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							Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD                                                        Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                 Stand: 26.03.2012
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Fahrzeughersteller                           : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mitten Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff       Rad-      Abroll   ab
            Kennzeichnung                          Kennzeichnung         (mm)                   last      umf.     Fertig
            Rad                                    Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
OMUL3BP35B6 PCD108 ET35                            Ø70.1 Ø63.4                63,4   Kunststoff    615     2016     01/09
34
OMUL3BP3563 PCD108 ET35                            Ø70.1   Ø63.4              63,4   Kunststoff     615     2016 01/09
4


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FORD
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJF4
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99            185/55R15 82      11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                                      24M                         Frontantrieb;
JR8          DE*2007/46*0072*..                     185/60R15 84      11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      24M                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/50R15 82      11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                      24M                         74P; FHB
                                                    195/55R15 85      11A; 21P; 22H; 22L; 24J;
                                                                      24M
                                                    195/60R15         11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
                                                                      24M; 51G
                                                    205/50R15 86      11A; 21P; 22H; 22L; 24J;
                                                                      24M
                                                    205/55R15 88      11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
                                                                      24M
JA8            e9*2001/116*0069*..       44 - 88    185/55R15 82      11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG        e13*2007/46*1058*..                                    24M                         Frontantrieb;
                                                    185/60R15 84      11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      24M                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/50R15 82      11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                      24M                         74P; FHB
                                                    195/55R15 85      11A; 21P; 22H; 22L; 24J;
                                                                      24M
                                                    195/60R15         11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
                                                                      24M; 51G
                                                    205/50R15 86      11A; 21P; 22H; 22L; 24J;
                                                                      24M
                                                    205/55R15 88      11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
                                                                      24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD                                                   Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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                                                                                                      Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86       195/55R15 85      11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
DAX          e13*98/14D0057*.., 55 - 96       195/60R15-87      11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
               e13*98/14*0057*..              205/50R15-85      11A; 22B; 22F; 24J; 24M     725; 73C; 74A; 74H;
DBW            e13*97/27*0038*..              205/55R15-87      11A; 22B; 22F; 24J; 24M     74P; 76Q
DBX            e13*98/14D0058*..,
               e13*98/14*0058*..
DFW            e13*97/27*0039*..
DNW            e13*97/27*0040*..
DNX            e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..

Verkaufsbezeichnung:     FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
BCV          e9*96/79*0027*..  96       205/60R15               11A; 22F; 51G               10B; 11G; 11H; 12A;
                               96 - 125 195/60R15               51G                         51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:    FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GAL          G146             96 - 110 185/55R15-81                                      bis Nachtrag 4;
                                       195/50R15                11A; 22B; 24J; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/50R15-82             11A; 22B; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                       205/50R15-85             11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74A; 74H;
                                                                362                      74P
GAL            G146                 44 - 66   195/50R15-82      11A; 22B; 24J; 24M; 33H bis Nachtrag 4;
                                    44 - 77   185/55R15-81      11A; 22B; 33H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15-85      nicht Kombi; 11A; 21B;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                22B; 22F; 24C; 24D; 33H; 725; 73C; 74A; 74H;
                                                                362                      74P
                                    77        195/50R15         11A; 22B; 24J; 24M; 33H;
                                                                51G
GAL            G146                 44 - 66   195/50R15-82      11A; 22B; 24J; 24M; 33H ab Nachtrag 5;
                                    44 - 77   185/55R15-81      11A; 22B; 33H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D; 33H                 725; 73C; 74A; 74H;
                                              215/45R15-82      11A; 22B; 24J; 24M; 33H; 74P
                                                                66H
                                    77        195/50R15         11A; 22B; 24J; 24M; 33H;
                                                                51G
GAL            G146                 110       185/55R15-81                               ab Nachtrag 5;
                                              195/50R15         11A; 22B; 24J; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24C       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
JAS          e13*93/81*0008*.., 37 - 76       195/45R15-78      11A; 22B; 24J; 24M; 5CK     10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*95/54*0008*..              205/45R15-79      11A; 22B; 24C; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
JBS            e13*93/81*0009*..,   76        195/50R15         11A; 22B; 24C; 24M; 51G     725; 73C; 74A; 74H;
               e13*95/54*0009*..                                                            74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD                                                   Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*. 43 - 110 185/55R15 82           11A; 21B; 22F; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
JH1          e1*98/14*0191*..                                   51J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                         195/50R15 82           11A; 21B; 22F; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74H;
                                         205/45R15 81           11A; 21B; 22F; 24C; 24D 74P; SC4
                                         205/50R15 86           11A; 21B; 22F; 22G; 24C;
                                                                24D

Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74        185/60R15 84      11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15 82      11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/55R15 85      11A; 24J; 24M               725; 73C; 74A; 74H;
                                              195/60R15 88      11A; 24J; 24M               74P; 76Q
                                              205/50R15 86      11A; 22F; 24C; 24D
                                              205/55R15 88      11A; 22F; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
BAP          e1*95/54*0046*..  66 - 96        195/55R15-84 11A; 22B; 5EA                    10B; 11B; 11G; 11H;
BAW          e1*98/14*0124*..  66 - 125       195/60R15    11A; 22B; 51G                    12A; 51A; 71K; 721;
BFP          e1*95/54*0045*..                 205/50R15-86 11A; 22B; 24J                    725; 73C; 74A; 74H;
BFW          e1*98/14*0125*..                 205/55R15    11A; 22B; 24J; 51G               74P
                                              225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
                                                           24M; 57I
BNP            e1*95/54*0047*..     66 - 96 205/50R15-86 11A; 22B; 24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
BNW            e1*98/14*0126*..     66 - 125 195/60R15     11A; 22B; 51G                    12A; 51A; 71K; 721;
                                             205/55R15     11A; 22B; 24J; 24M; 51G          725; 73C; 74A; 74H;
                                             225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;          74P
                                                           24M; 57I
                                    125      205/50R15-86W 11A; 22B; 24J; 24M
BNP            G387                 65 - 100 195/55R15-85 5EG                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/60R15-87 11A; 22B; 54F                     12A; 51A; 71K; 721;
                                             205/50R15-85 11A; 22B; 24J; 24M; 5EG           725; 73C; 74A; 74H;
                                             205/55R15-87 11A; 22B; 24J; 54F                74P
                                             225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                           24M; 367; 54F
                                    65 - 125 195/60R15     11A; 22B; 51G
                                             205/50R15-86W 11A; 22B; 24J; 24M
                                             205/55R15     11A; 22B; 24J; 51G
                                    125      195/55R15     51G; 52J
                                             225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                           24M; 367




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD                                                   Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:    FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
GBP          G274             65 - 85 195/55R15-84              bis 1000kg zul.Achslast;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                11A; 22B; 5EA; 51J          12A; 51A; 71K; 721;
                                    65 - 100 195/55R15-85       11A; 22B; 51J               725; 73C; 74A; 74H;
                                             205/50R15-85       11A; 22B; 24J               74P
                                             205/55R15-87       11A; 22B; 24J; 54F
                                    65 - 125 205/50R15-86       11A; 22B; 24J
                                             205/55R15          11A; 22B; 24J; 51G
                                    66 - 100 225/50R15-90       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24M; 367; 54F
                                    125       195/55R15         11A; 22B; 51G; 52J
                                              225/50R15-90      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24M; 367
GBP4           H028                 97        195/55R15         11A; 22B; 51G; 52J          Kombi;
                                              195/60R15         11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15-85      11A; 22B; 24J               12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R15         11A; 22B; 24J; 51G          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P
GBP4           H028                 97        195/55R15         11A; 22B; 51G; 52J          Pkw geschlossen;
                                              195/60R15         11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15-85      11A; 22B                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R15         11A; 22B; 51G               725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
ECT          e13*95/54*0024*.. 66 - 92        195/50R15         51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R15-82      11A; 22B; 24M; 367; 65A 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                        74P

Verkaufsbezeichnung:    FORD SCORPIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
GGR          G968             85 - 110 215/60R15-90             11A; 22B                    Pkw geschlossen;
                              85 - 152 195/65R15                11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/60R15                11A; 22B; 51G               12A; 51A; 71K; 721;
                                       205/65R15-93             11A; 22B                    725; 73C; 74A; 74H;
                                       215/60R15                11A; 22B; 51G               74P
                              152      205/65R15                11A; 22B; 51G
                                       215/60R15-92             11A; 22B
GGR          G968             85 - 110 215/60R15-91             11A; 22B                    Kombi;
                              85 - 152 195/65R15                11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/60R15                11A; 22B; 51G               12A; 51A; 71K; 721;
                                       205/65R15-93             11A; 22B                    725; 73C; 74A; 74H;
                                       215/60R15                11A; 22B; 51G               74P
                              152      205/65R15                11A; 22B; 51G
                                       215/60R15-93             11A; 22B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD                                                   Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD                                                   Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD                                                    Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 26.03.2012
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       Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 850kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66H) Sofern Reifen der Größe 245/35 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 34 FORD                                                   Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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                                                                                                      Seite: 8 von 8
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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