Gutachten 366-0171-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 53 FORD Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TREK3SA38D634 PCD108 ET38 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 575 1975 11/12
TREK3SA38O634 PCD108 ET38 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 575 1975 11/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : BNP; GBP
100 Nm für Typ : BAP; BAW; BCV; BFP; BFW; BNP; DAW; DAX;
DBW; DBX; DFW; DNW; DNX; ECT; GAL; GBP; GBP4; JAS; JA8;
JA8-LPG; JBS; JD3; JH1; JR8; JU2
135 Nm für Typ : JK8
Verkaufsbezeichnung: B-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JK8 e9*2007/46*0092*.. 55 - 92 185/60R15 84 12T Nur B-Max; Schrägheck;
185/65R15 88 12A Frontantrieb;
195/55R15 85 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 185/55R15 82 Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 185/60R15 84 Frontantrieb;
JR8 DE*2007/46*0072*.. 195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 22M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 725; 73C; 74A;
51G 74H; 74P; FHB
205/50R15 86 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
205/55R15 88 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 88 185/55R15 82 Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 185/60R15 84 Frontantrieb;
195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 22M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 725; 73C; 74A;
51G 74H; 74P; FHB
205/50R15 86 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
205/55R15 88 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 86 195/55R15 85 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
DAX e13*98/14D0057*.., 55 - 96 195/60R15-87 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
e13*98/14*0057*.. 205/50R15-85 11A; 22B; 22F; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
DBW e13*97/27*0038*.. 24M 74H; 74P; 76Q
DBX e13*98/14D0058*.., 205/55R15-87 11A; 22B; 22F; 24J;
e13*98/14*0058*.. 24M
DFW e13*97/27*0039*..
DNW e13*97/27*0040*..
DNX e13*98/14D0056*..,
e13*98/14*0056*..
Verkaufsbezeichnung: FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BCV e9*96/79*0027*.. 96 205/60R15 11A; 22F; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
96 - 125 195/60R15 11A; 51G; 52J 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GAL G146 96 - 110 185/55R15-81 bis Nachtrag 4;
195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
GAL G146 44 - 66 195/50R15-82 nicht Kombi; 11A; 22B; bis Nachtrag 4;
33H 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 77 185/55R15-81 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71C; 71K;
77 195/50R15 nicht Kombi; 11A; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
33H; 51G 74H; 74P
GAL G146 44 - 66 195/50R15-82 11A; 22B; 33H ab Nachtrag 5;
44 - 77 185/55R15-81 11A; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
77 195/50R15 11A; 22B; 33H; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N7
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Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GAL G146 110 185/55R15-81 ab Nachtrag 5;
195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JAS e13*93/81*0008*.., 37 - 76 195/45R15-78 11A; 22B; 5CK 10B; 11B; 11G; 11H;
e13*95/54*0008*.. 76 195/50R15 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
JBS e13*93/81*0009*.., 51G 721; 725; 73C; 74A;
e13*95/54*0009*.. 74H; 74P
JD3 e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 185/55R15 82 11A; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
JH1 e1*98/14*0191*.. 195/50R15 82 11A; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15 86 11A; 21B; 22F; 22G; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74H; 74P; SC4
Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 74H; 74P; 76Q
205/50R15 86 11A; 24J; 24M
205/55R15 88 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 96 195/55R15-84 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
BAW e1*98/14*0124*.. 66 - 125 195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
BFP e1*95/54*0045*.. 205/50R15-86 721; 725; 73C; 74A;
BFW e1*98/14*0125*.. 205/55R15 51G 74H; 74P
BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 96 195/55R15-84 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
BAW e1*98/14*0124*.. 195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
BFP e1*95/54*0045*.. 205/50R15-86 721; 725; 73C; 74A;
BFW e1*98/14*0125*.. 205/55R15 51G 74H; 74P
BNP G387 65 - 100 195/55R15-85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15-87 11A; 22B; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 22B; 5EG 721; 725; 73C; 74A;
205/55R15-87 11A; 22B; 54F 74H; 74P
65 - 125 195/60R15 11A; 22B; 51G
205/50R15-86W 11A; 22B
205/55R15 11A; 22B; 51G
125 195/55R15 51G; 52J
BNP G387 65 - 100 195/55R15-85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15-87 54F 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 5EG 74H; 74P
205/50R15-86W
205/55R15 51G
205/55R15-87 54F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0171-09-WIRD/N7
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GBP G274 65 - 85 195/55R15-84 5EA; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
65 - 100 195/55R15-85 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15-87 54F 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 74H; 74P
205/55R15-87 54F
65 - 125 195/60R15 51G
205/55R15 51G
125 195/55R15 51G; 52J
205/50R15-86
GBP G274 65 - 85 195/55R15-84 bis 1000kg 10B; 11B; 11G; 11H;
zul.Achslast; 5EA; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
65 - 100 195/55R15-85 51J 721; 725; 73C; 74A;
195/60R15 51G 74H; 74P
195/60R15-87 54F
205/50R15-85
205/55R15 51G
205/55R15-87 54F
100 195/55R15 51G; 52J
205/50R15-86
GBP4 H028 97 195/55R15 51G; 52J Kombi;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
GBP4 H028 97 195/55R15 51G; 52J Pkw geschlossen;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ECT e13*95/54*0024*.. 66 - 92 185/55R15 82 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 53 FORD Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 08.04.2013
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N7
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 850kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 53 FORD Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 08.04.2013
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.