Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 37 FORD Radtyp: 613
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 16.10.2015
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Fahrzeughersteller : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
A16 108550634 PCD 108 Ø72.2/Ø63.4 63,4 Kunststoff 720 2269 11/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DYB; DA3; DM2; B4Y; BA7; DB3; B5Y; DXA-LPG; DYB-LPG;
DXA; BWY
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
135 Nm für Typ : DA3 erhöhtes Anzugsmoment; DB3 erhöhtes
Anzugsmoment; DM2 erhöhtes Anzugsmoment; DXA erhöhtes
Anzugsmoment; DXA-LPG erhöhtes Anzugsmoment; DYB erhöhtes
Anzugsmoment; DYB-LPG erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : BA7
160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 205/55R16 12T; 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Nur Ford
Focus ST; Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Z
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Kombi;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/55R16 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Ford Focus
Coupe-Cabriolet;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/55R16 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Stufenheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 205/50R16 91 12Q; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R16 12T; 51G 135 Nm; Kombi;
205/60R16 92 12A; 51J Schrägheck;
215/55R16 12A; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 205/50R16 91 12Q; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R16 12T; 51G 135 Nm; Kombi;
205/60R16 92 12A; 51J Schrägheck;
215/55R16 12A; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/55R16 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R16 93 12A 135 Nm; Nur C-MAX;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 215/65R16 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/70R16 12T; 51G 135 Nm; Nur Kuga bis
235/60R16 12T; 51G Modeljahr 2012;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 74P;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 215/65R16 98 12T erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R16 98 12M 135 Nm; Nur Kuga ab
225/65R16 100 12A Modeljahr 2013;
235/60R16 12T; 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 162 205/55R16 12T; 51G bis
74 - 176 215/55R16 12T; 51G e13*2001/116*0249*25;
225/50R16 92 12A Kombi; Frontantrieb;
225/50R16 92Y 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/55R16 12T; 51G bis
74 - 176 215/55R16 12T; 51G e13*2001/116*0249*25;
225/50R16 92 12A Stufenheck;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/55R16 12T; 51G bis
74 - 162 215/55R16 12T; 51G e13*2001/116*0249*25;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74A;
74H; 74P
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 166 205/55R16 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12M; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76U
B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 166 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12M;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P
B5Y e1*98/14*0155*.. 66 - 166 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12M;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 37 FORD Radtyp: 613
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Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 215/60R16 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/60R16 95W 160 Nm; Ford S-MAX;
215/60R16 99 Ford Galaxy; bis
225/55R16 95W FGT e13*2001/116*0185*23;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 76U
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 215/60R16 95 51G erhöhtes
Anzugsmoment
85 215/60R16 99 51G 160 Nm; bis
146 - 149 215/60R16 99 51G e13*2001/116*0185*23;
10B; 11G; 11H; 12T;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 740
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 215/60R16 95 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/60R16 95H 51G 160 Nm; bis
85 - 176 215/60R16 95V 51G e13*2001/116*0185*23;
215/60R16 99 51G 10B; 11G; 11H; 12T;
146 - 176 215/60R16 99 51G 51A; 71K; 721; 73C;
162 - 176 215/60R16 95W 51G 74A; 74H; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 215/55R16 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
225/50R16 92 12A 135 Nm; Nur Grand C-
77 - 92 205/55R16 12T; 51G MAX; MPV;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 74P;
76U
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/55R16 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. 215/55R16 12T; 51G 135 Nm; Nur C-MAX;
225/50R16 92 12A MPV; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 74P;
76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 37 FORD Radtyp: 613
Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 16.10.2015
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Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
(Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.