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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       1/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      P99.9805
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           P99.9805.151
Radausführungskennz.:                                    P99.9805.151
Radgröße:                                                    8Jx19H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                           52,5 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       63,40 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          820 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           130 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           120 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           140 Nm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       2/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                             e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                         e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C- 215/35R19                              A02) bis A10)
                Max                     A93a) N225) T85)                    BF1) S01)
                (Ausführungen mit
                Serie nicht nur         225/35R19
                205/55R16)              N235) T88)

                                         235/35R19
                                         A01) L26) T91)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                               e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG                           e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG                           e13*2001/116*0999*..
DB3                               e13*2001/116*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107      Ford Focus                215/35R19                         A02) bis A10)
                (3-türer, 4-türer, 5-     T85)                              BF1) S01)
                türer, Kombi, Cabrio)
                                          225/30R19
                                          T84)

                                         225/35R19
                                         A01) L23)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                           e13*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
166             Ford Focus ST         225/35R19                             A01) bis A10)
                                                                            BF1) L23) S01)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                           e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                        e13*2001/116*1010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257     Ford Focus RS         225/35R19 M+S                         A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                         235/35R19 M+S

                                         245/30R19 M+S
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       3/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                           e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                       e13*2007/46*1289*..
DYB-N                         e13*2007/46*1363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus            215/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)    T85)                              BF1) S01)

                                       225/35R19
                                       T88)

                                       235/35R19
                                       A01) L26)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                           e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184     Ford Focus ST         225/35R19                         A02) bis A10)
                                      N235)                             BF1)

                                       235/35R19

                                       245/30R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                           e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus            225/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine,           T88)                              BF1) E73)
                Ausführungen mit
                Verbundlenkerachse)   235/35R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                           e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus            225/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,    T88)                              BF1) E73)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerachse)      235/35R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                           e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 206     Ford Focus ST         225/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                      BF1)
                                      235/35R19
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       4/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147     Ford Kuga               225/40R19                          A02) bis A10)
                (1. Generation)         A93) N235)                         BF1) E61) S01)

                                        225/45R19
                                        A93) N235)

                                        235/40R19
                                        A93)

                                        235/45R19
                                        A93a)

                                        245/40R19
                                        A93)

                                        245/45R19
                                        G2E)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178      Ford Kuga               225/45R19                          A02) bis A10)
                (2. Generation)         N235)                              BF1) E62)

                                        235/45R19

                                        245/40R19


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DFK                             e13*2007/46*2188*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 140      Ford Kuga               225/55R19                          A02) bis A10)
                (3. Generation)         A93a)                              BF2)

                                        235/50R19

                                        245/50R19

                                        255/45R19


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                              e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo              235/35R19                         A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2014)                                      BF3) E52) E64) S01)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       5/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                             e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177      Ford Mondeo             225/40R19                          A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2015)    N235)                              BF3) E65)

                                        225/40R19 M+S

                                        235/35R19

                                        235/40R19
                                        A01) GEU) K13)

                                        245/35R19


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       6/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 140 Nm

E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von
       26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung:
       Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*25.

E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*26.

E73)   Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       7/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GEU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/40R19,
     235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

L23)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
       ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1342639
       eingebaut werden.
       Kontrollmöglichkeit: Bei korrekt eingebautem Lenkeinschlagbegrenzer besteht bei voll
       eingeschlagener Lenkung ein Abstand von mindestens 5mm zur Karosserie bzw. zum
       Innenradhaus.

L26)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18
       ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind, muß der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1717039
       eingebaut werden. Überprüfungsmöglichkeit :
       • mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,3 Lenkradumdrehungen,
       • ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       8/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 12 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ P99.9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.11.2020
						
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