Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BE 8085
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 108G
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø63.4
geprüfte Radlast: 680 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4625 110 Nm
BWY, DA3, DA3-RS, DA3-CNG, M12x1,5
DA3-LPG, DB3, DM2, DM2-
CNG, DM2-LPG, DYB, DXA
WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4879 125 Nm
M14x1,5
Typ: B4Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 166 Mondeo (4-türer) 225/40R18 A01) bis A10)
K35)K36)S01)
e1*98/14*0154*17E 1175/1015(1085) 5/108/63,3
RZ-064253-D0-306-08~FO-5-108-63-ET45.docx
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Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: B5Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 166 Mondeo (5-türer) 225/40R18 A01) bis A10)
K35)K36)S01)
e1*98/14*0155*17E 1175/1020(1090) 5/108/63,3
Typ: BWY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 166 Mondeo (Kombi) 225/40R18 A01) bis A10)
K35)K36)S01)
e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3
Typ: DM2
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Focus C-Max 225/35R18 A01) bis A10)
ER3) K03)K04)K57)S01)
225/40R18
100 bis 147 Kuga 235/45R18 A02) bis A10)
S01)
235/50R18
245/45R18
255/45R18
e13*2001/116*0109*29 C-Max 1115/1070(1100), 5/108/63,3
Kuga 1160/1115(1200)
Typ: DM2-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 Focus C-Max CNG 225/35R18 A01) bis A10)
ER3) K03)K04)K57)S01)
225/40R18
e13*2001/116*1018*03E 1005/1025 5/108/63,3
RZ-064253-D0-306-08~FO-5-108-63-ET45.docx
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Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: DM2-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 107 Focus C-Max LPG 225/35R18 A01) bis A10)
ER3) K03)K04)K57)S01)
225/40R18
e13*2001/116*1000*05 1005/1025 5/108/63,3
Typ: DA3
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Focus, 215/40R18 A01) bis A10)
Focus Kombi ER3) K03)K04)S01)
225/40R18
L23)
166 Focus ST 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
S01)
224 Focus RS 215/45R18 M+S A02) bis A10)
ER3)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
A01)K16)K72)
245/40R18 M+S
A01)K01)K13)K16)K22)K72)
e13*2001/116*0144*20E 1070/1090(1120) 5/108/63,3
Typ: DA3-RS
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257 Focus RS 215/45R18 M+S A02) bis A10)
ER3)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
A01)K16)K72)
245/40R18 M+S
A01)K01)K13)K16)K22)K72)
E13*2001/116*1010*05E 1040/920(-) 5/108/63,3
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Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: DA3-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 107 Focus Erdgas Lim. 3-türig, 215/40R18 A01) bis A10)
ER3) K03)K04)S01)
225/40R18
L23)
e13*2001/116*1017*03E 985/1000(0) 5/108/63,3
Typ: DA3-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0999*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 107 Focus LPG Lim. 3-türig, 215/40R18 A01) bis A10)
ER3) K03)K04)S01)
225/40R18
L23)
e13*2001/116*0999*05E 985/1040(1115) 5/108/63,3
Typ: DB3
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Focus Lim. Stufenheck, 215/40R18 A01) bis A10)
Focus Cabriolet ER3) K03)K04)S01)
225/40R18
L23)
e13*2001/116*0157*17 1070/1065(1140) 5/108/63,3
Typ: WA6
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Galaxy, S-Max 235/45R18 A01) bis A10)ER1)
K03) K04)S01)
245/40R18
K01)
245/45R18
K01)L24)
255/40R18
M00)K01)K38)L24)
e13*2001/116*0185*15 1300/1375(1410) 5/108/63,3
RZ-064253-D0-306-08~FO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: BA7
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Mondeo (4- und 5-türer), 215/45R18 A02) bis A10)E52)
Mondeo Kombi ER3) S01)
225/40R18
235/35R18
235/40R18
245/35R18
A01)K04)
e13*2001/116*0249*15 1190/1220(1300) 5/108/63,3
Typ: BA7-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 Mondeo LPG 225/40R18 A02) bis A10)E52)
(4- und 5-türer), S01)
Mondeo LPG Kombi 235/35R18
235/40R18
245/35R18
A01)K04)
e13*2001/116*1015*07 1060/1180(1300) 5/108/63,3
RZ-064253-D0-306-08~FO-5-108-63-ET45.docx
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Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: DXA
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 C-Max, Grand C-Max 205/40R18 A02) bis A10)
ER3)
205/45R18
ER3)M00)
215/40R18
ER3)
215/45R18
ER3)
225/40R18
A01)K03)
235/35R18
A01)K03)K04)
235/40R18
A01)K03)K04)K67)
245/35R18
A01)K03)K04)K67)
245/40R18
A01)K03)K04)K13)K22)K27)K67)
e13*2007/46*1103*05 1175/1250(1325) 5/108/63,3
RZ-064253-D0-306-08~FO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: DYB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Focus 205/40R18 A02) bis A10)
(4-, 5-türer, Kombi) ER3)
205/45R18
ER3)M00)
215/40R18
ER3)
215/45R18
ER3)
225/40R18
235/35R18
A01)K03)
235/40R18
A01)K03)
245/35R18
A01)K01)K04)
e13*2007/46*1138*03 1100/1025(1135) 5/108/63,3
RZ-064253-D0-306-08~FO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RZ-064253-D0-306-08~FO-5-108-63-ET45.docx
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Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1360 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1080 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
RZ-064253-D0-306-08~FO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im Bereich
der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten zu
versetzen.
K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante
eng an das Radhaus anzulegen.
K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
dem Radhaus zu verkleben,
- der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des
Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
- der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
zu kürzen,
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.
L23) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-
Bestellnummer 1342639 eingebaut werden.
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Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
L24) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
1451390 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
- mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen ,
- ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BE 8085 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 09.05.2012
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