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							Gutachten 366-0172-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 46 FORD                                                        Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 12.12.2012
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Fahrzeughersteller                           : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                 (kg)     (mm)      datum
TREZ3SA40D634          PCD108 ET40                 Ø63.4/Ø70.1              63,4     Kunststoff    575    1990      11/12
TREZ3SA40O634          PCD108 ET40                 Ø63.4/Ø70.1              63,4     Kunststoff    575    1990      11/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FORD
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJF4
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm für Typ : AAL; ABL; AFL; ALL; ANL; BAP; BAW; BCV; BFP;
                                               BFW; BNP; DAW; DAX; DA1; DBW; DBX; DB1; DFW; DNW; DNX;
                                               DN1; ECT; GAL; GBP; GBP4; GFR; GGR; JA8; JA8-LPG; JD3; JH1;
                                               JR8; JU2
                                               135 Nm für Typ : JK8
Verkaufsbezeichnung:     B-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JK8          e9*2007/46*0092*.. 55 - 88             185/55R16 83                                Nur B-Max;
                                                    185/60R16 86                                Schrägheck;
                                                    195/50R16 84                                Frontantrieb;
                                                    195/55R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/45R16 83                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74H; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99            195/45R16         51G                       Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                    195/50R16 84      11A; 21P; 22H; 22L        Frontantrieb;
JR8          DE*2007/46*0072*..                     205/45R16 83                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74H; 74P; FHB
JA8            e9*2001/116*0069*..       44 - 88    195/45R16         51G                       Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG        e13*2007/46*1058*..                  195/50R16 84      11A; 21P; 22H; 22L        Frontantrieb;
                                                    205/45R16 83                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74H; 74P; FHB




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 46 FORD                                                   Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 12.12.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 96       195/50R16-84      11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
DAX          e13*98/14D0057*..,               205/45R16-83      11A; 22B; 24J               12A; 51A; 71C; 71K;
               e13*98/14*0057*..              205/50R16-87      11A; 22B; 24J; 24M          721; 725; 73C; 74A;
DBW            e13*97/27*0038*..                                                            74H; 74P
DBX            e13*98/14D0058*..,
               e13*98/14*0058*..
DFW            e13*97/27*0039*..
DNW            e13*97/27*0040*..
DNX            e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS ST170
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
DA1          e13*98/14*0081*.. 127            195/55R16         11A; 21B; 22B; 22L; 51G;    10B; 11G; 11H; 12A;
DB1          e13*98/14*0082*..                                  52J                         51A; 71C; 71K; 721;
DN1          e13*98/14*0095*..                205/55R16         11A; 21B; 22B; 22L; 24J;    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                51G; 52J                    74P; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
BCV          e9*96/79*0027*..  96       205/55R16 91            51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                               96 - 125 215/50R16               51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/50R16-92            11A; 22F; 22L               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
AAL          e11*93/81*0053*.. 44 - 85 195/45R16-80             11A; 22B; 33H; 5DA          10B; 11B; 11G; 11H;
ABL          e11*93/81*0051*..         205/45R16-83             11A; 22B; 33H               12A; 51A; 71C; 71K;
AFL          e11*93/81*0052*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
ALL          e11*93/81*0055*..                                                              74H; 74P
ANL          e11*93/81*0054*..

Verkaufsbezeichnung:    FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
GAL          G146             110    205/45R16-83                                           ab Nachtrag 5;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
GAL            G146                 96       195/45R16-80                                   bis Nachtrag 4;
                                    96 - 110 205/45R16-83       11A; 362                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
GAL            G146                 44 - 85   195/45R16-80      zul. Achslast max. 900      ab Nachtrag 5;
                                                                kg; 11A; 22B; 33H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16-83      11A; 22B; 33H               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 46 FORD                                                   Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 12.12.2012
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Verkaufsbezeichnung:    FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
GAL          G146             44 - 77 195/45R16-80              11A; 22B; 33H               bis Nachtrag 4;
                                      205/45R16-83              11A; 22B; 33H; 362          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 195/45R16 80          11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
JH1          e1*98/14*0191*..             205/45R16 83          11A; 22G; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74        195/55R16 87      11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R16 87      11A; 24J; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
BAP          e1*95/54*0046*..  66 - 125       205/45R16         63H                         10B; 11B; 11G; 11H;
BAW          e1*98/14*0124*..                 205/50R16         51G; 76W                    12A; 51A; 71C; 71K;
BFP          e1*95/54*0045*..                 205/50R16 87      11A; 22B                    721; 725; 73C; 74A;
BFW          e1*98/14*0125*..                                                               74H; 74P
BNP          G387              65 - 125       205/45R16     FFN                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16     63H                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/45R16 87  bis 1000kg zul.Achslast;        721; 725; 73C; 74A;
                                                            5ET                             74H; 74P
                                              205/50R16-86 11A; 22B; 54F
GBP            G274                 65 - 85 205/45R16-83 5DP                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                    65 - 125 205/45R16      63H                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R16-86 11A; 22B; 54F                    721; 725; 73C; 74A;
                                    100 - 125 205/45R16     FFN; 5ET                        74H; 74P
GBP4           H028                 97        205/45R16 87W FFN; 5ET                        Kombi;
                                              205/50R16-86 11A; 22B                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
GBP4           H028                 97        205/45R16 87W FFN; 5ET                        Pkw geschlossen;
                                              205/50R16-86 11A; 22B                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
ECT          e13*95/54*0024*.. 66 - 92        195/45R16-80      11A; 362                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 46 FORD                                                   Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 12.12.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FORD SCORPIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
GFR          e1*93/81*0018*..  85             205/55R16 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                               85 - 152       225/50R16-92      11A; 22B; 57T               12A; 51A; 71C; 71K;
                               100 - 152      205/55R16         631                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
GGR            G968                 85        205/55R16 89                                  Pkw geschlossen;
                                    85 - 152 225/50R16-92       11A; 22B; 57T               10B; 11B; 11G; 11H;
                                    100 - 152 205/55R16         631                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 46 FORD                                                   Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 12.12.2012
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 46 FORD                                                   Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 12.12.2012
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                                                                                                      Seite: 6 von 7
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 970kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76W) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Rad/Reifen-Kombination
     vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 46 FORD                                                   Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 12.12.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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