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							Gutachten 366-0020-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49366
ANLAGE: 27 FORD                                                       Radtyp: OSIG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 13.09.2014
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Fahrzeughersteller                          : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                     last    umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
OSIGHBL45634          PCD108 ET45              Ø70.1 Ø63.4                 63,4   Kunststoff      673     2105    09/13
OSIGHHA45634          PCD108 ET45              Ø70.1 Ø63.4                 63,4   Kunststoff      673     2105    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FORD
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
                                              120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2
                                              120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2
                                              130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA; DYB; DYB-LPG
                                              130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
                                              130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
                                              140 Nm für Typ : BA7
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 92  215/40R18 85              FGQ; 11A; 5EG; 51J        Schrägheck;
                                  59 - 107 215/40R18 85W             FGQ; 11A; 5EG; 51J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/40R18 89              FGQ; 11A; 51J             12A; 51A; 56C; 71C;
                                           225/40R18                 11A; 24J; 24M; 51G        71K; 721; 725; 73C;
                                           225/40R18 88              FGP; 11A; 24J; 24M        74A; 74H; 74P
DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 215/40R18 89              51J                       Kombi;
                                           225/40R18                 11A; 24J; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/40R18 88              FGP; 11A; 24J             12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 74H; 74P
DA3            e13*2001/116*0144*.. 166          225/40R18           51G                       Nur Ford Focus ST;
                                                                                               Schrägheck;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 74H; 74P
DB3            e13*2001/116*0157*.. 59 - 92       215/40R18 85       FGQ; 11A; 5EG; 51J        Stufenheck;
                                         59 - 107 215/40R18 85W      FGQ; 11A; 5EG; 51J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/40R18 89       FGQ; 11A; 51J             12A; 51A; 56C; 71C;
                                                  225/40R18          11A; 24J; 24M; 51G        71K; 721; 725; 73C;
                                                  225/40R18 88       FGP; 11A; 24J; 24M        74A; 74H; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49366
ANLAGE: 27 FORD                                                   Radtyp: OSIG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DB3          e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89          51J                      Ford Focus Coupe-
                                           225/40R18 88          11A; 24M                 Cabriolet;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P
DYB            e13*2007/46*1138*..   63 - 134 225/40R18 92                                Kombi; Schrägheck;
                                              235/35R18 90       11A; 245                 Frontantrieb;
                                              235/40R18 91       11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 7AX;
                                                                                          7BE; 7BY; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P
DYB            e13*2007/46*1138*..   184      235/40R18 95Y 11A; 12A; 245; 248;           Kombi; Schrägheck;
                                                            26P; 27H                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 56C; 7AX; 7BE;
                                                                                          7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
DYB-LPG      e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/40R18 92                                    Kombi; Schrägheck;
                                          235/35R18 90           11A; 245                 Frontantrieb;
                                          235/40R18 91           11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 215/40R18 89                                   Nur C-MAX;
                                           225/40R18 88                                   Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 7AX;
                                                                                          7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18 97         11A; 24J                 Nur Kuga bis
                                            245/45R18 96                                  Modeljahr 2012;
                                            255/45R18 99         11A; 24J                 Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 7AX;
                                                                                          7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 76O; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49366
ANLAGE: 27 FORD                                                   Radtyp: OSIG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                      Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 225/50R18 95          51J                      Nur Kuga ab Modeljahr
                                           235/45R18 94          51J                      2013; Allradantrieb;
                                           235/50R18 97          11A; 245                 Frontantrieb;
                                           245/45R18 96                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R18 99          11A; 245                 12A; 51A; 56C; 7AX;
                                                                                          7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  215/45R18 93          51J                      bis
                                  74 - 107 225/40R18 92          51J                      e13*2001/116*0249*25;
                                           235/40R18 91          11A; 24M                 Kombi; Frontantrieb;
                                  74 - 176 225/40R18 92Y         51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/40R18             11A; 24M; 51G            12A; 51A; 56C; 7AD;
                                           235/40R18 91Y         11A; 24M                 7AX; 7BY; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P
BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  215/45R18 89W       5FM; 51J                 bis
                                    74 - 107 235/40R18 91        11A; 24M                 e13*2001/116*0249*25;
                                    74 - 176 225/40R18 92        11A; 24M; 51J            Stufenheck;
                                             235/40R18           11A; 24M; 51G            Schrägheck;
                                             235/40R18 91Y       11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 7AD;
                                                                                          7AX; 7BY; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P
BWY            e1*98/14*0156*..     66 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 24M;            Frontantrieb;
                                                           5FE                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18 92 11A; 21B; 24J; 24M             12A; 51A; 56C; 71C;
                                    66 - 166 225/40R18     11A; 21B; 24J; 24M;            71K; 721; 725; 73C;
                                                           51G                            74A; 74H; 74P
B4Y            e1*98/14*0154*..     66 - 107 225/40R18 88  11A; 24J; 24M; 5FE             10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y            e1*98/14*0155*..     66 - 125 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M; 5FE             12A; 51A; 56C; 71C;
                                    150 - 166 225/40R18    11A; 24J; 24M; 51G             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
PH2          e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 225/40R18    11A; 24D; 53S                       Pkw geschlossen; Lkw
PT2          L071                        225/40R18 92 11A; 24D; 5GM                       geschl.Kasten (Serie);
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 744;
                                                                                          75I




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49366
ANLAGE: 27 FORD                                                   Radtyp: OSIG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
DXA          e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 215/40R18 89W          51J                      Nur C-MAX; MPV;
                                          215/45R18 89W          51J                      Frontantrieb;
                                          225/40R18 92           51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R18 90           11A; 21P; 22I; 245       12A; 51A; 56C; 7AX;
                                          235/40R18 91           11A; 21P; 22I; 245       7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P
DXA            e13*2007/46*1103*..   70 - 134 225/40R18 92       51J                      Nur Grand C-MAX;
                                                                                          MPV;
                                               235/40R18 95      11A; 21P; 22I; 245       Frontantrieb;
                                     77 - 92   215/45R18 93      51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 7AX;
                                                                                          7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
PJ2          e1*2001/116*0207*.. 55 - 85 225/40R18               11A; 24D; 53S            bis
PT2          e1*2007/46*0271*..          225/40R18 92            11A; 24D; 5GM            e1*2001/116*0207*15;
PU2          L072                                                                         Pkw geschlossen; Lkw
                                                                                          geschl.Kasten (Serie);
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 7AX;
                                                                                          7BE; 7BY; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 744; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0020-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49366
ANLAGE: 27 FORD                                                   Radtyp: OSIG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


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Gutachten 366-0020-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49366
ANLAGE: 27 FORD                                                   Radtyp: OSIG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0020-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49366
ANLAGE: 27 FORD                                                   Radtyp: OSIG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                      Seite: 7 von 8
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DYB
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1138*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 270             y = 300                    VA
             26B                      x = 320             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 350             15                VA
             26N                   x = 320       y = 350              8                VA
             27F                   x = 300       y = 350             25                HA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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