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							Gutachten 366-0159-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50034
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                            Radtyp: AST0L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 27.09.2016
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Fahrzeughersteller                          : FORD, FORD MOTOR
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.      Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
AST0LHBP40634         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff     735     2150     08/14
AST0LHGA40634         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff     735     2150     08/14
AST0LHSA40634         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff     735     2150     08/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : DYB; DYB; DM2; BA7; DYB-LPG
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SBF; WA6
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJFG
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 130 Nm für Typ : DYB; DYB-LPG
                                              130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
                                              130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
                                              140 Nm für Typ : BA7
                                              160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
                                              220 Nm für Typ : SBF
                                              220 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung:     Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
SBF          e1*2007/46*1524*..          132 - 155 235/45R20 96                                Allradantrieb;
                                                   245/45R20 99                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   255/40R20 97                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   255/45R20 101                               721; 725; 73C; 74A;
                                                   265/45R20 104 11A; 24J; 248                 74H; 74P; 4A9

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
DYB          e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 235/30R20 88               11A; 24J; 248; 26B;       Kombi; Schrägheck;
                                                                     260; 270                  Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 7AX; 7BE;
                                                                                               7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                               74P; 83L




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0159-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50034
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: AST0L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DYB          e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 235/30R20 88          11A; 245; 248; 26B;      Focus ST; Kombi;
                                                                 26N; 27F                 Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AX; 7BE;
                                                                                          7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
DYB-LPG      e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 235/30R20 88           11A; 24J; 248; 26B;      Kombi; Schrägheck;
                                                                 260; 270                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 83L

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 245/35R20 95         11A; 24J; 24M            Nur Kuga bis
                                            245/40R20 95         11A; 21P; 24J; 24M       Modelljahr 2012;
                                            255/35R20 93         11A; 21P; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                                 24M                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          77E
DM2            e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 235/35R20 92        11A; 245                 Nur Kuga ab
                                              245/35R20 91       11A; 24J; 248            Modelljahr 2013;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          77E

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95          11A; 24J; 248; 26N;      ab
                                                                 26P; 27I                 e13*2001/116*0249*26;
                                                                                          Kombi; Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck; Mit
                                                                                          Radhausverbreiterung
                                                                                          Serie;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AD; 7AX;
                                                                                          7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0159-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50034
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: AST0L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95          11A; 24J; 244; 26N;      ab
                                                                 26P; 27I                 e13*2001/116*0249*26;
                                                                                          Kombi; Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck; Ohne
                                                                                          Radhausverbreiter.
                                                                                          Serie;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AD; 7AX;
                                                                                          7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/35R20 95W         11A; 245; 26P; 5HR       ab
                                           245/40R20 99          11A; 245; 26P            e13*2001/116*0185*24;
                                           255/35R20 97          11A; 24J; 248; 26B;      Galaxy; S-MAX;
                                                                 26N; 27I                 Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AD; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 4A9
WA6            e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 245/35R20 95W FGT; 11A; 24J; 24M;            erhöhtes
                                                                 5HR; 54F                 Anzugsmoment
                                                                                          160 Nm; Ford S-MAX;
                                                                                          Ford Galaxy; bis
                                                                                          e13*2001/116*0185*23;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AD; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 740;
                                                                                          4A9

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50034
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: AST0L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0159-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50034
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: AST0L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50034
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: AST0L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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                                                                                                     Seite: 6 von 11
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0159-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50034
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: AST0L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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                                                                                                     Seite: 7 von 11
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
     Vorderachse nicht zulässig!
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
     Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
     (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0159-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50034
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: AST0L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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                                                                                                     Seite: 8 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DYB
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1138*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 270             y = 300                    VA
             26B                      x = 320             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 350             15                VA
             26N                   x = 320       y = 350              8                VA
             27F                   x = 300       y = 350             25                HA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0159-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50034
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: AST0L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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                                                                                                     Seite: 9 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DYB
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1138*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 270             y = 300                    VA
             26B                      x = 320             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 350             18                VA
             26N                   x = 320       y = 350              8                VA
             27F                   x = 300       y = 350             24                HA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0159-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50034
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: AST0L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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                                                                                                    Seite: 10 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    BA7
       Genehm.Nr.:     e13*2001/116*0249*..
       Handelsbez.:    FORD MONDEO

       Variante(n):    ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 150             y = 170                    VA
             26P                      x = 100             y = 120                    VA
             27B                      x = 270             y = 330                    HA
             27I                      x = 220             y = 280                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 150       y = 170             13                VA
             26N                   x = 150       y = 170              8                VA
             27F                   x = 270       y = 330              3                HA
             27H                   x = 270       y = 330              3                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0159-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50034
ANLAGE: 3 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: AST0L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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                                                                                                    Seite: 11 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    WA6
       Genehm.Nr.:     e13*2001/116*0185*..
       Handelsbez.:    GALAXY, S-MAX

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA
             27B                      x = 300             y = 350                    HA
             27I                      x = 250             y = 300                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 350       y = 300             15                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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