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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    1 / 13                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              BLX-8519
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          Borbet
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         LK108
Radgröße:                                            8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                     45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 108 mm
Lochzahl:                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                               72,50 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                     BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast:                                      720 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

-
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
DA3, DA3-RS, DA3-CNG, DA3- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 5303     130 Nm
LPG, DB3, DM2, DXA, DXA-   M12x1,5
LPG, DYB, DYB-N, DYB-LPG,
DYB-RS, DEH
BA7, BA7-LPG, BA7-HEV      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    5303   140 Nm
                           M12x1,5
SBF, WA6, WA6-N            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    5335   200 Nm
                           M14x1,5
PJ2, PU2                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    5328   140 Nm
                           M14x1,5



RA-000770-F0-015-16~FO-5-108-63_3-ET45
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    2 / 13                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                          e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-Max 215/35R19                                A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie   A01)K03)N225)T85)                      S01)
                nicht nur 205/55R16)
                                          225/35R19
                                          A01)K03)K04)N235)T88)

                                          235/35R19
                                          A01)K03)K04)K13)K22)K27)K67)T91)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K04)K67)T89)

                                          255/30R19
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)T91)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SBF                            e1*2007/46*1524*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 175     Ford Edge               235/50R19                                A02) bis A10)
                                        A93a)ER5)

                                          235/55R19
                                          A93a) ER6)

                                          245/50R19
                                          A01)A93a)K03) ER6)

                                          255/50R19
                                          A01)A93a)K01) ER6)

                                          275/45R19
                                          A01)A93a)K03) ER6)




RA-000770-F0-015-16~FO-5-108-63_3-ET45
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    3 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                  e13*2001/116*0144*..
DB3                                  e13*2001/116*0157*..
DA3-LPG                              e13*2001/116*0999*..
DA3-CNG                              e13*2001/116*1017*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107      Ford Focus                    215/35R19                         A02) bis A10)
                (3-türer, 4-türer, 5-türer,   T85)                              S01)
                Kombi, Cabrio)
                                              225/35R19
                                              A01)K61)K62)L23)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                            e13*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
166             Ford Focus ST           225/35R19                               A02) bis A10)
                                        A01)K61)K62)L23)                        S01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                            e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                         e13*2001/116*1010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257     Ford Focus RS           225/35R19 M+S                           A02) bis A10)

                                            235/35R19
                                            A01)K01)K16)K72)

                                            245/30R19
                                            A01)K01)K16)K72)

                                            255/30R19
                                            A01)K01)K04)K16)K72)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                              e13*2007/46*1138*..
DYB-RS                           e13*2007/46*1616*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
257             Ford Focus RS             225/35R19                             A02) bis A10)
                (ab Modell 2016)




RA-000770-F0-015-16~FO-5-108-63_3-ET45
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    4 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                             e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                         e13*2007/46*1289*..
DYB-N                           e13*2007/46*1363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus               215/35R19                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93a)T85)                          S01)

                                          225/35R19
                                          A01)K03)T88)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K04)T89)

                                          255/30R19
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K25)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184     Ford Focus ST           225/35R19                           A02) bis A10)
                                        A01)K03)N235)

                                          235/30R19
                                          A01)K01)K04)T86)

                                          235/35R19
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K04)

                                          255/30R19
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K25)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                              e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 92       Ford Focus                225/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A01)K04)                           E73)
                mit Verbundlenkerachse)




RA-000770-F0-015-16~FO-5-108-63_3-ET45
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                             e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus               225/35R19                                 A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,       A01)K03)K04)T88)                          E73)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerachse)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178      Ford Kuga                225/45R19                                 A02) bis A10)
                (2. Generation)          N235)                                     E62)

                                           235/45R19
                                           A01)K77)

                                           245/40R19

                                           255/40R19
                                           A01)K03)K77)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/45R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                           K77)                                    E62)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                               e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                           e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo                235/35R19                               A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2014)      A01)K04)                                E52)E64)S01)

                                           245/35R19
                                           A01)G2D)K04)




RA-000770-F0-015-16~FO-5-108-63_3-ET45
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    6 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                              e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV                          e13*2007/46*1485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177      Ford Mondeo               225/40R19                         A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2015)      A01)K13)N235)                     E65)

                                          225/40R19 M+S
                                          A01)K13)

                                          235/35R19
                                          A01)K04)

                                          235/40R19
                                          A01)GA7)K04)K13)K25)

                                          245/35R19
                                          A01)K04)

                                          255/35R19
                                          A01)K03)K04)K13)K25)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                             e13*2001/116*0185*..
WA6-N                           e13*2007/46*1340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford S-Max 1. Generation; 225/40R19                         A02) bis A10)
                Ford Galaxy 2. Generation T93)                              E69)S01)

                                          235/40R19
                                          GAG)

                                          245/35R19
                                          T93)

                                          245/40R19
                                          A01)G8B)K38)L24)

                                          255/35R19
                                          A01)K03)K04)K38)L24)




RA-000770-F0-015-16~FO-5-108-63_3-ET45
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    7 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                                e13*2001/116*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2. Generation; 235/40R19                          A02) bis A10)
                Ford Galaxy 3. Generation A93a)T95)ER1)                       E69a)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 235/45R19
                einschließlich 18 Zoll      A01)K81) ER2)
                Serienbereifung)
                                           245/40R19
                                           ER1)

                                           255/40R19
                                           ER1)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                                e13*2001/116*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2. Generation; 235/40R19                          A02) bis A10)
                Ford Galaxy 3. Generation A93a)T95) ER1)                      E69a)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugausführungen die 235/45R19
                mit 19 Zoll Bereifung       A01)K81) ER2)
                ausgerüstet sind)
                                           245/40R19
                                           ER1)

                                           245/45R19
                                           A01)G2F)K13)K22)K80)K81) ER1)

                                           255/40R19
                                           ER1)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2                                e1*2001/116*0207*..
PU2                                e1*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Ford Transit Connect /      235/35R19                         A02) bis A10)
                Tourneo Connect             A01)K01)K04)T91)                  E74)
                (ab Facelift 2018)
                                            245/35R19
                                            A01)K01)K04)K28)K78)T93)

                                           255/30R19
                                           A01)K01)K04)T91)



RA-000770-F0-015-16~FO-5-108-63_3-ET45
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    8 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

RA-000770-F0-015-16~FO-5-108-63_3-ET45
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    9 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
     von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
     Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
     - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0249*25.

E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0249*26.

E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0185*23.

E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0185*24.

E73) Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.

E74) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
     - Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
     - Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1425 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1345 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.


RA-000770-F0-015-16~FO-5-108-63_3-ET45
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


G2D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GA7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19,
     235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAG)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
    235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
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Teiletyp :                 BLX-8519


K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante
     um ca. 10 mm zu kürzen.

K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
     umzulegen.

K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
         Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
     - der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
         befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen
         oben, warm einzuformen oder auszuschneiden.

K78) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

K80) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
     Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen



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K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante
         Stoßfänger ist zu entfernen,
     - der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
         auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
         nach hinten zu versetzen.

L23) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
     ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-
     Bestellnummer 1342639 eingebaut werden.
     Kontrollmöglichkeit: Bei korrekt eingebautem Lenkeinschlagbegrenzer besteht bei voll
     eingeschlagener Lenkung ein Abstand von mindestens 5mm zur Karosserie bzw. zum
     Innenradhaus.

L24) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
     ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
     1451390 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
     - mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen ,
     - ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


RA-000770-F0-015-16~FO-5-108-63_3-ET45
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
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Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
       Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
       Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
       Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
       die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019




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