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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    1 / 14                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   41R8755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         41R8755.251
Radgröße:                                                7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   63,35 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2255 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    2 / 14                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
B4Y, B5Y, BA7, BA7-HEV, BA7- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZPM5X2150 110 Nm
LPG, BWY, DA3, DA3-CNG,      M12x1,5
DA3-LPG, DA3-RS, DB3,
DM2-CNG, DM2-LPG, DXA,
DXA-LPG, DYB, DYB-RS,
DYB-N, DYB-LPG
DM2                          Focus C-Max:                                  ZPM5X2150 110 Nm
                             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                             M12x1,5
                             Kuga:                                         ZPM5X2150 130 Nm
                             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                             M12x1,5
PH2, PJ2, PJ2-LPG, PT2, PU2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZPM5X2150 120 Nm
                             M12x1,5
WA6, WA6-N, SBF              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZPM5X2144 200 Nm
                             M14x1,5


Typ:                           B4Y
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 166   Mondeo (4-türer)           225/40R18                         A02) bis A10)
                                                                           S01)

e1*98/14*0154*17E   1175/1015(1085)                                        5/108/63,3


Typ:                           B5Y
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 166   Mondeo (5-türer)           225/40R18                         A02) bis A10)
                                                                           S01)

e1*98/14*0155*17E   1175/1020(1090)                                        5/108/63,3



Typ:                         BWY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 166   Mondeo (Kombi)           225/40R18                           A02) bis A10)
                                                                           S01)

e1*98/14*0156*17E   1200/1150(1220)                                        5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147     Ford Kuga                215/50R18                         A02) bis A10)
                (1. Generation)          A93)N225)                         E61)S01)

                                          215/55R18
                                          A93)N225)

                                          225/50R18
                                          A93)N235)

                                          235/45R18
                                          A93)

                                          235/50R18
                                          A93)

                                          245/45R18
                                          A93)

                                          245/50R18
                                          A01)A93a)G2E)K03)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178      Ford Kuga                215/55R18                         A02) bis A10)
                (2. Generation)          N225)                             E62)

                                          225/50R18
                                          N235)

                                          235/50R18

                                          245/45R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                            e13*2001/116*0109*..
DM2-LPG                        e13*2001/116*1000*..
DM2-CNG                        e13*2001/116*1018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107      Ford C-Max              215/40R18                               A02) bis A10)
                                        N225)                                   S01)

                                            225/40R18
                                            A01)K04)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                  e13*2001/116*0144*..
DB3                                  e13*2001/116*0157*..
DA3-LPG                              e13*2001/116*0999*..
DA3-CNG                              e13*2001/116*1017*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107      Ford Focus                    215/40R18                         A02) bis A10)
                (3-türer, 4-türer, 5-türer,                                     S01)
                Kombi, Cabrio)                225/35R18

                                            225/40R18
                                            A01)K62)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                            e13*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
166             Ford Focus ST           215/40R18 M+S                           A02) bis A10)
                                                                                S01)
                                            225/35R18 M+S

                                            225/40R18 M+S
                                            A01)K62)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                            e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                         e13*2001/116*1010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257     Ford Focus RS           215/40R18 M+S                         A02) bis A10)

                                           215/45R18 M+S

                                           225/40R18 M+S




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                             e13*2001/116*0185*..
WA6-N                           e13*2007/46*1340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford S-Max 1. Generation; 215/50R18                           A02) bis A10)
                Ford Galaxy 2. Generation ER1)GAG)N225)T92)                   E69)S01)

                                           225/45R18

                                           235/45R18

                                           245/45R18
                                           G8B)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                                e13*2001/116*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18                          A02) bis A10)
                Ford Galaxy 3. Generation                                     E69a)
                (Nur zulässig an            245/45R18
                Fahrzeugausführungen bis A93a)
                einschließlich 18 Zoll
                Serienbereifung)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    6 / 14                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                                e13*2001/116*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18                          A02) bis A10)
                Ford Galaxy 3. Generation                                     E69a)
                (Nur zulässig an            245/45R18
                Fahrzeugausführungen die A93a)
                mit 19 Zoll Bereifung
                ausgerüstet sind)           245/50R18
                                           A01)G2F)K81)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                               e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                           e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo                215/45R18                          A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2014)      ER1)GA6)                           E52)E64)S01)

                                           225/40R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    7 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                              e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV                          e13*2007/46*1485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177      Ford Mondeo               215/45R18                         A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2015)      A93a)ER1)N225)                    E65)

                                          215/45R18 M+S
                                          A93a)ER1)

                                          215/50R18
                                          A01)ER1)GA7)K13)K25)N225)

                                          215/50R18 M+S
                                          A01)ER1)GA7)K13)K25)

                                          225/45R18
                                          N235)

                                          225/45R18 M+S

                                          235/45R18

                                          245/45R18
                                          A01)G2B)K04)K13)K25)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18                           A02) bis A10)
                (Serie nur 205/55R16)     A93a)ER1)T89)                     S01)

                                          215/45R18
                                          A01)ER1)G01)

                                          225/40R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    8 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                          e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-Max 215/40R18                           A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie   A93a)ER1)N225)T89)                S01)
                nicht nur 205/55R16)
                                          215/45R18
                                          ER1)GCM)N225)

                                          225/40R18
                                          N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SBF                            e1*2007/46*1524*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 155     Ford Edge               235/60R18                           A02) bis A10)
                                        A93a)

                                          245/55R18
                                          A93a)

                                          255/55R18
                                          A93a)

                                          275/50R18
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                             e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                         e13*2007/46*1289*..
DYB-N                           e13*2007/46*1363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus               215/40R18                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93a)T89)                          S01)

                                          215/45R18

                                          225/40R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    9 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184     Ford Focus ST           215/40R18                           A02) bis A10)
                                        A93a)N225)

                                          215/40R18 M+S
                                          A93a)

                                          215/45R18
                                          N225)

                                          215/45R18 M+S

                                          225/40R18
                                          N235)

                                          225/40R18 M+S




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                              e13*2007/46*1138*..
DYB-RS                           e13*2007/46*1616*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
257             Ford Focus RS             225/40R18                         A02) bis A10)
                (ab Modell 2016)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2                              e1*2001/116*0206*..
PJ2                              e1*2001/116*0207*..
PT2                              e1*2007/46*0271*..
PU2                              e1*2007/46*0272*..
PT2                              L071
PU2                              L072
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Ford Transit Connect/     215/40R18                         A02) bis A10)
                Tourneo Connect           T89)                              E63)ER1)S01)
                (e1*2007/46*0271* bis NT
                03, e1*2007/46*0272* bis 225/35R18
                NT 03, e1*2001/116*0206* T87)
                bis NT 15,
                e1*2001/116*0207*bis NT
                15)




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Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    10 / 14                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2                              e1*2001/116*0207*..
PU2                              e1*2007/46*0272*..
PJ2-LPG                          e13*2007/46*1451*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      Ford Transit Connect/     225/45R18                         A02) bis A10)
                Tourneo Connect /-LPG ab                                    E63a)
                Modell 2014
                (e1*2007/46*0272* ab NT4,
                e1*2001/116*0207* ab
                NT16)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
     von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
     Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
     - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
     - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12
     - Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12
     - Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15
     - Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15

E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
     - Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04
     - Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16
     - Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00

E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0249*25.

E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0249*26.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19
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E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0185*23.

E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0185*24.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GA6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
     215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19,
     235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




RA-000562-F0-104-19~FO-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
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GAG)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
    235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
    235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
     umzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
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Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante
         Stoßfänger ist zu entfernen,
     - der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
         auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
         nach hinten zu versetzen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.05.2018




RA-000562-F0-104-19~FO-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
						
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