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							Gutachten 366-0402-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50881
ANLAGE: 17 FORD, FORD MOTOR                                          Radtyp: TTXF
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 28.09.2016
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Fahrzeughersteller                          : FORD, FORD MOTOR
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 52,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTXFHGA525E166 PCD108 ET52.5                   ohne                        63,4                    760     2181    04/16
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TTXFHSA525E166 PCD108 ET52.5                   ohne                        63,4                   760      2181 04/16
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : DB3; DM2; DA3; BA7
Zubehör                                     : OE-Muttern (nur TSB) ww. ZJC2
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SBF; WA6
Zubehör                                     : OE-Muttern (nur TSB) ww. ZJL1
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 130 Nm für Typ : DA3; DB3
                                              130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
                                              130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
                                              140 Nm für Typ : BA7
                                              220 Nm für Typ : SBF
                                              220 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung:     Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
SBF          e1*2007/46*1524*..          132 - 155 235/60R18 103    12N                       Allradantrieb;
                                                   245/55R18 103    124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   245/60R18 105    124                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                   255/55R18 105    12A                       725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                              76O; 4A9

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen       Auflagen zu Reifen            Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 92          215/40R18 85 Schrägheck; FGQ; 11A;         Kombi; Schrägheck;
                                                                5EG; 51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         59 - 107 215/40R18 85W Schrägheck; FGQ; 11A;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                5EG; 51J                      721; 725; 73C; 74C;
                                                  215/40R18 89  Kombi; Schrägheck;            74H
                                                                FGQ; 11A; 51J
                                                  225/40R18     51G
                                                  225/40R18 88  FGP; 11A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0402-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50881
ANLAGE: 17 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: TTXF
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 28.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DB3          e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89          FGP; 11A; 51J            Ford Focus Coupe-
                                           225/40R18             51G                      Cabriolet;
                                           225/40R18 88          FGP; 11A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74H
DB3            e13*2001/116*0157*.. 59 - 92  215/40R18 85        FGQ; 11A; 5EG; 51J       Stufenheck;
                                    59 - 107 215/40R18 85W       FGQ; 11A; 5EG; 51J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/40R18 89        FGQ; 11A; 51J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                             225/40R18           51G                      721; 725; 73C; 74C;
                                             225/40R18 88        FGP; 11A                 74H

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 225/50R18 95          51J                      Nur Kuga ab
                                           235/45R18 94          51J                      Modelljahr 2013;
                                           235/50R18             51G                      Allradantrieb;
                                           245/45R18 96                                   Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 74H; 76O;
                                                                                          77E
DM2            e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18          51G                      Nur Kuga bis
                                              245/45R18 96                                Modelljahr 2012;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 7AX; 7BY;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 74H; 76O;
                                                                                          77E

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/45R18 94                                   ab
                                                                                          e13*2001/116*0249*26;
                                                                                          Kombi; Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck; Mit
                                                                                          Radhausverbreiterung
                                                                                          Serie;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AD; 7AX;
                                                                                          7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                          76O




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0402-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50881
ANLAGE: 17 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: TTXF
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 28.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/50R18                                      ab
                                           245/45R18 100                                  e13*2001/116*0185*24;
                                                                                          Galaxy; S-MAX;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AD; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74H; 76O; 4A9

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0402-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50881
ANLAGE: 17 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: TTXF
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 28.09.2016
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0402-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50881
ANLAGE: 17 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: TTXF
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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