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							Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 11 FORD                                                      Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 04.10.2013
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Fahrzeughersteller                         : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
OSI9KHBL45634          PCD108 ET45             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff    673    2105       08/13
OSI9KHHA45634          PCD108 ET45             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff    673    2105       08/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
                                             120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2
                                             130 Nm für Typ : DA3; DB3; DYB; DYB-LPG
                                             130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
                                             130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
                                             140 Nm für Typ : BA7
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 225/35R19 88             FGP; 11A; 21P; 22P;      Kombi;
                                                                    24J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 74P
DA3            e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 225/35R19 88           FGP; 11A; 21P; 22P;      Schrägheck;
                                                                    24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 74P
DA3            e13*2001/116*0144*.. 166          225/35R19 88Y                               Nur Ford Focus ST;
                                                                                             Schrägheck;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 74P
DB3            e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 225/35R19 88           FGP; 11A; 21P; 22I;      Ford Focus Coupe-
                                                                    22M; 24M                 Cabriolet;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 74P
DB3            e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 225/35R19 88           FGP; 11A; 21P; 24J;      Stufenheck;
                                                                    24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 74P



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 11 FORD                                                   Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
DYB          e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 225/35R19 88W 5FE                               Kombi; Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
DYB-LPG      e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/35R19 88W 5FE                               Kombi; Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/35R19 88                                   Nur C-MAX;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92                                  Nur Kuga bis
                                            235/45R19 95                                  Modeljahr 2012;
                                            245/40R19 94                                  Allradantrieb;
                                            245/45R19 98                                  Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P
DM2            e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 225/45R19 92        51J                      Nur Kuga ab Modeljahr
                                              235/40R19 92                                2013; Allradantrieb;
                                              235/45R19 95                                Frontantrieb;
                                              245/40R19 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 235/35R19 91          11A; 24M; 362            Kombi; Frontantrieb;
                                  74 - 176 235/35R19 91Y         11A; 24M; 362            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/35R19 93          11A; 21P; 22I; 22M;      12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                 24M; 362                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 4AB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 11 FORD                                                   Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 235/35R19 91          11A; 24M; 362            Stufenheck;
                                  74 - 176 235/35R19 91Y         11A; 24M; 362            Schrägheck;
                                           245/35R19 93          11A; 21P; 22I; 22M;      Frontantrieb;
                                                                 24M; 362                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 4AB
BWY            e1*98/14*0156*..     66 - 166 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 5FE             Frontantrieb;
                                             235/35R19 91  11A; 21B; 24J; 24M;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           54A                            12A; 51A; 56C; 71C;
                                    81 - 125 235/35R19 87W 11A; 21B; 24J; 24M;            71K; 721; 725; 73C;
                                                           5ET; 54A                       74A; 74H; 74P
B4Y            e1*98/14*0154*..     66 - 166 225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 24M;            Frontantrieb;
B5Y            e1*98/14*0155*..                            5FE                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 11 FORD                                                   Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2013
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 8G92 1A159-AC ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 11 FORD                                                   Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2013
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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