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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 15
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         53R5604
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    RONAL
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                53R5604.05
Radausführungskennz.:                                         53R5604.05
Radgröße:                                                       6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                               40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           108 mm
Lochzahl:                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                           76 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *)                                             615 kg
 Reifenabrollumfang:                                        1960 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP40521     110 Nm
BF2       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP40521     130 Nm
BF3       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP40521     135 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 15
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                         e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103    Ford B-Max            185/60R15                              A02) bis A10)
                                    A93a)                                  BF1)

                                       185/65R15

                                       195/55R15
                                       A93a)

                                       195/60R15

                                       205/55R15

                                       215/50R15


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                           e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103    Ford EcoSport           195/65R15                            A02) bis A10)
              (Frontantrieb, bis                                           BF2) E75) EB1) S04)
              Modelljahr 2017)        195/70R15

                                       205/60R15

                                       205/65R15

                                       215/60R15

                                       225/55R15

                                       225/60R15


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3                            e1*2001/116*0210*..
JH1                            e1*98/14*0191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110    Ford Fiesta               185/55R15                          A02) bis A10)
              (3- und 5-türig)          N195)                              BF1) EF0) S01)

                                       185/55R15 M+S

                                       195/50R15

                                       205/50R15
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Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 15
Seite :                      3/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8                            e9*2001/116*0069*..
JA8-LPG                        e13*2007/46*1058*..
JR8                            e9*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103    Ford Fiesta, Fiesta LPG 175/65R15                            A02) bis A10)
              (3- und 5-türig)         A93) G95)                           BF2) S01)

                                       185/55R15
                                       A93)

                                       195/50R15
                                       A93)

                                       195/55R15
                                       A93a) G9K)

                                       195/60R15
                                       G95)

                                       205/50R15
                                       A01) K03) K04)

                                       215/50R15
                                       A01) G9K) K01) K04) K67) K68)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                          e9*2007/46*3142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 103    Ford Fiesta            195/60R15                             A02) bis A10)
              (außer Active)                                               BF3) E76)
                                     205/55R15


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                           e9*2007/46*3142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103    Ford Fiesta Active      195/60R15                            A02) bis A10)
                                                                           BF3)
                                       205/55R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 15
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                          e9*2007/46*3142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
147           Ford Fiesta ST         195/60R15                             A02) bis A10)
                                                                           BF3)
                                      205/55R15

                                      205/60R15

                                      215/50R15

                                      215/55R15

                                      225/50R15
                                      A01) K01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2                          e1*98/14*0194*..
JU2-LPG                      e13*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74     Ford Fusion, Fusion     185/60R15                            A01) bis A10)
              LPG                     A93) K03) N195)                      BF1) S01)

                                      195/50R15
                                      A93) K03) N205)

                                      195/55R15
                                      A93) K03) N205)

                                      195/60R15
                                      K03) N205)

                                      205/50R15
                                      K01)

                                      205/55R15
                                      K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 15
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KAF                           e13*2007/46*1637*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 70     Ford KA+                165/60R15                            A02) bis A10)
              (5-Türig, außer Active) A93a) N175)                          BF3)

                                      165/60R15 M+S
                                      A93a)

                                      165/65R15
                                      N175)

                                      165/65R15 M+S

                                      175/55R15
                                      A93a) N185)

                                      175/55R15 M+S
                                      A93a)

                                      175/60R15
                                      N185)

                                      175/60R15 M+S

                                      185/55R15
                                      N195)

                                      185/55R15 M+S

                                      195/50R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 15
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
JN8                          e13*2007/46*1349*..
JU2                          e1*98/14*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 74     Ford Transit Courier,   185/60R15                             A02) bis A10)
              Tourneo Courier         A93)                                  BF2)

                                      185/65R15
                                      A93)

                                      195/55R15
                                      A93)

                                      195/60R15
                                      A93a)

                                      205/55R15
                                      A93a)

                                      215/50R15

                                      215/55R15

                                      225/50R15


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.
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Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 15
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40521
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40521
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40521
       Anzugsmoment: 135 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation bis Modelljahr 2017:
       • Typ JK8 bis EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*17

E76)   Nicht zulässig an Ausstattungsvariante Active.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 48OUE LH (links); RH (rechts) mit belüfteter Scheibe
          Ø300x25 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
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Nr. :                        RA-000577-I0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G95)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G9K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16, 195/55R15,
       195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
       der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der
       Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000577-I0-104
Anlage-Nr. :                 15
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R5604


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
       zu entfernen.

S04)   An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

Die Anlage 15 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 53R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.03.2019
						
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