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							Gutachten 366-0340-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 17 FORD                                                      Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 09.04.2013
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Fahrzeughersteller                         : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
AYA7HHA40634           PCD108 ET40             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff    670    2141       12/09
AYA7HHA40634           PCD108 ET40             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff    705    2037       12/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : DM2; PH2; DYB; BA7; BWY; B5Y; PT2; PU2; DXA; DB3;
                                             B4Y; DYB-LPG; DA3; PJ2
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJFG
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
                                             120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2
                                             120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2
                                             130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA; DYB; DYB-LPG
                                             130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
                                             140 Nm für Typ : BA7
                                             160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89             11A; 24J; 24M            Schrägheck;
                                           215/45R17 87             11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 90             11A; 22P; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P
DA3            e13*2001/116*0144*.. 166            205/50R17 89     11A; 24J; 24M; 52J       Nur Ford Focus ST;
                                                   215/45R17 91     52J                      Schrägheck;
                                                   225/45R17 90     11A; 22P; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    52J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P; 76Z
DA3            e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89        11A; 24J                    Kombi;
                                                   215/45R17 87W 11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/45R17 90  11A; 22P; 24J               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P
DB3            e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/50R17 89           11A; 24J; 24M            Stufenheck;
                                                   215/45R17 87     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/45R17 90     11A; 22P; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 17 FORD                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DB3          e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/50R17             11A; 24M                 Ford Focus Coupe-
                                           215/45R17 88          11A; 24M; 5EN            Cabriolet;
                                           225/45R17 91          11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P
DYB            e13*2007/46*1138*..   63 - 134 215/50R17 91       11A; 245; 248; 26P       Kombi; Schrägheck;
                                              225/45R17 91       11A; 245                 Frontantrieb;
                                              225/50R17 94       11A; 24J; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94       11A; 245; 248; 26P       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/45R17 95       11A; 24J; 248; 26P       721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
DYB-LPG      e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 215/50R17 91           11A; 245; 248; 26P       Kombi; Schrägheck;
                                          225/45R17 91           11A; 245                 Frontantrieb;
                                          225/50R17 94           11A; 24J; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R17 94           11A; 245; 248; 26P       12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/45R17 95           11A; 24J; 248; 26P       721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/50R17 89          11A; 24J; 24M            Nur C-MAX;
                                           215/45R17 87                                   Frontantrieb;
                                           225/45R17 90          11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 93          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/55R17 99         11A; 24J                 Nur Kuga bis
                                            245/50R17 99         11A; 24J; 24M            Modeljahr 2012;
                                            245/55R17 102        11A; 21P; 24J; 24M       Allradantrieb;
                                            255/50R17 101        11A; 21P; 22I; 24C;      Frontantrieb;
                                                                 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  205/50R17 89W         11A; 24M; 5FM; 51J       Stufenheck;
                                           215/45R17 91          11A; 24M; 51J            Schrägheck;
                                  74 - 107 215/50R17 91          11A; 24M; 51J            Frontantrieb;
                                           225/45R17 91          11A; 24M; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                  74 - 176 215/50R17 95          11A; 24M; 51J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 91Y         11A; 24M; 51J            721; 73C; 74A; 74H;
                                           235/45R17 94          11A; 24M                 74P; 76S; 4AB



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 17 FORD                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  205/50R17 91          11A; 24M; 51J            Kombi; Frontantrieb;
                                           215/45R17 91          51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                  74 - 107 215/50R17 91          11A; 24M; 51J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 91          11A; 24M; 51J            721; 73C; 74A; 74H;
                                  74 - 176 215/50R17 95          11A; 24M; 51J            74P; 76S; 4AB
                                           225/45R17 91Y         11A; 24M; 51J
                                           235/45R17 94          11A; 24M
BWY          e1*98/14*0156*..     66 - 125 205/50R17 89W         11A; 21B; 24J; 24M;      Frontantrieb;
                                                                 5FM                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    66 - 150 205/50R17           11A; 21B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 51G                      721; 73C; 74A; 74H;
                                             215/45R17 91        11A; 21B; 24J; 24M       74P
                                             225/45R17 90W       11A; 21B; 24C; 24M
                                    81 - 125 215/45R17 87W       11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                 5ET
B4Y            e1*98/14*0154*..     66 - 107 215/45R17 87        11A; 24J; 24M; 5ET       10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y            e1*98/14*0155*..     66 - 125 205/50R17 89        11A; 24J; 24M; 5FM       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             215/45R17 87W       11A; 24J; 24M; 5ET       721; 73C; 74A; 74H;
                                    66 - 150 205/50R17 89W       11A; 24J; 24M; 5FM       74P
                                             215/45R17 91        11A; 24J; 24M
                                             225/45R17 90        11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                 24M

Verkaufsbezeichnung:     FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
PH2          e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 205/50R17 93 11A; 24D; 24J; 5HA                  Pkw geschlossen; Lkw
PJ2          e1*2001/116*0207*..         225/45R17 90 11A; 24D; 24J; 5GA                  geschl.Kasten (Serie);
PT2          L071                        225/45R17 94 11A; 24D; 24J; 5HI                  Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 744; 75I

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 225/50R17             11A; 24J; 24M; 51G       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/50R17 94W      11A; 24J; 24M; 5HI       160 Nm; Ford S-MAX;
                                              225/50R17 94Y      11A; 24J; 24M; 5HI       Ford Galaxy;
                                              225/50R17 98       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94W      5HI                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 94Y      5HI                      721; 73C; 74A; 74H;
                                              235/45R17 97                                74P; 740; 76S; 4AB
                                              235/50R17 96       FGT; 11A; 24J; 24M
                                              245/45R17 95W      11A; 24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 17 FORD                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
DXA          e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/50R17 89W          11A; 245; 51J            Nur C-MAX; MPV;
                                          215/45R17 91                                    Frontantrieb;
                                          215/50R17 91           11A; 21P; 22I; 245       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91           11A; 245                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/45R17 94           11A; 21P; 22I; 245       721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 76S
DXA            e13*2007/46*1103*..   70 - 134 215/50R17 95       11A; 21P; 22I; 245       Nur Grand C-MAX;
                                                                                          MPV;
                                               225/45R17 94      11A; 245                 Frontantrieb;
                                               235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 245       10B; 11B; 11G; 11H;
                                     77 - 92   205/50R17 93      11A; 245; 51J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
PT2          e1*2007/46*0271*..  55 - 85 205/50R17 93            11A; 24D; 24J; 5HA       Pkw geschlossen; Lkw
PU2          e1*2007/46*0272*..,         225/45R17 90            11A; 24D; 24J; 5GA       geschl.Kasten (Serie);
             L072                        225/45R17 94            11A; 24D; 24J; 5HI       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 744; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 17 FORD                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.04.2013
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 8G92 1A159-AC ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5EN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1065kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




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       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
       Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
     Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
     (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DYB
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1138*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 270             y = 300                    VA
             26B                      x = 320             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 350             15                VA
             26N                   x = 320       y = 350              8                VA
             27F                   x = 300       y = 350             25                HA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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