Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. : 51
Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-9018
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: Lk 108
Radgröße: 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
* Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-8018, Lk 108 (ABE-Nr. 49282*05) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BA7, DXA, DXA-LPG, DYB, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
DYB-LPG, DYB-N M12x1,5
DM2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
M12x1,5
PJ2, PJ2-LPG, PU2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M12x1,5
RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. : 51
Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
WA6, WA6-N S-Max 1.Gen, Galaxy 2.Gen.: 170 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5
S-Max 2.Gen, Galaxy 3.Gen.: 200 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG e13*2007/46*1288*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET40 9.0x18,ET40
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit Serie K04)K67)M00) N225)S01)T89)
nicht nur 205/55R16)
225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
K04)K67)K68) N235)S01)
235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
K04)K67)K68)T90) S01)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04)K67)K68) S01)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET40 9.0x18,ET40
77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)
(Serie nur 205/55R16) K04)K67)M00)T89) S01)
225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
K04)K67)K68) S01)
235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
K04)K67)K68)T90) S01)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04)K67)K68) G01)S01)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. : 51
Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG e13*2007/46*1289*..
DYB-N e13*2007/46*1363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET40 9.0x18,ET40
63 bis 134 Ford Focus 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K04)M00)T89) S01)
225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
K04) S01)
235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)
K04) S01)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) S01)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET40 9.0x18,ET40
136 bis 184 Ford Focus ST 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)
K04)M00) N225)
225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
K04) N235)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04)K23)K28)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. : 51
Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET40 9.0x18,ET40
100 bis 147 Ford Kuga 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
(1. Generation) E61)S01)
235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
K04)M00) E61)S01)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
E61)S01)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K02)M00) E61)G2E)S01)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K04) E61)S01)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET40 9.0x18,ET40
85 bis 134 Ford Kuga 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
(2. Generation) K04)M00) E62)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K04) E62)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K04) E62)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. : 51
Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET40 9.0x18,ET40
85 bis 177 Ford Mondeo 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(ab Modelljahr 2015) K04)M00) E65)N235)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
K04)M00) E65)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04) E65)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K04) E65)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) E65)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WA6-N e13*2007/46*1340*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET40 9.0x18,ET40
74 bis 176 Ford S-Max 1. Generation; 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
Ford Galaxy 2. Generation K04)M00) E69)S01)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K04)K38) E69)S01)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04)K38) E69)S01)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K04)K38) E69)G8B)S01)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. : 51
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET40 9.0x18,ET40
88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
Ford Galaxy 3. Generation K04)K81)K82)M00) E69a)
(Nur zulässig an
Fahrzeugausführungen bis 245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
einschließlich 18 Zoll K04) E69a)
Serienbereifung)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K04)K28)K81)K82) E69a)ER1)G2F)
M00)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K04) E69a)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET40 9.0x18,ET40
88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
Ford Galaxy 3. Generation E69a)
(Nur zulässig an
Fahrzeugausführungen die 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
mit 19 Zoll Bereifung E69a)
ausgerüstet sind)
245/50R18 245/50R18 A02) bis A10)
E69a)ER1)G2F)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
E69a)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. : 51
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PU2 e1*2007/46*0272*..
PJ2-LPG e13*2007/46*1451*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET40 9.0x18,ET40
55 bis 125 Ford Transit Connect/ 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
Tourneo Connect /-LPG ab K04)K28) K78) M00) E63a)
Modell 2014
(e1*2007/46*0272* ab NT4, 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
e1*2001/116*0207* ab K02)K28) K78) E63a)
NT16)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. : 51
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
- an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
- an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
- Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04
- Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16
- Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00
E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*26.
E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*23.
E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*24.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. : 51
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. : RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. : 51
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
K78) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante
Stoßfänger ist zu entfernen,
- der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
nach hinten zu versetzen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng
an das Radhaus zu kleben,
- die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter
Radmitte sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 51 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 24.03.2017
RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx