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							Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD                                                      Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll     ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.       Fertig
              Rad                              Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
OMUP3BP35B634 PCD108 ET35                      Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff    615    2007       09/09
OMUP3BP35634 PCD108 ET35                       Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff    615    2007       01/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF4
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : AAL; ABL; AFL; ALL; ANL; BAP; BAW; BCV; BFP;
                                             BFW; BNP; BNW; DAW; DAX; DBW; DBX; DFW; DNW; DNX; ECT;
                                             GAL; GBP; GBP4; GFR; GGR; JA8; JA8-LPG; JD3; JH1; JR8; JU2;
                                             RBT; RL2
                                             135 Nm für Typ : JK8
Verkaufsbezeichnung:     B-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
JK8          e9*2007/46*0092*.. 55 - 88          195/50R16 84                                  Nur B-Max;
                                                 195/55R16 87                                  Schrägheck;
                                                 205/45R16 83                                  Frontantrieb;
                                                 215/45R16 86                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                               74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99         195/45R16 80       11A; 22M; 24J; 24M         Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                 195/50R16 84       11A; 21P; 22H; 22L; 24J;   Frontantrieb;
JR8          DE*2007/46*0072*..                                     24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/45R16 83       11A; 21P; 22H; 22M; 24J;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    24M                        725; 73C; 74A; 74H;
                                                 205/50R16 87       11A; 21B; 22F; 22L; 24C;   74P; FHB
                                                                    24D
                                                 215/40R16 82       11A; 21P; 22H; 22L; 24J;
                                                                    24M
                                                 215/45R16 86       11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
                                                                    24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD                                                   Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 88      195/45R16 80      11A; 22M; 24J; 24M          Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..              195/50R16 84      11A; 21P; 22H; 22L; 24J;    Frontantrieb;
                                                                24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83      11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M                         725; 73C; 74A; 74H;
                                              205/50R16 87      11A; 21B; 22F; 22L; 24C;    74P; FHB
                                                                24D
                                              215/40R16 82      11A; 21P; 22H; 22L; 24J;
                                                                24M
                                              215/45R16 86      11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 96       195/50R16-84      11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
DAX          e13*98/14D0057*..,               205/45R16-83      11A; 22B; 24J               12A; 51A; 71K; 721;
               e13*98/14*0057*..              205/50R16-87      11A; 22B; 22F; 24J; 24M     725; 73C; 74A; 74H;
DBW            e13*97/27*0038*..                                                            74P
DBX            e13*98/14D0058*..,
               e13*98/14*0058*..
DFW            e13*97/27*0039*..
DNW            e13*97/27*0040*..
DNX            e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..

Verkaufsbezeichnung:     FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
BCV          e9*96/79*0027*..  96       205/55R16 91            11A; 22F; 51J               10B; 11B; 11G; 11H;
                               96 - 125 215/50R16               11A; 22F; 24J; 24M; 51G     12A; 51A; 71K; 721;
                                        225/45R16-89            11A; 22F; 22L; 24J; 24M     725; 73C; 74A; 74H;
                                        225/50R16-92            11A; 22F; 22L; 24J; 24M     74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
AAL          e11*93/81*0053*.. 44 - 85 205/45R16-83             11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
ABL          e11*93/81*0051*..                                  33H                      12A; 51A; 71K; 721;
AFL          e11*93/81*0052*..                                                           725; 73C; 74A; 74H;
ALL          e11*93/81*0055*..                                                           74P
ANL          e11*93/81*0054*..

Verkaufsbezeichnung:    FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
GAL          G146             96 - 110 205/45R16 83             11A; 21B; 22B; 24J; 362 bis Nachtrag 4;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                        74P
GAL            G146                 44 - 77   205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 24J; 362 nicht Kombi; bis
                                                                                        Nachtrag 4;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                        74P


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD                                                   Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:    FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
GAL          G146             44 - 85 205/45R16-83              11A; 21B; 22B; 24J; 24M; ab Nachtrag 5;
                                                                33H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P
GAL            G146                 110       205/45R16-83      11A; 21B; 22B; 24J       ab Nachtrag 5;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*. 43 - 110 195/45R16 80           11A; 21B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
JH1          e1*98/14*0191*..            205/45R16 83           11A; 21B; 22F; 22G; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D                      725; 73C; 74A; 74H;
                                              215/40R16 82      11A; 21B; 22F; 24C; 24D 74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74        195/55R16 87      11A; 22H; 24C; 24D          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83      11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/50R16 87      11A; 22H; 24C; 24D          725; 73C; 74A; 74H;
                                              215/40R16 82      11A; 22H; 24C; 24D          74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
RBT          e9*95/54*0019*..  70             195/45R16         51G                         Sport Ka;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
BAP          e1*95/54*0046*..  66 - 125       205/45R16         11A; 22B; 24J; 63H          10B; 11B; 11G; 11H;
BAW          e1*98/14*0124*..                 205/50R16-87      11A; 21B; 22B; 22F; 24C     12A; 51A; 71K; 721;
BFP          e1*95/54*0045*..                 225/45R16-89      11A; 21B; 22B; 22F; 24C;    725; 73C; 74A; 74H;
BFW          e1*98/14*0125*..                                   24M; 685                    74P
BNP          e1*95/54*0047*..  66 - 125       205/45R16         11A; 22B; 24J; 63H          10B; 11B; 11G; 11H;
BNW          e1*98/14*0126*..                 205/50R16-87      11A; 21B; 22B; 22F; 24C;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M; 51G                    725; 73C; 74A; 74H;
                                              225/45R16-89      11A; 21B; 22B; 22F; 24C;    74P
                                                                24D; 685




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD                                                   Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:    FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BNP          G387             65 - 100 225/40R16-85         11A; 22B; 24C; 24D; 66D 10B; 11B; 11G; 11H;
                              65 - 125 205/45R16            FFN; 11A; 22B; 24J       12A; 51A; 71K; 721;
                                       205/45R16 87         bis 1000kg zul.Achslast; 725; 73C; 74A; 74H;
                                                            11A; 22B; 24J; 5ET       74P
                                              205/50R16-86 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
                                                            24M; 367; 54F
                                              215/45R16-86 11A; 22B; 22F; 24C;
                                                            24M; 367
                                              225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
                                                            367; 54F
                                    125       225/40R16     11A; 22B; 24C; 24D; 631;
                                                            66D
GBP            G274                 65 - 85 205/45R16-83 11A; 22B; 24J; 5DP          10B; 11B; 11G; 11H;
                                    65 - 100 225/40R16-85 11A; 22B; 24C; 54F; 66D 12A; 51A; 71K; 721;
                                    65 - 125 205/50R16-86 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74A; 74H;
                                                            367; 54F                 74P
                                              215/45R16-86 11A; 22B; 22F; 24C; 367
                                              225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                            24M; 367; 54F
                                    100 - 125 205/45R16     FFN; 11A; 22B; 24J; 5ET
                                    125       225/40R16     11A; 22B; 24C; 54F; 631;
                                                            66D
GBP4           H028                 97        205/45R16 87W FFN; 11A; 22B; 24J; 5ET Kombi;
                                              205/50R16-86 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/40R16-85 11A; 22B; 24C; 24D; 66D 725; 73C; 74A; 74H;
                                              225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 74P
GBP4           H028                 97        205/45R16 87W FFN; 11A; 22B; 24J; 5ET Pkw geschlossen;
                                              215/45R16-85 11A; 22B; 24C             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R16-85 11A; 22B; 24C; 66D        12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R16-89 11A; 22B; 24C; 24M        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                     74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
ECT          e13*95/54*0024*.. 66 - 92        195/45R16-80                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16-83      11A; 22B; 24M; 362          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD SCORPIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
GFR          e1*93/81*0018*..  85       205/55R16 89            11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                               85 - 152 225/50R16-92            11A; 22B; 22F; 24J; 367;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                57T                         725; 73C; 74A; 74H;
                                    100 - 152 205/55R16         11A; 22B; 631               74P
GGR            G968                 85        205/55R16 89      11A; 22B                    Pkw geschlossen;
                                    85 - 152 225/50R16-92       11A; 22B; 22F; 24J; 367;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57T                         12A; 51A; 71K; 721;
                                    100 - 152 205/55R16         11A; 22B; 631               725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD                                                   Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FORD STREET KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
RL2          e9*2001/116*0047*.. 70   195/45R16                 51G                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD                                                   Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD                                                   Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 7 von 8
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 970kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD                                                   Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 8
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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