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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 15
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      SL2.6704
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Speedline
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             SL2.6704.05
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                        76 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *)                                          690 kg
 Reifenabrollumfang:                                         1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  ZP40521     130 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  ZP40521     110 Nm
BF3         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  ZP40521     135 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 15
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                              e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103      Ford EcoSport             195/60R16                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb, bis                                          BF1) E75) S04)
                Modelljahr 2017)          205/55R16

                                         205/60R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A01) K01)

                                         225/55R16
                                         A01) K01)

                                         235/50R16
                                         A01) K01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3                              e1*2001/116*0210*..
JH1                              e1*98/14*0191*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110      Ford Fiesta               195/45R16                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)                                            BF2) S01)
                                          205/40R16
                                          A01) G01)

                                         215/40R16


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8                              e9*2001/116*0069*..
JA8-LPG                          e13*2007/46*1058*..
JR8                              e9*2007/46*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103      Ford Fiesta, Fiesta LPG 195/45R16                           A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)                                            BF1) S01)
                                          195/50R16
                                          A01) A93a) G9L) K67)

                                         205/45R16

                                         215/40R16
                                         A01) K03) K04)

                                         215/45R16
                                         A01) G9K) K03) K04) K67) K68)
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Nr. :                        RA-000636-F0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8                            e9*2001/116*0069*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
134 bis 147     Ford Fiesta ST          195/45R16                          A02) bis A10)
                                                                           BF2) S01)
                                        195/50R16
                                        A01) A93a) K67)

                                        205/45R16

                                        215/40R16
                                        A01) K03) K04)

                                        215/45R16
                                        A01) K03) K04) K67) K68)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                            e9*2007/46*3142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 103      Ford Fiesta             195/55R16                          A02) bis A10)
                (außer Active)                                             BF3) E76)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                             e9*2007/46*3142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Ford Fiesta Active       195/55R16                         A02) bis A10)
                                                                           BF3)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                            e9*2007/46*3142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Ford Fiesta ST          195/50R16                          A02) bis A10)
                                                                           BF3)
                                        195/55R16

                                        205/50R16

                                        215/45R16

                                        225/45R16
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2                            e1*98/14*0194*..
JU2-LPG                        e13*2007/46*1077*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74       Ford Fusion, Fusion LPG 185/55R16                         A01) bis A10)
                                        K03) M00) N195)                   BF2) S01)

                                        195/50R16
                                        K03) N205)

                                        195/55R16
                                        K03) K42) N205)

                                        205/45R16
                                        K03)

                                        205/50R16
                                        K01) K40) K42)

                                        215/40R16
                                        K01)

                                        215/45R16
                                        K01)

                                        225/45R16
                                        K01) K40) K42)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
KAF                             e13*2007/46*1637*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 70       Ford KA+                195/45R16                         A02) bis A10)
                (5-Türig, außer Active)                                   BF3)
                                        205/40R16
                                        GAA)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.
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A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40521
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40521
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40521
       Anzugsmoment: 135 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation bis Modelljahr 2017:
       • Typ JK8 bis EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*17

E76)   Nicht zulässig an Ausstattungsvariante Active.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 15
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704



G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G9K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16, 195/55R15,
       195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16, 195/60R15,
       205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GAA)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/70R14 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K40)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum Schweller, ein
       Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu den
       Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K42)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller ein
          Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu der
          Befestigungsscheibe) abzutrennen,
       • die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der Bolzen
          nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.

K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der
       Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 15
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704



K68)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der
       Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
       zu entfernen.

S04)   An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

Die Anlage 15 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
SL2.6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.06.2019