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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                        RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                 23                                                   TUV NORD
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   9EVO_ 8019



Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     9EVO_8019

Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke:                                                Fondmetal

Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse

Radausfuhrung:                                               45 5108Y

Radausführungskennz.:                                         LK108Y

Radgröße:                                                    8Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                            45mm

Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm

Lochzahl:                                                        5

Mittenlochdurchmesser:                                        75 mm

Zentrierart:                                            Mittenzentrierung

Zentrierring:                                               2i63,4 Ge75

geprüfte Radlast: *)                                          650 kg

Reifenabrollumfang:                                          2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:


Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 ubehör-Kit |Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1          1+2   |Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     130 Nm
BF2          1+2   |Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     140 Nm
BF3          1+2   |Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     135 Nm
BF4          1+2   |Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                     200 Nm
BF5          1+2   |Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                     140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                        23                                                   TuV¥ NORD
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Auftraggeber :                      Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                          9EVO_ 8019



Typ(en):                            ABE/ EG-Genehmigung(en):
DM2                                 e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG                             e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG                             e13*2001/116*1000*..
 Motorleistung   |Handelsbezeichnungen         [zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
 (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107       Ford C-Max                    215/35R19                            AO1) bis A10)
                                               N225) T85)                           BF1) K04) S01)

                                               225/35R19
                                               K03) K57)



Typ(en):                            ABE/ EG-Genehmigung(en):
DXA                                 e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                             e13*2007/46*1288*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen          [zulässige Reifengrößen               uflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134       Ford C-Max, Grand C-          [215/35R19                           AO2) bis A10)
                 Max                           N225) T85)                           BF1) ER1) S01)
                 (Ausführungen mit
                 Serie nicht nur               225/35R19
                 205/55R16)                    AO1) KO3) N235) T88)


                                               235/35R19
                                               A01) K03) KO4) K13) K22) K67) T91)


                                               245/30R19
                                               A01) K03) K04) K67) T89)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                 e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG                             e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG                             e13*2001/116*0999*..
DB3                                e13*2001/116*0157*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen         [zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107       Ford Focus                    215/35R19                            AO2) bis A10)
                 (3-türer, 4-türer, 5-türer,   [T85)                                BF1) S01)
                 Kombi, Cabrio)
                                               225/30R19
                                               T 84)


                                               225/35R19
                                               AO1) K62)



Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
DA3                                e13*2001/116*0144*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen         [zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
166              Ford Focus ST                 225/35R19                            AO1) bis A10)
                                                                                    BF1) K62) S01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001038-B0-072
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Auftraggeber :                   Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                       9EVO_8019



Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
DA3                              e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                           e13*2001/116*1010*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257      Ford Focus RS            225/35R19 M+S                     AO2) bis A10)
                                                                            BF1)
                                          235/35R19 M+S
                                          AO1) K72)


                                          245/30R19 M+S
                                          AO1) KO1) K16) K72)



Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
DYB                              e13*2007/46*1138*..
DYB-RS                           e13*2007/46*1616*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
257              Ford Focus RS            225/35R19                         AO2) bis A10)
                 (ab Modell 2016)                                           BF1)


Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
DYB                              e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                          e13*2007/46*1289*..
DYB-N                            e13*2007/46*1363*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             uflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134       Ford Focus               215/35R19                         AO2) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)       A93a) T85)                        BF1) S01)

                                          225/35R19
                                          T88)


                                          235/35R19
                                          A01) KO3) K13) K22) K25)


                                          245/30R19
                                          AO1) KO1) K04) T89)



Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
DYB                              e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   |Handelsbezeichnungen     [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184     Ford Focus ST             225/35R19                         AO2) bis A10)
                                          N235)                             BF1)

                                          235/35R19
                                          AO1) K03) K13) K22) K25)


                                          245/30R19
                                          A01) KO1) KO4)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                            RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                     23                                                TuV¥ NORD
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Auftraggeber :                   Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                       9EVO_ 8019



Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
DEH                              e13*2007/46*1911*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    Tzulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134       Ford Focus               225/35R19                         AO1) bis A10)
                 (Limousine,              T88)                              BF1) E73) K04)
                 Ausführungen mit
                 Verbundlenkerachse)      235/35R19




Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
DEH                              e13*2007/46*1911*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    Tzulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134       Ford Focus               225/35R19                         AO1) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,       T88)                              BF1) E73) K04)
                 Ausführungen mit
                |Mehrlenkerachse)         235/35R19
                                          K03)




Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
DEH                              e13*2007/46*1911*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134       Ford Focus Active        225/40R19                         AO2) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)                                         BF1)
                                          235/40R19


                                          245/35R19




Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
DEH                              e13*2007/46*1911*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    |zulassige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 206      Ford Focus ST            225/35R19                         AO1) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)       K03)                              BF1)


                                          235/35R19
                                          K03)


                                          245/30R19
                                          K01) KO4)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                              RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                       23                                              TuVNORD
Seite :                            5/12                                                        Mobilitat
Auftraggeber :                     Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                         9EVO_ 8019



Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
DM2                                e13*2001/116*0109*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      |zulassige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147      Ford Kuga                  225/40R19                         AO2) bis A10)
                 (1. Generation)            A93) N235)                        BF1) E61) S01)


                                            225/45R19
                                            A93) N235)


                                            235/40R19
                                            A93)


                                            235/45R19
                                            A93)


                                            245/40R19
                                            A93)


                                            245/45R19
                                            A93a) G2E)



Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
DM2                                e13*2001/116*0109*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      |zulassige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178       Ford Kuga                  225/45R19                         AO2) bis A10)
                 (2. Generation)            N235)                             BF1) E62)

                                            235/45R19


                                            245/40R19



Typ(en):                           ABE
                                     / EG-Genehmigung(en):
BA7                                e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                            e13*2001/116*1015*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176       Ford Mondeo                235/35R19                         AO2) bis A10)
                (bis Modelljahr 2014)                                         BF2) E52) E64) ER1) S01)
                                            245/35R19
                                            A01) G2D) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                    23                                               TuVNORD
Seite :                         6/12                                                         Mobilitat
Auftraggeber :                  Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                      9EVO_8019



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                              e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV                          e13*2007/46*1485*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177       Ford Mondeo              225/40R19                         AO2) bis A10)
                 (ab Modelljahr 2015)     N235)                             BF2) E65) ER1)

                                          235/35R19


                                          235/40R19
                                          AO1) GEU) K13) K25)


                                          245/35R19
                                         AO1) K04)



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
J2K                             e9*2007/46*3165*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 114       Ford Puma               225/40R19                          AO1) bis A10)
                                                                            BF3) K01)
                                         235/40R19
                                         K04)


                                         245/35R19
                                         K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                             e13*2001/116*0185*..
WA6-N                           e13*2007/46*1340*..
Motorleistung   |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford S-Max 1.            225/40R19                          AO2) bis A10)
                Generation; Ford         T93)                               BF4) E69) ER1) S01)
                Galaxy 2. Generation
                                         235/40R19
                                         GAG)

                                         245/35R19
                                         T93)


                                         245/40R19
                                         A01) G8B) K38)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                              RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                       23                                              TuV NORD
Seite :                            7/12                                                          Mobilitat
Auftraggeber :                     Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                         9EVO_ 8019



Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
WA6                                e13*2001/116*0185*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen     Izulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177        Ford S- Max 2.            235/40R19                         AO2) bis A10)
                  Generation; Ford          A93a) T95)                         BF4) E69a) ER1)
                  Galaxy 3. Generation
                  (Nur zulassig an          235/45R19
                  Fahrzeugausführungen
                  bis einschließlich 18     245/40R19
                  Zoll Serienbereifung)


Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
WA6                                e13*2001/116*0185*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen     [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177        Ford S- Max 2.            235/40R19                         AO2) bis A10)
                  Generation; Ford          A93a) T95)                         BF4) E69a) ER1)
                  Galaxy 3. Generation
                  (Nur zulassig an          235/45R19
                  Fahrzeugausführungen
                  die mit 19 Zoll           245/40R19
                  Bereifung ausgerüstet
                  sind)                     245/45R19
                                            A01) G2F) K81)



Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
PJ2                                e1*2001/116*0207*..
PU2                                e1*2007/46*0272*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen     |zulassige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88         Ford Transit Connect/     |235/35R19                        AO1) bis A10)
                  Tourneo Connect           K03) T91)                         BF5) E74) ER1) K04)
                  (ab Facelift 2018)
                                            245/35R19
                                            K01) K28) K78) T93)




Auflagen und Hinweise


A01)       Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
           Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
           Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIllb zur
           StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu $ 19 StVZO
           veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


A0O2)      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
           Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
           Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
           dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
           Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                  23                                                TuV NORD
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Teiletyp :                    9EVO_8019



A03)      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
          verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
          in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
          entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
          nicht zulässig.


A04)      Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
          weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
          Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
          Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


A05)      Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
          Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
          Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
          über die Radkontur hinausragen.

A06)      Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
          Befestigungsteile zu verwenden.

A07)      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
          vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


A08)      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
          als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
          Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
          Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
          werden.

A09)      Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
          denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
          wird.


A10)      Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
          Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
          und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)      Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


A93a)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


BF1)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
          Anzugsmoment: 130 Nm


BF2)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
          Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
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BF3)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
          Anzugsmoment: 135 Nm


BF4)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
          Anzugsmoment: 200 Nm


BF5)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
          Anzugsmoment: 140 Nm


E52)      Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
          mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
          Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E61)      Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
          « an9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht ‘DR’

E62)      Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
          « an9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht MA’

E64)      Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
          e13*2001/116*0249*25.

E65)      Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
          e13*2001/116*0249*26.

E69)      Beim Typ WAG6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
          e13*2001/116*0185*23.

E69a)     Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
          e13*2001/116*0185*24.

E73)      Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.


E74)      Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
          ¢ Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
          ¢ Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26

ER1)      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
          einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
          Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).


G01)      Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
          Wegstreckenzahlers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
          liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
          nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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G2D)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
          235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
          Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der
          EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
          beachten.

G2E)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
          diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-
          Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
          und G01) zu beachten.

G2F)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
          diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-
          Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
          und G01) zu beachten.

G8B)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
          245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
          (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
          des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GAG)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
          235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
          Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der
          EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
          beachten.

GEU)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
          235/40R19, 235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
          den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw.
          in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
          beachten.

K01)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
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K13)      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
          Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
          kürzen.


K16)      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
          komplett umzulegen.


K22)      An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
          bzw. auszuschneiden.


K25)      An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
          mm aufzuweiten.


K28)      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.


K38)      An Achse 2    ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
          Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.


K57)      Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
          erforderlich:
          «   die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
              hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
              dem Radhaus zu verkleben,
          «   der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist
              um ca. 8 mm zu kürzen,
          ¢   der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu
              kürzen,


K62)      An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
          umzulegen.

K67)      An Achse 2    ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
          vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.


K72)      An Achse 2    ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
          Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.


K78)      An Achse 2    ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller
          eng an das Blechradhaus anzulegen.

K81)      Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
          erforderlich:
          ¢ die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger
             ist zu entfernen,
          « der Filzinnenkotflugel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Sto&fanger ist
             auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
          « die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
             nach hinten zu versetzen.


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
          nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
          Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
          | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                   23                                                TuV¥ NORD
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Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_ 8019



N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
          Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
          | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)      Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
          sind zu entfernen.

T84)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


T85)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


T88)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


T89)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


T91)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


T93)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage AO3) ist jedoch generell zu beachten.


T95)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A0O3) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage 23 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 9EVO_8019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 20.04.2020
						
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