Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 19 FORD Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.05.2012
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Fahrzeughersteller : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TREZHKA50D6 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 638 1995 10/09
34
TREZHKA50O6 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 638 1995 04/12
34
TREZHKA50T6 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 638 1995 01/11
34
TREZHKA50W6 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 638 1995 03/09
34
TREZHKA50Y6 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 638 1995 06/09
34
TREZHKA5063 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 638 1995 06/09
4
TREZHSA50D6 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 595 2159 10/09
34
TREZHSA50D6 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 638 1995 10/09
34
TREZHSA50O6 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 638 1995 04/12
34
TREZHSA50T6 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 638 1995 01/11
34
TREZHSA50W6 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 595 2159 03/09
34
TREZHSA50W6 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 638 1995 03/09
34
TREZHSA50Y6 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 638 1995 06/09
34
TREZHSA5063 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 595 2159 03/09
4
TREZHSA5063 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 638 1995 03/09
4
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
120 Nm für Typ : DM2
130 Nm für Typ : DA3; DB3; DM2; DXA; DYB
140 Nm für Typ : BA7
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 19 FORD Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.05.2012
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 205/55R16 12T; 51G; 52J Nur Ford Focus ST;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Z
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 12T; 51G Kombi; Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/55R16 12T; 51G Ford Focus Coupe-
Cabriolet;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/55R16 12T; 51G Stufenheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 205/50R16 91 12Q; 51J Kombi; Schrägheck;
205/55R16 12T; 51G Frontantrieb;
205/60R16 92 12A; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 12A; 51G 51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/55R16 12T; 51G Nur C-MAX;
215/55R16 93 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 215/65R16 12T; 51G Nur Kuga;
215/70R16 12T; 51G Allradantrieb;
235/60R16 12T; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 75I; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 19 FORD Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.05.2012
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/55R16 12T; 51G Stufenheck;
74 - 176 215/55R16 12T; 51G Schrägheck;
225/50R16 92 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 162 205/55R16 12T; 51G Kombi; Frontantrieb;
74 - 176 215/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A 51A; 71C; 71K; 721;
225/50R16 92Y 12A 725; 73C; 74A; 74H;
74P; 75I; 76U
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 166 205/55R16 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12M; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 166 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12M;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
B5Y e1*98/14*0155*.. 66 - 166 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12M;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 215/55R16 12T; 51G Nur Grand C-MAX;
225/50R16 92 12A MPV; Frontantrieb;
77 - 92 205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 75I; 76U
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/55R16 12T; 51G Nur C-MAX; MPV;
215/55R16 12T; 51G Frontantrieb;
225/50R16 92 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 19 FORD Radtyp: TREZ_A
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 19 FORD Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.05.2012
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.