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							Gutachten 366-0081-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48991
ANLAGE: 3 FORD                                                       Radtyp: ARE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 12.12.2012
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Fahrzeughersteller                         : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
              Rad                              Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
ARE9KHKP45634 PCD108 ET45                      Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff    735    2260       11/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : DM2; DYB; BA7; BWY; B5Y; DB3; B4Y; DYB-LPG; DA3
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJFG
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
                                             120 Nm für Typ : DM2
                                             130 Nm für Typ : DA3; DB3; DM2; DYB; DYB-LPG
                                             140 Nm für Typ : BA7
                                             160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 225/35R19 88    FGP; 11A; 21P; 22P; 24J Kombi;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                    74P
DA3            e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 225/35R19 88  FGP; 11A; 21P; 22P; 24J; Schrägheck;
                                                           24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                    74P
DA3            e13*2001/116*0144*.. 166      225/35R19 88Y                          Nur Ford Focus ST;
                                                                                    Schrägheck;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                    74P
DB3            e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 225/35R19 88  FGP; 11A; 21P; 22I; 22M; Ford Focus Coupe-
                                                           24M                      Cabriolet;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                    74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0081-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48991
ANLAGE: 3 FORD                                                    Radtyp: ARE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 12.12.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
DB3          e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 225/35R19 88     FGP; 11A; 21P; 24J; 24M Stufenheck;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                    74P
DYB            e13*2007/46*1138*..   63 - 134 225/35R19 88W 5FE                     Kombi; Schrägheck;
                                                                                    Frontantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                    74P

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
DYB-LPG      e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/35R19 88W 5FE                                 Kombi; Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/35R19 88                                     Nur C-MAX;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92                                    Nur Kuga bis
                                            235/45R19 95                                    Modeljahr 2012;
                                            245/40R19 94                                    Allradantrieb;
                                            245/45R19 98                                    Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 235/35R19 91         11A; 24M; 362               Kombi; Frontantrieb;
                                  74 - 176 235/35R19 91Y        11A; 24M; 362               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/35R19 93         11A; 21P; 22I; 22M; 24M;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                362                         725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 4FB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0081-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48991
ANLAGE: 3 FORD                                                    Radtyp: ARE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 12.12.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 235/35R19 91         11A; 24M; 362       Stufenheck;
                                  74 - 176 235/35R19 91Y        11A; 24M; 362       Schrägheck;
                                           245/35R19 93         11A; 21P; 22I; 22M; 24M;
                                                                                    Frontantrieb;
                                                                362                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                    74P; 4FB
BWY            e1*98/14*0156*..     66 - 166 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 5FE       Frontantrieb;
                                             235/35R19 91 11A; 21B; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
                                    81 - 125 235/35R19 87W 11A; 21B; 24J; 24M; 5ET; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                           54A                      725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                    74P
B4Y            e1*98/14*0154*..     66 - 166 225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 24M; 5FE Frontantrieb;
B5Y            e1*98/14*0155*..                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                    74P

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 245/35R19 93Y Nicht Ford Galaxy; FGT;            erhöhtes
                                                         11A; 24M; 5HA                      Anzugsmoment 160
                                                                                            Nm;
                                              245/40R19 94W FGT; 11A; 24M; 5HI              Ford S-MAX; Ford
                                              245/40R19 94Y FGT; 11A; 24M; 5HI              Galaxy;
                                              245/40R19 98 FGT; 11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 740; 4FB

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0081-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48991
ANLAGE: 3 FORD                                                    Radtyp: ARE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 12.12.2012
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4FB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 8G92 1A159-AC ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0081-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48991
ANLAGE: 3 FORD                                                    Radtyp: ARE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 12.12.2012
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0081-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48991
ANLAGE: 3 FORD                                                    Radtyp: ARE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 12.12.2012
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      Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
      (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
      Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
      Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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