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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  XRT-8018
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Montageposition:                                        Vorderachse
Radausführung:                                            Lk 108
Radgröße:                                                 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast:                                          730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
DXA, DXA-LPG, DYB, DYB-          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        110 Nm
LPG, DYB-N                       M12x1,5
DM2                              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       130 Nm
                                 M12x1,5
WA6                              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       125 Nm
                                 M14x1,5




RA-000729-B0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. :               51
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
100 bis 147     Ford Kuga                235/45R18            235/45R18          A02) bis A10)E00A)
                (1. Generation)                                                  E61)S01)

                                          235/50R18            235/50R18         A01) bis A10)E00A)
                                          K03)                 K04)M00)          E61)S01)

                                          245/45R18            245/45R18         A01) bis A10)E00A)
                                          K03)                                   E61)S01)

                                          245/50R18            245/50R18         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)                 K02)M00)          E61)G2E)S01)

                                          255/45R18            255/45R18         A01) bis A10)E00A)
                                          K03)                 K04)              E61)S01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                             e13*2001/116*0185*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
74 bis 176      Ford S-Max, Galaxy       225/45R18            225/45R18          A01) bis A10)E00A)
                                                              K04)M00)           S01)

                                          235/45R18            235/45R18         A01) bis A10)E00A)
                                                               K04)K38)          S01)

                                          245/40R18            245/40R18         A01) bis A10)E00A)
                                          K03)                 K04)K38)          S01)

                                          245/45R18            245/45R18         A01) bis A10)E00A)
                                          K03)                 K04)K38)          GA2)S01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
85 bis 134      Ford Kuga                235/50R18            235/50R18          A01) bis A10)E00A)
                (2. Generation)          K01)K77)             K04)M00)           E62)

                                          245/45R18            245/45R18         A01) bis A10)E00A)
                                                               K04)              E62)

                                          255/45R18            255/45R18         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)K77)             K04)              E62)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                          e13*2007/46*1288*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18              215/40R18           A01) bis A10)E00A)
                (Ausführungen mit Serie   K03)                 K04)K67)M00)        S01)T89)
                nicht nur 205/55R16)
                                          225/40R18            225/40R18           A01) bis A10)E00A)
                                          K03)                 K04)K67)K68)        S01)

                                           235/35R18            235/35R18          A01) bis A10)E00A)
                                           K01)                 K04)K67)K68)T90)   S01)

                                           235/40R18            235/40R18          A01) bis A10)E00A)
                                           K01)K13)K22)K27)     K04)K67)K68)       S01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18              215/40R18           A01) bis A10)E00A)
                (Serie nur 205/55R16)     K03)                 K04)K67)M00)T89)    S01)

                                           225/40R18            225/40R18          A01) bis A10)E00A)
                                           K03)                 K04)K67)K68)       S01)

                                           235/35R18            235/35R18          A01) bis A10)E00A)
                                           K01)                 K04)K67)K68)T90)   S01)

                                           235/40R18            235/40R18          A01) bis A10)E00A)
                                           K01)K13)K22)K27)     K04)K67)K68)       G01)S01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
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Seite :                    4/7                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                             e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                         e13*2007/46*1289*..
DYB-N                           e13*2007/46*1363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
63 bis 134      Ford Focus               215/40R18            215/40R18          A01) bis A10)E00A)
                (Limousine, Kombi)                            K04)M00)T89)       S01)

                                          225/40R18            225/40R18         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)                 K04)              S01)

                                          235/35R18            235/35R18         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)                 K04)              S01)

                                          245/35R18            245/35R18         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)                 K04)              S01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
184             Ford Focus ST           235/40R18            235/40R18           A01) bis A10)E00A)
                                        K01)K13)K22)K25) K04)K23)K28)

                                          245/35R18            245/35R18         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)                 K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

RA-000729-B0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    5/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E00A) Die Verwendung des Rades XRT-8018 ist nur an Achse 1 zulässig. Die Kombination ist
    nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an Achse 2 zulässig.
    Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
    Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-9018 zu
    beachten.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
     - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
     - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-B0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    6/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
         Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
     - der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
         befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen
         oben, warm einzuformen oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 51 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.08.2013




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