Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-9018
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: BORBET
Radausführung: Lk 108
Radgröße: 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BA7, BA7-LPG, DM2, DXA, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
DXA-LPG, DYB, DYB-LPG, M12x1,5
DYB-N
WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 125 Nm
M14x1,5
RA-000730-A0-015-10~FO-5-108-63_3-ET40.docx
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Nr. : RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. : 10
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG e13*2007/46*1288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serie A01)K03)K04)K67)M00)T89) S01)
nicht nur 205/55R16)
225/40R18
A01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)
235/35R18
A01)K01)K04)K67)K68)T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18 A02) bis A10)
(Serie nur 205/55R16) A01)K03)K04)K67)M00)T89) S01)
225/40R18
A01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)
235/35R18
A01)K01)K04)K67)K68)T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG e13*2007/46*1289*..
DYB-N e13*2007/46*1363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A01)K01)K04)M00)T89) S01)
225/40R18
A01)K01)K04)K13)K22)K25)
235/35R18
A01)K01)K04)
245/35R18
A01)K01)K04)
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Anlage-Nr. : 10
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Ford Focus ST 245/35R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Ford Kuga 235/45R18 A02) bis A10)
(1. Generation) A01)K03) E61)S01)
235/50R18
A01)K01)K04)M00)
245/45R18
A01)K03)
245/50R18
A01)G2E)K01)K02)M00)
255/45R18
A01)K01)K04)
265/40R18
A01)K01)K02)
265/45R18
A01)K01)K02)
275/40R18
A01)K01)K02)
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 134 Ford Kuga 235/50R18 A02) bis A10)
(2. Generation) A01)K01)K04)K77)M00) E62)
245/45R18
A01)K01)K04)
255/45R18
A01)K01)K04)K77)
275/40R18
A01)K01)K02)K77)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford Mondeo 255/35R18 A02) bis A10)
A01)K01)K02) E52)S01)
265/35R18
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford S-Max, Galaxy 225/45R18 A02) bis A10)
A01)K03)K04)M00) S01)
235/45R18
A01)K03)K04)K38)
245/40R18
A01)K01)K04)K38)
245/45R18
A01)GA2)K01)K04)K38)
255/40R18
A01)K01)K04)K15)K38)
265/40R18
A01)K01)K02)K15)K38)L24)
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Nr. : RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. : 10
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
RA-000730-A0-015-10~FO-5-108-63_3-ET40.docx
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Nr. : RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante eng an das Blechradhaus aunzulegen.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
- an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
- an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
- der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen
oben, warm einzuformen oder auszuschneiden.
L24) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
1451390 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
- mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen ,
- ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .
Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 25.07.2013
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