32)K50)
S01)
e13*98/14D0057*04E 895/865(915) 4/108/63,3
RA-000587-A0-104-14~FO-4-108-63_3-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 6 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: DBX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0058*.. , e13*98/14D0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus (3-türig) 205/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K32)S01)
83 bis 86 Focus (3-türig) 215/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K18)K26)K32)K50)
S01)
e13*98/14D0058*04E 885/850(900) 4/108/63,3
Typ: DA1
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
127 Focus ST170 (5-türig) 215/40R17 A01) bis A10)
K18)K26)K32)K50)
215/45R17 S01)
e13*98/214*0081*03E 915/855(905) 4/108/63,3
Typ: DB1
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
127 Focus ST170 (3-türig) 215/40R17 A01) bis A10)
K18)K26)K32)K50)
215/45R17 S01)
e13*98/214*0082*03E 905/850(900) 4/108/63,3
Typ: DN1
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
127 Focus ST170 (Kombi) 215/40R17 A01) bis A10)
K18)K26)K32)K50)
215/45R17 S01)
e13*98/14*0095*03E 905/920(970) 4/108/63,3
Typ: DBY
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
158 Focus RS 205/45R17 M+S A02) bis A10)
S01)
e11*2001/116*0194*00 960/850(0) 4/108/63,3
RA-000587-A0-104-14~FO-4-108-63_3-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 7 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: JH1
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 74 Fiesta (5-türig) 195/40R17 A01)bis A10)
K03)K04)S01)
205/40R17
G01)K41)
215/40R17
K40)
e1*98/14*0191*18 890/810 4/108/63,3
Typ: JD3
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0210*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74 Fiesta (3-türig) 195/40R17 A01)bis A10)
K03)K04)S01)
205/40R17
G01)K41)
215/40R17
K40)
110 Fiesta (3-türig) 195/40R17 A01)bis A10)
K03)K04)S01)
205/40R17
K41)
215/40R17
K40)
e1*2001/116*0210*16 900/800 4/108/63,3
Typ: JU2
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Fusion 195/40R17 A01) bis A10)
G32) K03)K04) S01)
205/40R17
G32)
215/40R17
G32)
e1*98/14*0194*24 910/860(910) 4/108/63,3
RA-000587-A0-104-14~FO-4-108-63_3-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 8 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: JU2-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Fusion 195/40R17 A01) bis A10)
G32) K03)K04) S01)
205/40R17
G32)
215/40R17
G32)
e13*2007/46*1077*01 840/850(900) 4/108/63,3
Typ: JA8
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 88 Fiesta (3- und 5-türig) 195/40R17 A02) bis A10)
S01)
205/40R17
A01)K03)K04)K67)K68)
215/35R17
A01)K03)K04)K67)
e9*2001/116*0069*06 850/765(840) 4/108/63,3
Typ: JR8
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 70 Fiesta (3- und 5-türig) 195/40R17 A02) bis A10)
S01)
205/40R17
A01)K03)K04)K67)K68)
215/35R17
A01)K03)K04)K67)
e9*2007/46*0002*02 850/785(860) 4/108/63,3
Typ: JA8-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 71 Fiesta (3- und 5-türig) 195/40R17 A02) bis A10)
S01)
205/40R17
A01)K03)K04)K67)K68)
215/35R17
A01)K03)K04)K67)
e13*2007/46*1058*03 850/795(0) 4/108/63,3
RA-000587-A0-104-14~FO-4-108-63_3-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 9 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Rad-
außenkontur hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000587-A0-104-14~FO-4-108-63_3-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 10 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
B23) An Achse 2 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Bremsschläuchen und der
Sonderrad-Reifen-Kombination zu achten. Die Bremsschläuche sind so zu verlegen, dass
ein Abstand von min. 10 mm vom Sonderrad/-reifen gewährleistet ist.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G32) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/60R15 oder 205/45R16 oder 195/60R15
nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
K32) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen.
K33) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist komplett
umzulegen,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der Stoßfänger-
oberkante bis zur Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Rad-
hausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechrad-
haus/Stoßfänger anzulegen.
RA-000587-A0-104-14~FO-4-108-63_3-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 11 / 11 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum
Schweller, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante
bis zu den Befestigungsscheiben) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blech-
radhaus anzulegen.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
vom Kunststoffinnenkotflügel, ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnitt-
kante bis zur Befestigungsscheibe) abzutrennen,
die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, daß der
Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
desweiteren ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich gegenüber der inne-
ren Reifenschulter durch Erwärmung zur Mitte hin einzuformen.
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:Die Radhausauschnittkante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
- die obere Sechskantbefestigungsschraube des Stoßfängers ist durch eine Flachkopf-
schraube zu ersetzen.
K50) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Lasche
nach außen zu treiben.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte aufzuweiten.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom-
mel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.01.2011
RA-000587-A0-104-14~FO-4-108-63_3-ET40_53R7704.doc