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							Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 50 FORD, FORD MOTOR                                          Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : FORD, FORD MOTOR
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
OMUPHBP35B63           PCD108 ET35             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff    630     2135      09/09
4
OMUPHBP35B63           PCD108 ET35             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     650      2060 09/09
4
OMUPHBP35B63           PCD108 ET35             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     670      2000 09/09
4
OMUPHBP35634           PCD108 ET35             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     630      2135 01/09
OMUPHBP35634           PCD108 ET35             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     650      2060 01/09
OMUPHBP35634           PCD108 ET35             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     670      2000 01/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
                                             110 Nm für Typ : A3
                                             130 Nm für Typ : DA3; DB3; DM2; DXA; DXA-LPG; DYB; DYB-LPG
                                             140 Nm für Typ : BA7
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 89             11A; 24J                 Kombi;
                                           215/55R16 93             FGQ; 11A; 21P; 22M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    22P; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/50R16 92       FGP; 11A; 21P; 22P; 24J; 725; 73C; 74A; 74H;
                                                                    24M                      74P; 76U
DA3            e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 89           11A; 24J; 24M            Schrägheck;
                                                 215/55R16 93       FGQ; 11A; 21P; 22M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    22P; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/50R16 92       FGP; 11A; 21P; 22P; 24J; 725; 73C; 74A; 74H;
                                                                    24M                      74P; 76U
DB3            e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/55R16              11A; 24M; 51G            Ford Focus Coupe-
                                                 215/55R16 93       11A; 21P; 22M; 24J; 24M Cabriolet;
                                                 225/50R16 92       11A; 21P; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P; 76U
DB3            e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/55R16 89           11A; 24J; 24M            Stufenheck;
                                                 215/55R16 93       FGQ; 11A; 21P; 22M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    22P; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/50R16 92       FGP; 11A; 21P; 22P; 24J; 725; 73C; 74A; 74H;
                                                                    24M                      74P; 76U



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 50 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
DYB          e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 205/50R16 91          11A; 245; 248; 51J          Kombi; Schrägheck;
                                          205/55R16 91          11A; 245; 248; 51J          Frontantrieb;
                                          205/60R16 92          11A; 245; 248; 51J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/55R16 93          11A; 24J; 248; 26P          12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/50R16 92          11A; 24J; 248; 26P; 260;    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                57T                         74P; 76U
                                              225/55R16 95      11A; 24J; 248; 26P; 260

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
DYB-LPG      e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 205/50R16 91          11A; 245; 248; 51J          Kombi; Schrägheck;
                                          205/55R16 91          11A; 245; 248; 51J          Frontantrieb;
                                          205/60R16 92          11A; 245; 248; 51J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/55R16 93          11A; 24J; 248; 26P          12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/50R16 92          11A; 24J; 248; 26P; 260;    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                57T                         74P; 76U
                                              225/55R16 95      11A; 24J; 248; 26P; 260

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 215/65R16           51G                         Nur Kuga;
                                            215/70R16           51G                         Allradantrieb;
                                            235/60R16 100       11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 162 205/55R16 91         11A; 24M                    Kombi; Frontantrieb;
                                  74 - 176 215/55R16 93         11A; 24D                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R16 92         11A; 24D                    12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/50R16 92Y        11A; 24D                    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 76U; 4AB
BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  205/55R16 91       11A; 24M                    Stufenheck;
                                    74 - 176 215/55R16 93       11A; 24D                    Schrägheck;
                                             225/50R16 92       11A; 24D                    Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 76U; 4AB
BWY            e1*98/14*0156*..     66 - 150 205/55R16          11A; 21B; 24J; 24M; 51G     Frontantrieb;
                                             215/55R16 93       11A; 21B; 22F; 24C; 24D     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R16 92       11A; 21B; 22F; 24C; 24D;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                57T                         725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 76U
B4Y            e1*98/14*0154*..     66 - 150 205/55R16          11A; 21B; 24J; 24M; 51G     10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y            e1*98/14*0155*..              215/55R16 93       11A; 21B; 22L; 24C; 24D;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                54A                         725; 73C; 74A; 74H;
                                              225/50R16 92      11A; 21B; 22L; 24C; 24D;    74P; 76U
                                                                57T


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 50 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FORD WINDSTAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
A3           e13*93/81*0004*.. 109   225/55R16-93                                           Pkw geschlossen;
                                     225/60R16-97                                           Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
DXA          e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 215/55R16 93          11A; 21P; 22I; 245; 248     Nur Grand C-MAX;
                                          225/50R16 92          11A; 21P; 22I; 24J; 248     MPV; Frontantrieb;
                                 77 - 92 205/55R16 94           11A; 245; 51J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 76U
DXA            e13*2007/46*1103*..   63 - 134 205/55R16 91      11A; 245                    Nur C-MAX; MPV;
DXA-LPG        e13*2007/46*1288*..            215/55R16 93      11A; 21P; 22I; 245; 248     Frontantrieb;
                                              225/50R16 92      11A; 21P; 22I; 24J; 248     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 50 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 50 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 8G92 1A159-AC ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 50 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 50 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 7 von 8


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DYB
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1138*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 350                    VA
             26P                      x = 270             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 320       y = 350              8                VA
             27F                   x = 300       y = 350             25                HA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
             26J                   x = 320       y = 350             15                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 50 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 8

Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DYB-LPG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1289*..
       Handelsbez.:    FOCUS STH, FOCUS TURNIER

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 270             y = 300                    VA
             26B                      x = 320             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 320       y = 350              8                VA
             27F                   x = 300       y = 350             25                HA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
             26J                   x = 320       y = 350             15                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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