Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 1/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R5604
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R5604.05
Radausführungskennz.: 53R5604.05
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *) 615 kg
Reifenabrollumfang: 1960 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORD
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP40521 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP40521 130 Nm
BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP40521 135 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 2/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8 e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Ford B-Max 185/60R15 A02) bis A10)
A93a) BF1)
185/65R15
195/55R15
A93a)
195/60R15
205/55R15
215/50R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8 e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103 Ford EcoSport 195/65R15 A02) bis A10)
(Frontantrieb, bis BF2) E75) EB1) S04)
Modelljahr 2017) 195/70R15
205/60R15
205/65R15
215/60R15
225/55R15
225/60R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3 e1*2001/116*0210*..
JH1 e1*98/14*0191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110 Ford Fiesta 185/55R15 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) N195) BF1) EF0) S01)
185/55R15 M+S
195/50R15
205/50R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 3/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8 e9*2001/116*0069*..
JA8-LPG e13*2007/46*1058*..
JR8 e9*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103 Ford Fiesta, Fiesta LPG 175/65R15 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) A93) G95) BF2) S01)
185/55R15
A93)
195/50R15
A93)
195/55R15
A93a) G9K)
195/60R15
G95)
205/50R15
A01) K03) K04)
215/50R15
A01) G9K) K01) K04) K67) K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH e9*2007/46*3142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 103 Ford Fiesta 195/60R15 A02) bis A10)
(außer Active) BF3) E76)
205/55R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH e9*2007/46*3142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Ford Fiesta Active 195/60R15 A02) bis A10)
BF3)
205/55R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 4/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH e9*2007/46*3142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 Ford Fiesta ST 195/60R15 A02) bis A10)
BF3)
205/55R15
205/60R15
215/50R15
215/55R15
225/50R15
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2 e1*98/14*0194*..
JU2-LPG e13*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Ford Fusion, Fusion 185/60R15 A01) bis A10)
LPG A93) K03) N195) BF1) S01)
195/50R15
A93) K03) N205)
195/55R15
A93) K03) N205)
195/60R15
K03) N205)
205/50R15
K01)
205/55R15
K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 5/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KAF e13*2007/46*1637*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 70 Ford KA+ 165/60R15 A02) bis A10)
(5-Türig, außer Active) A93a) N175) BF3)
165/60R15 M+S
A93a)
165/65R15
N175)
165/65R15 M+S
175/55R15
A93a) N185)
175/55R15 M+S
A93a)
175/60R15
N185)
175/60R15 M+S
185/55R15
N195)
185/55R15 M+S
195/50R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 6/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JN8 e13*2007/46*1349*..
JU2 e1*98/14*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 74 Ford Transit Courier, 185/60R15 A02) bis A10)
Tourneo Courier A93) BF2)
185/65R15
A93)
195/55R15
A93)
195/60R15
A93a)
205/55R15
A93a)
215/50R15
215/55R15
225/50R15
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 7/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP40521
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP40521
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP40521
Anzugsmoment: 135 Nm
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation bis Modelljahr 2017:
• Typ JK8 bis EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*17
E76) Nicht zulässig an Ausstattungsvariante Active.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 48OUE LH (links); RH (rechts) mit belüfteter Scheibe
Ø300x25 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 8/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G95) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G9K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16, 195/55R15,
195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 9/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R5604
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
zu entfernen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage 15 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 53R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 21.03.2019