Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 70638
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 108
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
BWY, DA3, DA3-CNG, DA3- M12x1,5
LPG, DB3, DM2, DM2-CNG,
DM2-LPG, DXA, DXA-LPG,
DYB, DYB-N, DYB-LPG
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
PH2, PT2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5
PJ2,PU2 bis Modelljahr 2013: 120 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5
ab Modelljahr 2014: 140 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5
WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 125 Nm
M14x1,5
Typ: B4Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (4-türer) 205/50R16 A02) bis A10)E42)
S01)
205/55R16 M+S
205/55R16
225/45R16
A01)K03)K04)K35)
225/50R16
A01)K03)K04)K35)K36)
66 bis 166 Mondeo (4-türer, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
Fahrzeugausführungen S01)
mit Sommerbereifung
nur 18Zoll)
e1*98/14*0154*17E 1175/1015(1085) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: B5Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (5-türer) 205/50R16 A02) bis A10)E42)
S01)
205/55R16 M+S
205/55R16
225/45R16
A01)K03)K04)K35)
225/50R16
A01)K03)K04)K35)K36)
66 bis 166 Mondeo (5-türer, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
Fahrzeugausführungen S01)
mit Sommerbereifung
nur 18Zoll)
e1*98/14*0155*17E 1175/1015 (1085) 5/108/63,3
Typ: BWY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (Kombi) 205/50R16 A02) bis A10)E42)
S01)
205/55R16 M+S
205/55R16
225/45R16
A01)K03)K04)K35)
225/50R16
A01)K03)K04)K35)K36)
66 bis 166 Mondeo (Kombi, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
Fahrzeugausführungen S01)
mit Sommerbereifung
nur 18Zoll)
e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2 e1*2001/116*0206*..
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PT2 e1*2007/46*0271*..
PT2 L071
PU2 e1*2007/46*0272*..
PU2 L072
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Ford Transit Connect/ 195/55R16 A02) bis A10)
Tourneo Connect N205)T91) E63)S01)
(e1*2007/46*0271* bis NT
03, e1*2007/46*0272*bis 205/55R16
NT 03, e1*2007/46*0206* A01) K03)K04)
bis NT 15,
e1*2007/46*0207*bis NT 225/50R16
15;)
A01) K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PU2 e1*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Ford Transit Connect/ 205/60R16 A02) bis A10)
Tourneo Connect ab Modell E63a)
2014 215/55R16
(e1*2007/46*0272* ab NT4,
e1*2001/116*0207* ab NT 215/60R16
16) A01) G01)
225/55R16
A01) K03)
235/55R16
A01) G01)K01) K04)
245/50R16
A01) K01)K02)
255/50R16
A01) G01)K01) K02) K28) K78) K79)
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Ford Kuga 215/60R16 A02) bis A10)
(1. Generation) N225) E61)S01)
215/65R16
N225)
225/60R16
N235)
225/65R16
N235)
235/55R16
235/60R16
245/55R16
A01) K03)
245/60R16
A01) K03)
255/50R16
A01) K03)K04)
255/55R16
A01) K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 134 Ford Kuga 215/65R16 A02) bis A10)
(2. Generation) E62)
225/60R16
225/65R16
235/60R16
245/55R16
A01) K01)K04)
245/60R16
A01) K01)K04) K77)
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Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Ford C-Max 195/60R16 A02) bis A10)
N205) S01)
195/60R16 M+S
W205)
205/55R16
A01) K03)K04) N215)
205/55R16 M+S
A01) K03)K04)
215/55R16
A01) K03)K04) K57) N225)
225/50R16
A01) K03)K04) K57) K58)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG e13*2001/116*0999*..
DB3 e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Ford Focus 205/55R16 A02) bis A10)
(4-türer, 5-türer, Kombi, S01)
Cabrio) 215/50R16
A01) K03)
215/55R16
A01) K03)K62)
225/50R16
A01) K03)K04) K62)
235/50R16
A01) K01)K04) K60) K61) K62)
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
166 Ford Focus ST 205/55R16 M+S A02) bis A10)
S01)
215/50R16 M+S
A01) K03)
215/55R16 M+S
A01) K03)K62)
225/50R16 M+S
A01) K03)K04) K62)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford S-Max, Galaxy 215/60R16 A02) bis A10)
A93)N225) S01)
215/60R16 M+S
A93)
225/55R16
A93)
225/60R16
GA2)ER1)
235/55R16
A01) K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford Mondeo 205/55R16 A02) bis A10)
(bis Modelljahr 2013) A93)N215) E52)E64) S01)
215/55R16
A93)
225/50R16
A01) K04)
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Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 205/55R16 A02) bis A10)
(Serie nur 205/55R16) A01) A93a)K03) S01)
205/60R16
A01) G01)K03)
215/50R16
A01) A93a)K03) K04)
215/55R16
A01) G01)K03) K04)
225/50R16
A01) K03)K04)
225/55R16
A01) G01)K03) K04) K67)
235/50R16
A01) G01)K01) K04) K67)
245/50R16
A01) G01)K01) K04) K13) K22) K27) K67)
K68)
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 9
Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG e13*2007/46*1288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 205/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serie A01) A93a)K03) N215) S01)
nicht nur 205/55R16)
205/55R16 M+S
A01) A93a)K03) W215)
205/60R16
A01) K03)N215)
205/60R16 M+S
A01) K03)W215)
215/50R16
A01) A93a)K03) K04)
215/55R16
A01) K03)K04)
225/50R16
A01) K03)K04)
225/55R16
A01) K03)K04) K67)
235/50R16
A01) K01)K04) K67)
245/50R16
A01) K01)K04) K13) K22) K27) K67) K68)
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Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG e13*2007/46*1289*..
DYB-N e13*2007/46*1363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93a)N215) S01)
205/55R16 M+S
A93a)W215)
205/60R16
N215)
205/60R16 M+S
W215)
215/50R16
A01) A93)K03)
215/55R16
A01) K03)
225/50R16
A01) K01)K04)
225/55R16
A01) K01)K04) K13) K22)
235/50R16
A01) K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Ford Focus ST 215/55R16 M+S A02) bis A10)
A01) K03)
225/50R16 M+S
A01) K01)K04)
225/55R16 M+S
A01) K01)K04) K13) K22)
235/50R16 M+S
A01) K01)K04)
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden.
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18-Zoll-
Sommerbereifungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind gerüstet sind.
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
- an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
- an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
- Typ PT2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271* bis NT 03
- Typ PU2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*bis NT 03
- Typ PH2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0206* bis NT 15
- Typ PJ2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0207*bis NT 15
E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
- Typ PU2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272* ab NT 04
- Typ PJ2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0207* ab NT 16
E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*25.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1400 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000613-B0-015-09~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 9
Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im
Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten
zu versetzen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 9
Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante
eng an das Radhaus anzulegen.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
dem Radhaus zu verkleben,
- der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des
Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
- der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
zu kürzen,
K58) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger
aufzuweiten.
K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.
K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der
Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen.
K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-
Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
- der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen
oben, warm einzuformen oder auszuschneiden.
K78) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 9
Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K79) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Der Kunststoffniet im Bereich Radmitte ist zu entfernen und die
Kunststoffausbuchtung ist in diesem Bereich warm einzuformen,
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 100 mm
hinter der Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 9
Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 17.12.2014
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