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							Gutachten 366-0197-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51124
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                            Radtyp: OCP8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 02.11.2016
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Fahrzeughersteller                          : FORD, FORD MOTOR
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
OCP8HBP45634          PCD108 ET45              Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff     730     2144    10/16
OCP8HGA45634          PCD108 ET45              Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff     730     2144    10/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : DYB; BA7; DM2; DXA; DB3
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SBF; WA6
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJFG
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 130 Nm für Typ : DB3; DXA; DYB
                                              130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
                                              130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
                                              140 Nm für Typ : BA7
                                              160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
                                              220 Nm für Typ : SBF
                                              220 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung:     Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
SBF          e1*2007/46*1524*..          132 - 155 235/60R18 103                               Allradantrieb;
                                                   245/55R18 103                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   245/60R18 105                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   255/55R18 105 11A; 24J; 248                 721; 725; 73C; 74A;
                                                   265/55R18 108 11A; 24J; 248                 74H; 74P; 76O; 4A9

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
DB3          e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89              11A; 24M; 51J             Ford Focus Coupe-
                                           225/40R18 88              FGP; 11A; 21P; 24M        Cabriolet;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74H; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0197-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51124
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: OCP8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 02.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DYB          e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 225/40R18 92          11A; 26P; 27H            Focus ST; Kombi;
                                           235/40R18             11A; 245; 248; 26N;      Schrägheck;
                                                                 26P; 27H; 51G            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AX; 7BE;
                                                                                          7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 235/45R18 94          51J                      Nur Kuga ab
                                           235/50R18 97          11A; 24J; 248            Modelljahr 2013;
                                           245/45R18 96                                   Allradantrieb;
                                           255/45R18 99          11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          76O; 77E
DM2            e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18 97       11A; 24J                 Nur Kuga bis
                                              245/45R18 96       11A; 24J                 Modelljahr 2012;
                                              255/45R18 99       11A; 24J                 Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 225/40R18 92  11A; 24M; 51J                    bis
                                           255/35R18 90W 11A; 22I; 22M; 24D;              e13*2001/116*0249*25;
                                                         5GA; 57F; 68B                    Kombi; Frontantrieb;
                                  74 - 176 225/40R18 92Y 11A; 24M; 51J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/40R18     11A; 24M; 51G                    12A; 51A; 7AD; 7AX;
                                           255/35R18 90Y 11A; 22I; 22M; 24D;              7BY; 71C; 71K; 721;
                                                         5GA; 57F; 68B                    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P
BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/35R18 90W 11A; 22I; 22M; 24D;            bis
                                                           5GA; 57F; 68B                  e13*2001/116*0249*25;
                                    74 - 176 225/40R18 92  11A; 24M; 51J                  Stufenheck;
                                             235/40R18     11A; 24M; 51G                  Schrägheck;
                                             255/35R18 90Y 11A; 22I; 22M; 24D;            Frontantrieb;
                                                           5GA; 57F; 68B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AD; 7AX;
                                                                                          7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0197-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51124
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: OCP8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 02.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/50R18 97  11A; 245; 26P                    ab
                                           245/45R18 100                                  e13*2001/116*0185*24;
                                           255/45R18 99  11A; 245; 26P                    Galaxy; S-MAX;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AD; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 76O;
                                                                                          4A9
WA6            e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 235/40R18 95W FGT                            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/45R18          FGT; 51G                 160 Nm; Ford S-MAX;
                                              235/45R18 94W      FGT; 5HI                 Ford Galaxy; bis
                                              235/45R18 94Y      FGT; 5HI                 e13*2001/116*0185*23;
                                              235/45R18 98       FGT                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93Y      Nicht Ford Galaxy;       12A; 51A; 7AD; 71C;
                                                                 FGT; 11A; 24J; 24M;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 5HA
                                              245/40R18 97       FGT; 11A; 24J; 24M       74A; 74H; 74P; 740;
                                              245/45R18 96       FGT; 11A; 24J; 24M       4A9

Verkaufsbezeichnung:     Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
DXA          e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 225/40R18 92      11A; 21P; 22I; 245; 51J Nur Grand C-MAX;
                                                                                    MPV;
                                                                                    Frontantrieb;
                                              235/40R18     11A; 21P; 22I; 245;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            51G                     12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                     77 - 92 215/45R18 93   51J; 56G                71C; 71K; 721; 725;
                                                                                    73C; 74A; 74H; 74P
DXA            e13*2007/46*1103*..   63 - 134 215/40R18 89W 51J                     Nur C-MAX; MPV;
                                              215/45R18 89W 51J; 56G                Frontantrieb;
                                              225/40R18 92  11A; 21P; 22I; 245; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                              235/40R18     11A; 21P; 22I; 245;     71C; 71K; 721; 725;
                                                            51G                     73C; 74A; 74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 51124
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: OCP8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 02.11.2016
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       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 51124
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: OCP8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 02.11.2016
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 51124
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: OCP8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 02.11.2016
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                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0197-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51124
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: OCP8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 02.11.2016
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7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
     Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
     (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0197-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51124
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: OCP8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 02.11.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    WA6
       Genehm.Nr.:     e13*2001/116*0185*..
       Handelsbez.:    GALAXY, S-MAX

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA
             27B                      x = 300             y = 350                    HA
             27I                      x = 250             y = 300                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 350       y = 300             15                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0197-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51124
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: OCP8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 02.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DYB
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1138*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 270             y = 300                    VA
             26B                      x = 320             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 350             24                HA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
             26J                   x = 320       y = 350             18                VA
             26N                   x = 320       y = 350              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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