Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 8
Fahrzeughersteller : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OMUL3BP35B6 PCD108 ET35 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 615 2016 01/09
34
OMUL3BP3563 PCD108 ET35 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 615 2016 01/09
4
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 185/55R15 82 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 24M Frontantrieb;
JR8 DE*2007/46*0072*.. 185/60R15 84 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15 82 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 725; 73C; 74A; 74H;
24M 74P; FHB
195/55R15 85 11A; 21P; 22H; 22L; 24J;
24M
195/60R15 11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
24M; 51G
205/50R15 86 11A; 21P; 22H; 22L; 24J;
24M
205/55R15 88 11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
24M
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 88 185/55R15 82 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 24M Frontantrieb;
185/60R15 84 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15 82 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 725; 73C; 74A; 74H;
24M 74P; FHB
195/55R15 85 11A; 21P; 22H; 22L; 24J;
24M
195/60R15 11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
24M; 51G
205/50R15 86 11A; 21P; 22H; 22L; 24J;
24M
205/55R15 88 11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 86 195/55R15 85 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
DAX e13*98/14D0057*.., 55 - 96 195/60R15-87 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
e13*98/14*0057*.. 205/50R15-85 11A; 22B; 22F; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
DBW e13*97/27*0038*.. 205/55R15-87 11A; 22B; 22F; 24J; 24M 74P; 76Q
DBX e13*98/14D0058*..,
e13*98/14*0058*..
DFW e13*97/27*0039*..
DNW e13*97/27*0040*..
DNX e13*98/14D0056*..,
e13*98/14*0056*..
Verkaufsbezeichnung: FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BCV e9*96/79*0027*.. 96 205/60R15 11A; 22F; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
96 - 125 195/60R15 51G 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GAL G146 96 - 110 185/55R15-81 bis Nachtrag 4;
195/50R15 11A; 22B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74A; 74H;
362 74P
GAL G146 44 - 66 195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 24M; 33H bis Nachtrag 4;
44 - 77 185/55R15-81 11A; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 nicht Kombi; 11A; 21B; 12A; 51A; 71K; 721;
22B; 22F; 24C; 24D; 33H; 725; 73C; 74A; 74H;
362 74P
77 195/50R15 11A; 22B; 24J; 24M; 33H;
51G
GAL G146 44 - 66 195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 24M; 33H ab Nachtrag 5;
44 - 77 185/55R15-81 11A; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 33H 725; 73C; 74A; 74H;
215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 24M; 33H; 74P
66H
77 195/50R15 11A; 22B; 24J; 24M; 33H;
51G
GAL G146 110 185/55R15-81 ab Nachtrag 5;
195/50R15 11A; 22B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24C 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JAS e13*93/81*0008*.., 37 - 76 195/45R15-78 11A; 22B; 24J; 24M; 5CK 10B; 11B; 11G; 11H;
e13*95/54*0008*.. 205/45R15-79 11A; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
JBS e13*93/81*0009*.., 76 195/50R15 11A; 22B; 24C; 24M; 51G 725; 73C; 74A; 74H;
e13*95/54*0009*.. 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JD3 e1*2001/116*0210*. 43 - 110 185/55R15 82 11A; 21B; 22F; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
JH1 e1*98/14*0191*.. 51J 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15 82 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74H;
205/45R15 81 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 74P; SC4
205/50R15 86 11A; 21B; 22F; 22G; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 185/60R15 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 74P; 76Q
205/50R15 86 11A; 22F; 24C; 24D
205/55R15 88 11A; 22F; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 96 195/55R15-84 11A; 22B; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
BAW e1*98/14*0124*.. 66 - 125 195/60R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
BFP e1*95/54*0045*.. 205/50R15-86 11A; 22B; 24J 725; 73C; 74A; 74H;
BFW e1*98/14*0125*.. 205/55R15 11A; 22B; 24J; 51G 74P
225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24M; 57I
BNP e1*95/54*0047*.. 66 - 96 205/50R15-86 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
BNW e1*98/14*0126*.. 66 - 125 195/60R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 725; 73C; 74A; 74H;
225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 74P
24M; 57I
125 205/50R15-86W 11A; 22B; 24J; 24M
BNP G387 65 - 100 195/55R15-85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15-87 11A; 22B; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15-85 11A; 22B; 24J; 24M; 5EG 725; 73C; 74A; 74H;
205/55R15-87 11A; 22B; 24J; 54F 74P
225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 367; 54F
65 - 125 195/60R15 11A; 22B; 51G
205/50R15-86W 11A; 22B; 24J; 24M
205/55R15 11A; 22B; 24J; 51G
125 195/55R15 51G; 52J
225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 367
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GBP G274 65 - 85 195/55R15-84 bis 1000kg zul.Achslast; 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 5EA; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
65 - 100 195/55R15-85 11A; 22B; 51J 725; 73C; 74A; 74H;
205/50R15-85 11A; 22B; 24J 74P
205/55R15-87 11A; 22B; 24J; 54F
65 - 125 205/50R15-86 11A; 22B; 24J
205/55R15 11A; 22B; 24J; 51G
66 - 100 225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 367; 54F
125 195/55R15 11A; 22B; 51G; 52J
225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 367
GBP4 H028 97 195/55R15 11A; 22B; 51G; 52J Kombi;
195/60R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 11A; 22B; 24J; 51G 725; 73C; 74A; 74H;
74P
GBP4 H028 97 195/55R15 11A; 22B; 51G; 52J Pkw geschlossen;
195/60R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 11A; 22B; 51G 725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FORD PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ECT e13*95/54*0024*.. 66 - 92 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R15-82 11A; 22B; 24M; 367; 65A 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FORD SCORPIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GGR G968 85 - 110 215/60R15-90 11A; 22B Pkw geschlossen;
85 - 152 195/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
205/65R15-93 11A; 22B 725; 73C; 74A; 74H;
215/60R15 11A; 22B; 51G 74P
152 205/65R15 11A; 22B; 51G
215/60R15-92 11A; 22B
GGR G968 85 - 110 215/60R15-91 11A; 22B Kombi;
85 - 152 195/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
205/65R15-93 11A; 22B 725; 73C; 74A; 74H;
215/60R15 11A; 22B; 51G 74P
152 205/65R15 11A; 22B; 51G
215/60R15-93 11A; 22B
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 8
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 8
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 8
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 850kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66H) Sofern Reifen der Größe 245/35 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 8
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.