Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    1 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRT-9018
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                     Hinterachse *
Radausführung:                                           Lk 108
Radgröße:                                               9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm
 * Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-8018, Lk 108 (ABE-Nr. 49282*05) zu entnehmen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
BA7, DXA, DXA-LPG, DYB,          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
DYB-LPG, DYB-N                   M12x1,5
DM2                              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      130 Nm
                                 M12x1,5
PJ2, PJ2-LPG, PU2                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      140 Nm
                                 M12x1,5
RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    2 / 10                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
WA6, WA6-N                             S-Max 1.Gen, Galaxy 2.Gen.:                                  170 Nm
                                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                       M14x1,5
                                       S-Max 2.Gen, Galaxy 3.Gen.:                                       200 Nm
                                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                       M14x1,5


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                          e13*2007/46*1288*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18              215/40R18                 A01) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie                        K04)K67)M00)              N225)S01)T89)
                nicht nur 205/55R16)
                                          225/40R18            225/40R18                 A01) bis A10)
                                                               K04)K67)K68)              N235)S01)

                                             235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K67)K68)T90)      S01)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K67)K68)          S01)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18              215/40R18                 A01) bis A10)
                (Serie nur 205/55R16)                          K04)K67)M00)T89)          S01)

                                             225/40R18             225/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K67)K68)          S01)

                                             235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K67)K68)T90)      S01)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K67)K68)          G01)S01)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    3 / 10                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                             e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                         e13*2007/46*1289*..
DYB-N                           e13*2007/46*1363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
63 bis 134      Ford Focus               215/40R18            215/40R18                  A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                            K04)M00)T89)               S01)

                                             225/40R18             225/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  S01)

                                             235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  S01)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  S01)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
136 bis 184     Ford Focus ST           215/40R18            215/40R18                   A01) bis A10)
                                                             K04)M00)                    N225)

                                             225/40R18             225/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  N235)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K23)K28)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    4 / 10                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
100 bis 147     Ford Kuga                235/45R18            235/45R18                  A02) bis A10)
                (1. Generation)                                                          E61)S01)

                                             235/50R18             235/50R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)M00)              E61)S01)

                                             245/45R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E61)S01)

                                             245/50R18             245/50R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)M00)              E61)G2E)S01)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E61)S01)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
85 bis 134      Ford Kuga                235/50R18            235/50R18                  A01) bis A10)
                (2. Generation)                               K04)M00)                   E62)

                                             245/45R18             245/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E62)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E62)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    5 / 10                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                              e13*2001/116*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
85 bis 177      Ford Mondeo               225/45R18            225/45R18                 A01) bis A10)
                (ab Modelljahr 2015)                           K04)M00)                  E65)N235)

                                             225/45R18 M+S         225/45R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K04)M00)              E65)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E65)

                                             235/45R18             235/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E65)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E65)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                              e13*2001/116*0185*..
WA6-N                            e13*2007/46*1340*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
74 bis 176      Ford S-Max 1. Generation; 225/45R18            225/45R18                 A01) bis A10)
                Ford Galaxy 2. Generation                      K04)M00)                  E69)S01)

                                             235/45R18             235/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K38)              E69)S01)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K38)              E69)S01)

                                             245/45R18             245/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K38)              E69)G8B)S01)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    6 / 10                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                                e13*2001/116*0185*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
88 bis 177      Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18             235/50R18               A01) bis A10)
                Ford Galaxy 3. Generation                        K04)K81)K82)M00)        E69a)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 245/45R18               245/45R18               A01) bis A10)
                einschließlich 18 Zoll                           K04)                    E69a)
                Serienbereifung)
                                            245/50R18            245/50R18               A01) bis A10)
                                                                 K04)K28)K81)K82)        E69a)ER1)G2F)
                                                                 M00)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E69a)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                                e13*2001/116*0185*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
88 bis 177      Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18             235/50R18               A02) bis A10)
                Ford Galaxy 3. Generation                                                E69a)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugausführungen die 245/45R18               245/45R18               A02) bis A10)
                mit 19 Zoll Bereifung                                                    E69a)
                ausgerüstet sind)
                                            245/50R18            245/50R18               A02) bis A10)
                                                                                         E69a)ER1)G2F)

                                             255/45R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E69a)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    7 / 10                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2                              e1*2001/116*0207*..
PU2                              e1*2007/46*0272*..
PJ2-LPG                          e13*2007/46*1451*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET40          9.0x18,ET40
55 bis 125      Ford Transit Connect/     225/45R18            225/45R18                 A01) bis A10)
                Tourneo Connect /-LPG ab                       K04)K28) K78) M00)        E63a)
                Modell 2014
                (e1*2007/46*0272* ab NT4, 235/40R18            235/40R18                 A01) bis A10)
                e1*2001/116*0207* ab                           K02)K28) K78)             E63a)
                NT16)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 108 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    8 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
     - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
     - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
     - Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04
     - Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16
     - Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00

E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0249*26.

E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0185*23.

E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0185*24.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.



RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               51
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


K78) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante
         Stoßfänger ist zu entfernen,
     - der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
         auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
         nach hinten zu versetzen.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng
         an das Radhaus zu kleben,
     - die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter
         Radmitte sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 51 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.03.2017

RA-000730-C0-015-51~FO-5-108-63_3-ET40.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen