Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OMUP3BP35B634 PCD108 ET35 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 615 2007 09/09
OMUP3BP35634 PCD108 ET35 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 615 2007 01/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : AAL; ABL; AFL; ALL; ANL; BAP; BAW; BCV; BFP;
BFW; BNP; BNW; DAW; DAX; DBW; DBX; DFW; DNW; DNX; ECT;
GAL; GBP; GBP4; GFR; GGR; JA8; JA8-LPG; JD3; JH1; JR8; JU2;
RBT; RL2
135 Nm für Typ : JK8
Verkaufsbezeichnung: B-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JK8 e9*2007/46*0092*.. 55 - 88 195/50R16 84 Nur B-Max;
195/55R16 87 Schrägheck;
205/45R16 83 Frontantrieb;
215/45R16 86 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 195/45R16 80 11A; 22M; 24J; 24M Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L; 24J; Frontantrieb;
JR8 DE*2007/46*0072*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74A; 74H;
205/50R16 87 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; 74P; FHB
24D
215/40R16 82 11A; 21P; 22H; 22L; 24J;
24M
215/45R16 86 11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 88 195/45R16 80 11A; 22M; 24J; 24M Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74A; 74H;
205/50R16 87 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; 74P; FHB
24D
215/40R16 82 11A; 21P; 22H; 22L; 24J;
24M
215/45R16 86 11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 96 195/50R16-84 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
DAX e13*98/14D0057*.., 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
e13*98/14*0057*.. 205/50R16-87 11A; 22B; 22F; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
DBW e13*97/27*0038*.. 74P
DBX e13*98/14D0058*..,
e13*98/14*0058*..
DFW e13*97/27*0039*..
DNW e13*97/27*0040*..
DNX e13*98/14D0056*..,
e13*98/14*0056*..
Verkaufsbezeichnung: FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BCV e9*96/79*0027*.. 96 205/55R16 91 11A; 22F; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
96 - 125 215/50R16 11A; 22F; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16-89 11A; 22F; 22L; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
225/50R16-92 11A; 22F; 22L; 24J; 24M 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AAL e11*93/81*0053*.. 44 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
ABL e11*93/81*0051*.. 33H 12A; 51A; 71K; 721;
AFL e11*93/81*0052*.. 725; 73C; 74A; 74H;
ALL e11*93/81*0055*.. 74P
ANL e11*93/81*0054*..
Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GAL G146 96 - 110 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24J; 362 bis Nachtrag 4;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
GAL G146 44 - 77 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24J; 362 nicht Kombi; bis
Nachtrag 4;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GAL G146 44 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; ab Nachtrag 5;
33H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
GAL G146 110 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J ab Nachtrag 5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JD3 e1*2001/116*0210*. 43 - 110 195/45R16 80 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
JH1 e1*98/14*0191*.. 205/45R16 83 11A; 21B; 22F; 22G; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 725; 73C; 74A; 74H;
215/40R16 82 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 74P; SC4
Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 195/55R16 87 11A; 22H; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R16 87 11A; 22H; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74H;
215/40R16 82 11A; 22H; 24C; 24D 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RBT e9*95/54*0019*.. 70 195/45R16 51G Sport Ka;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 125 205/45R16 11A; 22B; 24J; 63H 10B; 11B; 11G; 11H;
BAW e1*98/14*0124*.. 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 22F; 24C 12A; 51A; 71K; 721;
BFP e1*95/54*0045*.. 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74A; 74H;
BFW e1*98/14*0125*.. 24M; 685 74P
BNP e1*95/54*0047*.. 66 - 125 205/45R16 11A; 22B; 24J; 63H 10B; 11B; 11G; 11H;
BNW e1*98/14*0126*.. 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 51G 725; 73C; 74A; 74H;
225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 74P
24D; 685
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BNP G387 65 - 100 225/40R16-85 11A; 22B; 24C; 24D; 66D 10B; 11B; 11G; 11H;
65 - 125 205/45R16 FFN; 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R16 87 bis 1000kg zul.Achslast; 725; 73C; 74A; 74H;
11A; 22B; 24J; 5ET 74P
205/50R16-86 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24M; 367; 54F
215/45R16-86 11A; 22B; 22F; 24C;
24M; 367
225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
367; 54F
125 225/40R16 11A; 22B; 24C; 24D; 631;
66D
GBP G274 65 - 85 205/45R16-83 11A; 22B; 24J; 5DP 10B; 11B; 11G; 11H;
65 - 100 225/40R16-85 11A; 22B; 24C; 54F; 66D 12A; 51A; 71K; 721;
65 - 125 205/50R16-86 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74A; 74H;
367; 54F 74P
215/45R16-86 11A; 22B; 22F; 24C; 367
225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 367; 54F
100 - 125 205/45R16 FFN; 11A; 22B; 24J; 5ET
125 225/40R16 11A; 22B; 24C; 54F; 631;
66D
GBP4 H028 97 205/45R16 87W FFN; 11A; 22B; 24J; 5ET Kombi;
205/50R16-86 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R16-85 11A; 22B; 24C; 24D; 66D 725; 73C; 74A; 74H;
225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 74P
GBP4 H028 97 205/45R16 87W FFN; 11A; 22B; 24J; 5ET Pkw geschlossen;
215/45R16-85 11A; 22B; 24C 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R16-85 11A; 22B; 24C; 66D 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16-89 11A; 22B; 24C; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FORD PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ECT e13*95/54*0024*.. 66 - 92 195/45R16-80 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16-83 11A; 22B; 24M; 362 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FORD SCORPIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GFR e1*93/81*0018*.. 85 205/55R16 89 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 152 225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 24J; 367; 12A; 51A; 71K; 721;
57T 725; 73C; 74A; 74H;
100 - 152 205/55R16 11A; 22B; 631 74P
GGR G968 85 205/55R16 89 11A; 22B Pkw geschlossen;
85 - 152 225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
57T 12A; 51A; 71K; 721;
100 - 152 205/55R16 11A; 22B; 631 725; 73C; 74A; 74H;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: FORD STREET KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RL2 e9*2001/116*0047*.. 70 195/45R16 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012
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22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 970kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 30 FORD Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2012
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.