Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-8017
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: BORBET
Radausführung: LK 108
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
BWY, DA3, DA3-CNG, DA3- M12x1,5
LPG, DA3-RS, DB3, DM2-CNG,
DM2-LPG, DXA, DXA-LPG,
DYB, DYB-LPG
DM2 Focus C-Max: 110 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5
Kuga: 130 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5
WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5
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Nr. : RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ: B4Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo 205/50R17 A02) bis A10)E42)
(4-türer) M00) S01)
215/45R17
225/45R17
66 bis 166 Mondeo 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(4-türer, M00) S01)
Fahrzeugausführungen mit
Sommerbereifung nur 18- 225/45R17 M+S
Zoll)
e1*98/14*0154*17E 1175/1015 (1085) 5/108/63,3
Typ: B5Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (5-türer) 205/50R17 A02) bis A10)E42)
M00) S01)
215/45R17
225/45R17
66 bis 166 Mondeo 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(5-türer, M00) S01)
Fahrzeugausführungen mit
Sommerbereifung nur 18- 225/45R17 M+S
Zoll)
e1*98/14*0155*17E 1175/1020 (1090) 5/108/63,3
Typ: BWY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo 205/50R17 A02) bis A10) E42)
(Kombi) M00) S01)
215/45R17
225/45R17
66 bis 166 Mondeo 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Kombi, M00) S01)
Fahrzeugausführungen mit
Sommerbereifung nur 18- 225/45R17 M+S
Zoll)
e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Ford C-Max 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K03)K04)M00)N215) S01)
215/45R17
A01)K04)N225)
225/45R17
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Ford Kuga 215/55R17 A02) bis A10)
(1. Generation) A93)M00)N225) E61)S01)
215/60R17
A93)M00)N225)
225/55R17
A93)N235)
225/60R17
A93)N235)
235/50R17
A93)
235/55R17
A93)
245/50R17
A01)A93)K03)
245/55R17
A01)A93a)K03)
255/45R17
A93)
255/50R17
A01)K03)K04)
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Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 134 Ford Kuga 215/60R17 A02) bis A10)
(2. Generation) M00) E62)
225/55R17
A93a)
225/60R17
235/55R17
245/50R17
A01)K01)K04)
245/55R17
A01)K01)K04)K77)
255/50R17
A01)K01)K04)K77)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG e13*2001/116*0999*..
DB3 e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Ford Focus 205/45R17 A02) bis A10)
(4-türer, 5-türer, Kombi, M00) S01)
Cabrio)
205/50R17
M00)
215/45R17
225/45R17
235/40R17
A01)K03)
235/45R17
A01)K03)K61)K62)L23)
245/40R17
A01)K03)K04)K60)K62)
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Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
166 Ford Focus ST 205/45R17 M+S A02) bis A10)
M00) S01)
205/50R17 M+S
M00)
215/45R17 M+S
225/45R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-RS e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257 Ford Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10)
M00)W215)
215/50R17 M+S
M00)
225/45R17 M+S
235/45R17 M+S
245/40R17 M+S
A01)K01)K72)
245/45R17 M+S
A01)K01)K16)K72)
Typ: WA6
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Galaxy, S-Max 225/50R17 A01) bis A10)ER1)
K03) K04)S01)
235/50R17
K01)
255/45R17
K01)K38)
e13*2001/116*0185*16 1300/1385(1410) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford Mondeo 205/50R17 A02) bis A10)
M00)N215) E52)ER1)S01)
215/45R17
215/50R17
M00)
225/45R17
235/45R17
245/40R17
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 205/50R17 A02) bis A10)ER1)
(Serie nur 205/55R16) A01)K03)M00) S01)
215/45R17
A93a)T91)
215/50R17
A01)G01)K03)K04)M00)
225/45R17
A01)K03)
235/40R17
A01)K03)K04)
235/45R17
A01)G01)K03)K04)
245/40R17
A01)K03)K04)
245/45R17
A01)G01)K03)K04)K13)K22)K67)
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Nr. : RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG e13*2007/46*1288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 205/50R17 A02) bis A10)ER1)
(Ausführungen mit Serie A01)K03)M00)N215) S01)
nicht nur 205/55R16)
215/45R17
A93a)T91)
215/50R17
A01)K03)K04)M00)
225/45R17
A01)K03)
235/40R17
A01)K03)K04)
235/45R17
A01)K03)K04)
245/40R17
A01)K03)K04)
245/45R17
A01)K03)K04)K13)K22)K67)
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Nr. : RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG e13*2007/46*1289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) M00)N215) S01)
205/55R17
A01)G01)M00)N215)
215/45R17
A93)
215/50R17
A01)K03)M00)
225/45R17
225/50R17
A01)G01)K01)K04)K13)K22)K25)L26)
235/40R17
A01)A93a)K03)
235/45R17
A01)K03)
245/40R17
A01)K01)K04)
245/45R17
A01)K01)K04)K13)K22)K25)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Ford Focus ST 215/45R17 M+S A02) bis A10)
A93)
215/50R17 M+S
A01)K03)M00)
225/45R17 M+S
235/45R17 M+S
A01)K03)
RA-000733-A0-015-08~FO-5-108-63-ET45.docx
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Nr. : RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
RA-000733-A0-015-08~FO-5-108-63-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18-Zoll-
Sommerbereifungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind gerüstet sind.
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
- an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
- an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000733-A0-015-08~FO-5-108-63-ET45.docx
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Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.
K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der
Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen.
K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-
Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.
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Nr. : RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
- der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen
oben, warm einzuformen oder auszuschneiden.
L23) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-
Bestellnummer 1342639 eingebaut werden.
L26) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18
ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind, muß der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-
Bestellnummer 1717039 eingebaut werden. Überprüfungsmöglichkeit :
- mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,3 Lenkradumdrehungen,
- ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
RA-000733-A0-015-08~FO-5-108-63-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49310 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000733-A0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8017 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 14.06.2013
RA-000733-A0-015-08~FO-5-108-63-ET45.docx