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							Gutachten 366-0172-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 52 FORD                                                        Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 10.03.2015
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Fahrzeughersteller                           : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung                Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.     Fertig
                      Rad                          Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
EBK3SA46O634          PCD108 ET46                  Ø70.1 Ø63.4              63,4     Kunststoff     575     1975    04/12
EBK3SA46634           PCD108 ET46                  Ø70.1 Ø63.4              63,4     Kunststoff     575     1975    03/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FORD
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJF4
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm für Typ : BCV; DAW; DAX; DBW; DBX; DFW; DNW; DNX;
                                               GBP4; JA8; JA8-LPG; JD3; JH1; JR8; JU2
                                               135 Nm für Typ : JK8
Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
JK8          e9*2007/46*0092*.. 66 - 92 195/65R15 91                                            Nur ECOSPORT;
                                        195/70R15 97                                            Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 7AX; 7BE;
                                                                                                7DY; 71K; 721; 73C;
                                                                                                74A; 74H; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99            195/50R15         51G                       Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                    195/55R15 85                                Frontantrieb;
JR8          DE*2007/46*0072*..                     195/60R15         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 7AX; 7DY;
                                                                                                7EW; 71K; 721; 73C;
                                                                                                74A; 74H; 74P; FHB
JA8            e9*2001/116*0069*..       44 - 88    195/50R15         51G                       Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG        e13*2007/46*1058*..                  195/55R15 85                                Frontantrieb;
                                                    195/60R15         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 7AX; 7DY;
                                                                                                7EW; 71K; 721; 73C;
                                                                                                74A; 74H; 74P; FHB




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 52 FORD                                                   Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86       195/55R15 85                                10B; 11G; 11H; 12A;
DAX          e13*98/14D0057*.., 55 - 96       195/60R15-87                                51A; 71K; 721; 73C;
               e13*98/14*0057*..                                                          74A; 74H; 74P; 76Q
DBW            e13*97/27*0038*..
DBX            e13*98/14D0058*..,
               e13*98/14*0058*..
DFW            e13*97/27*0039*..
DNW            e13*97/27*0040*..
DNX            e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..

Verkaufsbezeichnung:     FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
BCV          e9*96/79*0027*..  96       205/60R15                51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                               96 - 125 195/60R15                51G; 52J                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 185/55R15 82           51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
JH1          e1*98/14*0191*..             195/50R15 82           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          SC4

Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74        185/60R15 84                                bis e1*98/14*0194*25;
                                              195/50R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15 85                                12A; 51A; 7AX; 7BE;
                                              195/60R15 88                                7DY; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
GBP4         H028             97    195/55R15                    51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                    195/60R15                    51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                    205/50R15-85                                          73C; 74A; 74H; 74P
                                    205/55R15                    51G

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 52 FORD                                                   Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.03.2015
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 52 FORD                                                   Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.03.2015
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7DY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: DR3V-1A-180-DB ( nur e9*2001/116*0069*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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