Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R8755
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R8755.251
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 63,35 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 735 kg
bei Reifenabrollumfang: 2255 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
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Nr. : RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZPM5X2150 110 Nm
BWY, DA3, DA3-CNG, DA3- M12x1,5
LPG, DA3-RS, DB3, DM2-CNG,
DM2-LPG, DXA, DXA-LPG,
DYB, DYB-N, DYB-LPG
DM2 Focus C-Max: ZPM5X2150 110 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5
Kuga: ZPM5X2150 130 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5
PH2, PJ2, PT2, PU2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZPM5X2150 120 Nm
M12x1,5
WA6, WA6-N Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZPM5X2145 170 Nm
M14x1,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Ford C-Max 215/40R18 A02) bis A10)
N225) S01)
225/40R18
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18 A02) bis A10)
(Serie nur 205/55R16) A93a)T89) S01)
215/45R18
A01)ER1)G01)
225/40R18
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Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG e13*2007/46*1288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serie A93a)N225)T89) S01)
nicht nur 205/55R16)
215/45R18
GCM)ER1)N225)
225/40R18
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG e13*2001/116*0999*..
DB3 e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Ford Focus 215/40R18 A02) bis A10)
(3-türer, 4-türer, 5-türer, S01)
Kombi, Cabrio) 225/35R18
225/40R18
A01)K62)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
166 Ford Focus ST 215/40R18 M+S A02) bis A10)
S01)
225/35R18 M+S
225/40R18 M+S
A01)K62)
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Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-RS e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257 Ford Focus RS 215/40R18 M+S A02) bis A10)
215/45R18 M+S
225/40R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG e13*2007/46*1289*..
DYB-N e13*2007/46*1363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93a)T89) S01)
215/45R18
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184 Ford Focus ST 215/40R18 A02) bis A10)
A93a)N225)
215/40R18 M+S
A93a)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
225/40R18
N235)
225/40R18 M+S
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Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
257 Ford Focus RS (ab Modell 225/40R18 A02) bis A10)
2016)
225/40R18 M+S
Typ: B4Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 166 Mondeo (4-türer) 225/40R18 A02) bis A10)
S01)
e1*98/14*0154*17E 1175/1015(1085) 5/108/63,3
Typ: B5Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 166 Mondeo (5-türer) 225/40R18 A02) bis A10)
S01)
e1*98/14*0155*17E 1175/1020(1090) 5/108/63,3
Typ: BWY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 166 Mondeo (Kombi) 225/40R18 A02) bis A10)
S01)
e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford Mondeo 215/45R18 A02) bis A10)
(bis Modelljahr 2014) ER1)GA6) E52)E64)S01)
225/40R18
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Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177 Ford Mondeo 215/45R18 A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2015) A93a)ER1)N225) E65)
215/45R18 M+S
A93a)ER1)
215/50R18
A01)ER1)GA7)K13)K25)N225)
215/50R18 M+S
A01)ER1)GA7)K13)K25)
225/45R18
N235)
225/45R18 M+S
235/45R18
245/45R18
A01)G2B)K04)K13)K25)
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Nr. : RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Ford Kuga 215/50R18 A02) bis A10)
(1. Generation) A93)N225) E61)S01)
215/55R18
A93)N225)
225/50R18
A93)N235)
235/45R18
A93)
235/50R18
A93)
245/45R18
A93)
245/50R18
A01)A93a)G2E)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 134 Ford Kuga 215/55R18 A02) bis A10)
(2. Generation) N225) E62)
225/50R18
N235)
235/50R18
245/45R18
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Nr. : RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WA6-N e13*2007/46*1340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford S-Max 1. Generation; 215/50R18 A02) bis A10)
Ford Galaxy 2. Generation GAG)N225)T92) E69)S01)
225/45R18
235/45R18
245/45R18
G8B)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18 A02) bis A10)
Ford Galaxy 3. Generation E69a)
(Nur zulässig an 245/45R18
Fahrzeugausführungen bis A93a)
einschließlich 18 Zoll
Serienbereifung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18 A02) bis A10)
Ford Galaxy 3. Generation E69a)
(Nur zulässig an 245/45R18
Fahrzeugausführungen die A93a)
mit 19 Zoll Bereifung
ausgerüstet sind) 245/50R18
A01)G2F)K81)
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Anlage-Nr. : 19
Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2 e1*2001/116*0206*..
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PT2 e1*2007/46*0271*..
PT2 L071
PU2 e1*2007/46*0272*..
PU2 L072
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Ford Transit Connect/ 215/40R18 A02) bis A10)
Tourneo Connect T89) E63)S01)
(e1*2007/46*0271* bis NT
03, e1*2007/46*0272*bis 225/35R18
NT 03, e1*2001/116*0206* T87)
bis NT 15,
e1*2001/116*0207*bis NT
15;)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PU2 e1*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Ford Transit Connect/ 225/45R18 A02) bis A10)
Tourneo Connect ab Modell E63a)
2014
(e1*2007/46*0272* ab NT4,
e1*2001/116*0207* ab NT
16)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Nr. : RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
- an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
- an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
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Teiletyp : 41R8755
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
- Typ PT2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271* bis NT 03
- Typ PU2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*bis NT 03
- Typ PH2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206* bis NT 15
- Typ PJ2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*bis NT 15
E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
- Typ PU2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272* ab NT 04
- Typ PJ2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207* ab NT 16
E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*25.
E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*26.
E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*23.
E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*24.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GA6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GA7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19,
235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
RA-000562-D0-104-19~FO-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante
Stoßfänger ist zu entfernen,
- der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
nach hinten zu versetzen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 30.05.2016
RA-000562-D0-104-19~FO-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx