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							Gutachten 366-0006-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48025
ANLAGE: 28 FORD                                                        Radtyp: EWY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                 Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                           : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                    last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
EWY3SA40D634           PCD108 ET40                 Ø70.1 Ø63.4              63,4                    615    2007     05/10
EWY3SA40O634           PCD108 ET40                 Ø70.1 Ø63.4              63,4                    615    2007     02/12
EWY3SA40634            PCD108 ET40                 Ø70.1 Ø63.4              63,4                    615    2007     05/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FORD
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJF4
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm für Typ : BAP; BAW; BCV; BFP; BFW; BNP; BNW; DAW;
                                               DAX; DA1; DBW; DBX; DB1; DFW; DNW; DNX; DN1; GBP; JA8;
                                               JA8-LPG; JD3; JH1; JR8; JU2
                                               135 Nm für Typ : JK8
Verkaufsbezeichnung:     B-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
JK8          e9*2007/46*0092*.. 55 - 88             195/45R17 85                                 Nur B-Max;
                                                    205/45R17         51G                        Schrägheck;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99            205/40R17 80      11A; 21P; 22H; 22M; 24J;   Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                                      24M                        Frontantrieb;
JR8          DE*2007/46*0072*..                     215/35R17 79      11A; 21P; 22H; 22M; 24J;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      24M                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    215/40R17 83      11A; 21P; 22H; 22L; 24J;   721; 725; 73C; 74A;
                                                                      24M                        74H; 74P; FHB
JA8            e9*2001/116*0069*..       44 - 88    205/40R17 80      11A; 21P; 22H; 22M; 24J;   Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG        e13*2007/46*1058*..                                    24M                        Frontantrieb;
                                                    215/35R17 79      11A; 21P; 22H; 22M; 24J;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      24M                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    215/40R17 83      11A; 21P; 22H; 22L; 24J;   721; 725; 73C; 74A;
                                                                      24M                        74H; 74P; FHB




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48025
ANLAGE: 28 FORD                                                   Radtyp: EWY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86       205/40R17 80      nicht Kombi; nicht          10B; 11B; 11G; 11H;
DAX          e13*98/14D0057*..,                                 Dieselmotor; 11A; 22B;      12A; 51A; 71C; 71K;
               e13*98/14*0057*..                                22H; 24J; 5DA               721; 725; 73C; 74A;
DBW            e13*97/27*0038*..    55 - 96   205/40R17-84      11A; 22B; 22H; 24J          74H; 74P
                                              Reinf
DBX            e13*98/14D0058*..,             215/40R17-83      11A; 22B; 22F; 24J; 24M
               e13*98/14*0058*..
DFW            e13*97/27*0039*..
DNW            e13*97/27*0040*..
DNX            e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS ST170
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
DA1          e13*98/14*0081*.. 127            215/45R17         11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
DB1          e13*98/14*0082*..                                  51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
DN1          e13*98/14*0095*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
BCV          e9*96/79*0027*..  96 - 125 215/45R17               11A; 22F; 22L; 24J; 24M;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                631                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17-90      11A; 22F; 22L; 24J; 24M     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*. 43 - 74  215/35R17 79       11A; 21B; 22F; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
JH1          e1*98/14*0191*..                               5CW                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                43 - 110 205/40R17          11A; 21B; 22F; 22G; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
                                                            24D; 51G                 74H; 74P; SC4
                                              205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 22G; 24C;
                                                            24D; 54F
                                              215/35R17 79W 11A; 21B; 22F; 24C; 24D;
                                                            5CW
                                              215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24C; 24D;
                                                            5CW

Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74        205/40R17 80      11A; 24J; 24M; 5DA          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/40R17 84      11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/45R17 84      11A; 24J; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                              215/35R17 79      11A; 24J; 24M; 5CW          74H; 74P
                                              215/35R17 83      11A; 24J; 24M
                                              215/40R17 83      11A; 24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48025
ANLAGE: 28 FORD                                                   Radtyp: EWY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen    Auflagen
BAP          e1*95/54*0046*..  66 - 96        215/40R17 87 11A; 22B; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
BAW          e1*98/14*0124*..  66 - 125       215/40R17 87W 11A; 22B; 24J         12A; 51A; 71C; 71K;
BFP          e1*95/54*0045*..                                                     721; 725; 73C; 74A;
BFW          e1*98/14*0125*..                                                     74H; 74P
BNP          e1*95/54*0047*..  66 - 125      215/40R17 87 11A; 22B; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
BNW          e1*98/14*0126*..                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  74H; 74P
BNP            G387                 65 - 125 215/40R17 87 11A; 22B; 24J; 367      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  74H; 74P
GBP            G274                 65 - 85 205/40R17 84 11A; 367; 5EA            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/40R17 83 11A; 22B; 24J; 367; 5DW 12A; 51A; 71C; 71K;
                                    65 - 100 215/40R17 87 11A; 22B; 24J; 367      721; 725; 73C; 74A;
                                    65 - 125 215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 367     74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48025
ANLAGE: 28 FORD                                                   Radtyp: EWY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 6
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48025
ANLAGE: 28 FORD                                                   Radtyp: EWY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 6
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 874kg.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48025
ANLAGE: 28 FORD                                                   Radtyp: EWY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 6 von 6
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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