Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 31 FORD Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 10.03.2015
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Fahrzeughersteller : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTD43GA38634 PCD108 ET38 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 555 1975 06/13
TTD43KA38634 PCD108 ET38 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 555 1975 06/13
TTD43SA38634 PCD108 ET38 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 555 1975 06/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 175/65R14 12T; 51G Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 185/60R14 82 12A Frontantrieb;
JR8 DE*2007/46*0072*.. 185/65R14 83 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 11A; 12A; 21P; 22H; 51A; 7AX; 7BY; 7EW;
22M; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; FHB
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 88 175/65R14 12T; 51G Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 185/60R14 82 12A Frontantrieb;
185/65R14 83 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 11A; 12A; 21P; 22H; 51A; 7AX; 7BY; 7EW;
22M; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; FHB
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 85 195/60R14-85 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
DAX e13*98/14D0057*.., 55 - 96 175/70R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
e13*98/14*0057*.. 185/65R14 11A; 22B; 51G 725; 73C; 74A; 74H;
DBW e13*97/27*0038*.. 74P; 76J
DBX e13*98/14D0058*..,
e13*98/14*0058*..
DFW e13*97/27*0039*..
DNW e13*97/27*0040*..
DNX e13*98/14D0056*..,
e13*98/14*0056*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 31 FORD Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 10.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AAL e11*93/81*0053*.. 43 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
ABL e11*93/81*0051*.. 185/60R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
AFL e11*93/81*0052*.. 205/55R14-85 11A; 22B 725; 73C; 74A; 74H;
ALL e11*93/81*0055*.. 74P; 76J
ANL e11*93/81*0054*..
GAL 4 G308, G309, G310 66 - 110 185/60R14 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GAL G146 96 - 110 185/60R14 51G bis Nachtrag 4;
205/55R14-85 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76J
GAL G146 110 185/60R14 51G ab Nachtrag 5;
205/55R14-85 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76J
GAL G146 44 - 85 175/65R14 51G ab Nachtrag 5;
185/60R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R14-85 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76J
GAL G146 44 - 77 185/60R14 11A; 22B; 51G bis Nachtrag 4;
205/55R14-85 nicht Kombi; FF7; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JAS e13*93/81*0008*.., 37 - 55 175/65R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e13*95/54*0008*.. 37 - 66 165/60R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
JBS e13*93/81*0009*.., 165/60R14-75 Ottomotor; 11A; 22B; 725; 73C; 74A; 74H;
e13*95/54*0009*.. 5BV 74P; 76J
175/60R14-79 11A; 22B
185/50R14 77 Ottomotor; 11A; 22B;
24J; 5CV
37 - 76 165/65R14 11A; 22B; 51G
185/55R14 80 11A; 22B; 24J
JD3 e1*2001/116*0210*.. 43 - 74 175/65R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
JH1 e1*98/14*0191*.. 185/60R14 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14 86 11A; 21B; 22F; 22G; 725; 73C; 74A; 74H;
24J; 24M 74P; 76J; SC4
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 31 FORD Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 10.03.2015
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Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 185/60R14 51G bis e1*98/14*0194*25;
10B; 11G; 11H; 12N;
51A; 7AX; 7BE; 7BY;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P
JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 185/60R14 82 bis e1*98/14*0194*25;
195/60R14 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BE;
7BY; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76J
Verkaufsbezeichnung: FORD KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RBT e9*95/54*0019*.. 37 - 51 165/60R14-75 10B; 11B; 11G; 11H;
185/50R14 77 FGA; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
367 725; 73C; 74A; 74H;
185/55R14-78 FGA; 11A; 22B; 24J; 74P
367
RBT e9*95/54*0019*.. 70 155/65R14 51G; 52J; 65U Sport Ka;
165/65R14 79 52J 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76Z
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 96 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
BFP e1*95/54*0045*.. 195/60R14-86 12A; 51A; 71K; 721;
BNP e1*95/54*0047*.. 195/65R14-89 725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76J
BNP G387 65 - 100 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
GBP G274 195/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-86 725; 73C; 74A; 74H;
195/65R14-89 54F 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: FORD PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ECT e13*95/54*0024*.. 66 - 92 165/65R14 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14-82 52J 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14-82 52J 725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: FORD STREET KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RL2 e9*2001/116*0047*.. 70 155/65R14 51G; 52J; 65U 10B; 10S; 11B; 11G;
165/65R14 79 52J 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
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22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 774kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 31 FORD Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 10.03.2015
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5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 824kg.
65U) Sofern Reifen der Größe 155/65 R 14 auf der Felge 6 J x 14 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: DR3V-1A-180-DB ( nur e9*2001/116*0069*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
FF7) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden,
wahlweise ist auch der Einbau der Ford-RS-Fahrzeugtieferlegung möglich. Bei Nachrüstung ist die
Auflage 11A bzw. 11K zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 31 FORD Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 10.03.2015
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FGA) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination an der Hinterachse herzustellen ist
durch den Einbau anderer Anschlagbegrenzer (orig. Ford Bestell-Nr. 1037 324) der Federweg zu
begrenzen.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.