Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48949*07
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6 J x 15 H2
Typ: EG4K
Inhaber der ABE Alcar Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller: DE-53721 Siegburg
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48949*07
Die ABE-Nr. 48949 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6 J x 15 H2 , Typ EG4K, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0006-12-WIRD/N7 vom 06.08.2015
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 57 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 06.08.2015 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 02.09.2015
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0006-12-WIRD/N7, zur Genehmigung vorgelegt am: 13.08.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48949*07
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 15-TARR-0333
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 48 949
366-0006-12-WIRD/N7
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 6 J X 15 H2
Typ: EG4K
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48949
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
EGK1SA24O581 PCD98 ET24 ohne 98/4 58,1 24 575 1975 10/12
EGK1SA24581 PCD98 ET24 ohne 98/4 58,1 24 575 1975 09/12
EGK1SA40O581 PCD98 ET40 ohne 98/4 58,1 40 575 1975 10/12
EGK1SA40581 PCD98 ET40 ohne 98/4 58,1 40 575 1975 09/12
EGK2GA38541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 575 1975 09/12
EGK2SA38O541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 575 1975 10/12
EGK2SA38541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 575 1975 09/12
EGK2SA44O541 PCD100 ET44 Ø60.1 Ø54.1 100/4 54,1 44 575 1975 10/12
EGK2SA44541 PCD100 ET44 Ø60.1 Ø54.1 100/4 54,1 44 575 1975 09/12
EGK2GA38561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 575 1975 09/12
EGK2SA38O561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 575 1975 10/12
EGK2SA38561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 575 1975 09/12
EGK2SA44O561 PCD100 ET44 Ø60.1 Ø56.1 100/4 56,1 44 575 1975 10/12
EGK2SA44561 PCD100 ET44 Ø60.1 Ø56.1 100/4 56,1 44 575 1975 09/12
EGK2GA38566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 575 1975 09/12
EGK2SA38O566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 575 1975 10/12
EGK2SA38566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 575 1975 09/12
EGK2SA44O566 PCD100 ET44 Ø60.1 Ø56.6 100/4 56,6 44 575 1975 10/12
EGK2SA44566 PCD100 ET44 Ø60.1 Ø56.6 100/4 56,6 44 575 1975 09/12
EGK2GA38571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/4 57,1 38 575 1975 09/12
EGK2SA38O571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/4 57,1 38 575 1975 10/12
EGK2SA38571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/4 57,1 38 575 1975 09/12
EGK2SA44O571 PCD100 ET44 Ø60.1 Ø57.1 100/4 57,1 44 575 1975 10/12
EGK2SA44571 PCD100 ET44 Ø60.1 Ø57.1 100/4 57,1 44 575 1975 09/12
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48949
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: EG4K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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EGK2GA38591 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø59.1 100/4 59,1 38 575 1975 09/12
EGK2SA38O591 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø59.1 100/4 59,1 38 575 1975 10/12
EGK2SA38591 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø59.1 100/4 59,1 38 575 1975 09/12
EGK2GA38601 PCD100 ET38 ohne 100/4 60,1 38 575 1975 09/12
EGK2SA38O601 PCD100 ET38 ohne 100/4 60,1 38 575 1975 10/12
EGK2SA38601 PCD100 ET38 ohne 100/4 60,1 38 575 1975 09/12
EGK2SA44O601 PCD100 ET44 ohne 100/4 60,1 44 575 1975 10/12
EGK2SA44601 PCD100 ET44 ohne 100/4 60,1 44 575 1975 09/12
EGK3SA46O634 PCD108 ET46 Ø70.1 Ø63.4 108/4 63,4 46 575 1975 10/12
EGK3SA46634 PCD108 ET46 Ø70.1 Ø63.4 108/4 63,4 46 575 1975 09/12
EGK3GA25651 PCD108 ET25 ohne 108/4 65,1 25 575 1975 09/12
EGK3SA15O651 PCD108 ET15 ohne 108/4 65,1 15 575 1975 10/12
EGK3SA15651 PCD108 ET15 ohne 108/4 65,1 15 575 1975 09/12
EGK3SA25O651 PCD108 ET25 ohne 108/4 65,1 25 575 1975 10/12
EGK3SA25651 PCD108 ET25 ohne 108/4 65,1 25 575 1975 09/12
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : ENZO G
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 7,8 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung EGK1SA24581:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : EG4K
Radausführung : -- : PCD100 ET44
Radgröße : -- : 6 J X 15 H2
Typzeichen : KBA 48949 : --
Einpreßtiefe : -- : ET44
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 10.12
Herkunftsmerkmal : -- : made in Germany ww. MII
Gießereikennzeichnung : -- : HS ww. CO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48949
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: EG4K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : ENZO
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004400-A0-144 02.10.2012 TÜV NORD
Technischer Bericht RP-004421-A0-144 13.11.2012 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48949
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: EG4K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
3 CITROEN EGK1SA40O581; 40 06.08.2015 liegt bei
EGK1SA40581
1 FIAT EGK1SA24O581; 24 06.08.2015 liegt bei
EGK1SA24581
6 FIAT EGK1SA40O581; 40 06.08.2015 liegt bei
EGK1SA40581
2 FORD EGK1SA24O581; 24 06.08.2015 liegt bei
EGK1SA24581
4 FORD EGK1SA40O581; 40 06.08.2015 liegt bei
EGK1SA40581
5 PEUGEOT EGK1SA40O581; 40 06.08.2015 liegt bei
EGK1SA40581
9 CITROEN EGK2GA38541; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O541;
EGK2SA38541
7 DAIHATSU EGK2GA38541; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O541;
EGK2SA38541
13 HYUNDAI, EGK2GA38541; 38 06.08.2015 liegt bei
HYUNDAI Assan Otomotiv EGK2SA38O541;
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) EGK2SA38541
19 HYUNDAI, EGK2SA44O541; 44 06.08.2015 liegt bei
HYUNDAI Assan Otomotiv EGK2SA44541
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
10 KIA EGK2GA38541; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O541;
EGK2SA38541
20 KIA EGK2SA44O541; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44541
11 MAZDA, Mazda Motor Corporation EGK2GA38541; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O541;
EGK2SA38541
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48949
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: EG4K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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18 MAZDA EGK2SA44O541; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44541
15 NISSAN EGK2GA38541; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O541;
EGK2SA38541
12 OPEL / VAUXHALL EGK2GA38541; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O541;
EGK2SA38541
22 OPEL / VAUXHALL EGK2SA44O541; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44541
16 PEUGEOT EGK2GA38541; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O541;
EGK2SA38541
14 MARUTI, SUZUKI EGK2GA38541; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O541;
EGK2SA38541
21 SUZUKI EGK2SA44O541; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44541
8 TOYOTA EGK2GA38541; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O541;
EGK2SA38541
17 TOYOTA EGK2SA44O541; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44541
24 BMW AG EGK2GA38561; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O561;
EGK2SA38561
33 BMW AG EGK2SA44O561; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44561
26 DAIHATSU EGK2GA38561; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O561;
EGK2SA38561
23 HONDA EGK2GA38561; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O561;
EGK2SA38561
36 HONDA EGK2SA44O561; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44561
28 KIA EGK2GA38561; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O561;
EGK2SA38561
25 MITSUBISHI, EGK2GA38561; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O561;
EGK2SA38561
27 NETHERLAND EGK2GA38561; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O561;
EGK2SA38561
34 NETHERLAND EGK2SA44O561; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44561
29 ROVER EGK2GA38561; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O561;
EGK2SA38561
35 ROVER EGK2SA44O561; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44561
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48949
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: EG4K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Seite: 6 von 7
30 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., EGK2GA38566; 38 06.08.2015 liegt bei
DAEWOO MOTOR CO. LTD, EGK2SA38O566;
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM EGK2SA38566
DAEWOO (ROK), GM Korea, GM
Daewoo, GM KOREA (ROK)
37 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., EGK2SA44O566; 44 06.08.2015 liegt bei
DAEWOO MOTOR CO. LTD, EGK2SA44566
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo
32 FIAT EGK2GA38566; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O566;
EGK2SA38566
38 FIAT EGK2SA44O566; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44566
31 OPEL, OPEL / VAUXHALL EGK2GA38566; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O566;
EGK2SA38566
39 OPEL, OPEL / VAUXHALL EGK2SA44O566; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44566
40 SEAT EGK2GA38571; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O571;
EGK2SA38571
43 SEAT EGK2SA44O571; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44571
41 SKODA EGK2GA38571; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O571;
EGK2SA38571
42 VOLKSWAGEN EGK2GA38571; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O571;
EGK2SA38571
44 VOLKSWAGEN EGK2SA44O571; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44571
45 NISSAN EGK2GA38591; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O591;
EGK2SA38591
48 AUTOMOBILES DACIA S.A. EGK2GA38601; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O601;
EGK2SA38601
51 AUTOMOBILES DACIA S.A. EGK2SA44O601; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44601
47 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), EGK2GA38601; 38 06.08.2015 liegt bei
Nissan International S. A. EGK2SA38O601;
EGK2SA38601
50 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), EGK2SA44O601; 44 06.08.2015 liegt bei
Nissan International S. A. EGK2SA44601
46 RENAULT EGK2GA38601; 38 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA38O601;
EGK2SA38601
49 RENAULT EGK2SA44O601; 44 06.08.2015 liegt bei
EGK2SA44601
52 FORD EGK3SA46O634; 46 06.08.2015 liegt bei
EGK3SA46634
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48949
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: EG4K
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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53 MAZDA EGK3SA46O634; 46 06.08.2015 liegt bei
EGK3SA46634
54 CITROEN EGK3SA15O651; 15 06.08.2015 liegt bei
EGK3SA15651
57 CITROEN EGK3GA25651; 25 06.08.2015 liegt bei
EGK3SA25O651;
EGK3SA25651
55 PEUGEOT EGK3SA15O651; 15 06.08.2015 liegt bei
EGK3SA15651
56 PEUGEOT EGK3GA25651; 25 06.08.2015 liegt bei
EGK3SA25O651;
EGK3SA25651
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.08.2015
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48949
ANLAGE: 52 FORD Radtyp: EG4K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Fahrzeughersteller : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EGK3SA46O634 PCD108 ET46 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 575 1975 10/12
EGK3SA46634 PCD108 ET46 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 575 1975 09/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BCV; DAW; DAX; DBW; DBX; DFW; DNW; DNX;
GBP4; JA8; JA8-LPG; JD3; JH1; JR8; JU2
135 Nm für Typ : JK8
Verkaufsbezeichnung: B-MAX / EcoSport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JK8 e9*2007/46*0092*.. 66 - 92 195/65R15 91 Nur ECOSPORT;
195/70R15 97 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BE;
7BY; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 195/50R15 51G Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 195/55R15 85 Frontantrieb;
JR8 DE*2007/46*0072*.. 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
7EW; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
FHB
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 195/50R15 51G Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 195/55R15 85 Frontantrieb;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
7EW; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
FHB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48949
ANLAGE: 52 FORD Radtyp: EG4K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 92 195/50R15 51G FL 2012; FL 2012;
JR8 e9*2007/46*0002*.. 195/55R15 85 Schrägheck 2-türig;
195/60R15 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
7EW; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FHB
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 92 195/50R15 51G FL 2012; FL 2012;
JR8 e9*2007/46*0002*.. 195/55R15 85 Schrägheck 4-türig;
195/60R15 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
7EW; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; FHB
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 86 195/55R15 85 10B; 11G; 11H; 12A;
DAX e13*98/14D0057*.., 55 - 96 195/60R15-87 51A; 71K; 721; 725;
e13*98/14*0057*.. 73C; 74A; 74H; 74P;
DBW e13*97/27*0038*.. 76Q
DBX e13*98/14D0058*..,
e13*98/14*0058*..
DFW e13*97/27*0039*..
DNW e13*97/27*0040*..
DNX e13*98/14D0056*..,
e13*98/14*0056*..
Verkaufsbezeichnung: FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BCV e9*96/79*0027*.. 96 205/60R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
96 - 125 195/60R15 51G; 52J 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JD3 e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 185/55R15 82 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
JH1 e1*98/14*0191*.. 195/50R15 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; SC4
Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 185/60R15 84 bis e1*98/14*0194*25;
195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 12A; 51A; 7AX; 7BE;
195/60R15 88 7BY; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48949
ANLAGE: 52 FORD Radtyp: EG4K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GBP4 H028 97 195/55R15 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15-85 725; 73C; 74A; 74H;
205/55R15 51G 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48949
ANLAGE: 52 FORD Radtyp: EG4K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-12-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48949
ANLAGE: 52 FORD Radtyp: EG4K
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: DR3V-1A-180-DB ( nur e9*2001/116*0069*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.