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							Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 4 FORD                                                       Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.03.2020
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                Fahrzeughersteller              FORD




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
ACR9MHHA35634           PCD108 ET35            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff     768     2297     12/16
ACR9MHNL35634           PCD108 ET35            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff     768     2297     12/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : BA7
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : DYB; (Kegel)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : DEH; (Kegelbund)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DEH;
                                             DYB-LPG; DYB
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : DYB; DYB-LPG
                                             135 Nm für Typ : DEH
                                             140 Nm für Typ : BA7




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 4 FORD                                                    Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.03.2020
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
DEH          e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 225/35R19 88           11A; 241; 244; 246;       nicht FOCUS ACTIVE;
                                                                 26B; 26J; 27H; 27I        Kombi; Limousine;
                                              225/40R19 89       11A; 241; 244; 246;       Schrägheck;
                                                                 26B; 26J; 27H; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R19 87       11A; 241; 244; 246;       12A; 51A; 7OC; 7PA;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27H        7PB; 71C; 71K; 721;
                                              245/30R19 89       11A; 24C; 244; 247;       725; 73C; 74A; 74H;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27F        74P
                                              245/35R19 89       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27F
                                              255/30R19 91       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27F
                                              255/35R19 92       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27F
DEH            e13*2007/46*1911*..   140 - 206 235/35R19 91      11A; 24M; 241; 246;       FOCUS ST;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27H        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/30R19 89       11A; 24C; 24M; 26B;       12A; 51A; 7OC; 7PA;
                                                                 26J; 27B; 27F             7PB; 71C; 71K; 721;
                                              245/35R19 89       11A; 24C; 24M; 26B;       725; 73C; 74A; 74H;
                                                                 26J; 27B; 27F             74P
                                              255/30R19 91       11A; 24C; 243; 248;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27F
DEH            e13*2007/46*1911*..   63 - 134 225/40R19 89       11A; 248; 26B; 26J; 27I   FOCUS ACTIVE;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R19 91       11A; 245; 248; 26B;       12A; 51A; 7OC; 7PA;
                                                                 26J; 27I                  7PB; 71C; 71K; 721;
                                              245/30R19 89       11A; 245; 248; 26B;       725; 73C; 74A; 74H;
                                                                 26J; 27B; 27H             74P
                                              245/35R19 89       11A; 245; 248; 26B;
                                                                 26J; 27B; 27H
DYB            e13*2007/46*1138*..   136 - 184 225/35R19 88      11A; 241; 244; 246;       Focus ST; Kombi;
                                                                 26B; 26J; 27F             Schrägheck;
                                              235/35R19 91       11A; 241; 244; 246;       Frontantrieb;
                                                                 247; 26B; 26J; 27F        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/30R19 89       11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 7AX; 7BE;
                                                                 26B; 26J; 27F             7BY; 71C; 71K; 721;
                                              255/30R19 91       11A; 244; 247; 27F;       725; 73C; 74A; 74H;
                                                                 57F; 673                  74P
                                              265/30R19 89       11A; 24D; 27F; 57F;
                                                                 670; 68X
DYB            e13*2007/46*1138*..   63 - 134 225/35R19 88       11A; 241; 244; 246;       Kombi; Schrägheck;
                                                                 26B; 260; 270             Frontantrieb;
                                              235/35R19 91       11A; 24C; 244; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 260; 271                  12A; 51A; 7AX; 7BE;
                                              245/30R19 89       11A; 24C; 244; 247;       7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                 26B; 261; 271             725; 73C; 74A; 74H;
                                              255/30R19 91       11A; 244; 247; 272;       74P; 83L
                                                                 57F; 673
                                              265/30R19 89       11A; 244; 247; 273;
                                                                 57F; 670; 68X



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 4 FORD                                                    Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.03.2020
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
DYB-LPG      e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/35R19 88           11A; 241; 244; 246;      Kombi; Schrägheck;
                                                                 26B; 260; 270            Frontantrieb;
                                              235/35R19 91       11A; 24C; 244; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 260; 271                 12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                              245/30R19 89       11A; 24C; 244; 247;      71C; 71K; 721; 725;
                                                                 26B; 261; 271            73C; 74A; 74H; 74P;
                                              255/30R19 91       11A; 244; 247; 272;      83L
                                                                 57F; 673
                                              265/30R19 89       11A; 244; 247; 273;
                                                                 57F; 670; 68X

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 235/35R19 91    11A; 22B; 22L; 24D             bis
                                           255/30R19 91    11A; 22B; 22L; 24D;            e13*2001/116*0249*25;
                                                           57F; 671                       Stufenheck;
                                    74 - 176 235/35R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D             Schrägheck;
                                             245/35R19 93  11A; 22B; 22L; 24D             Frontantrieb;
                                             255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           57F; 671                       12A; 51A; 7AD; 7AX;
                                             265/30R19 93  11A; 22B; 22L; 24D;            7BY; 7OC; 71C; 71K;
                                                           57F; 68X                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 76B
BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 235/35R19 91  11A; 22B; 22L; 24D             bis
                                              255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D;            e13*2001/116*0249*25;
                                                           57F; 671                       Kombi; Frontantrieb;
                                    74 - 176 235/35R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/35R19 93  11A; 22B; 22L; 24D             12A; 51A; 7AD; 7AX;
                                             255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D;            7BY; 7OC; 71C; 71K;
                                                           57F; 671                       721; 725; 73C; 74A;
                                             265/30R19 93  11A; 22B; 22L; 24D;            74H; 74P; 76B
                                                           57F; 68X

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 4 FORD                                                    Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.03.2020
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      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 4 FORD                                                    Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.03.2020
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      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 4 FORD                                                     Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 04.03.2020
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271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 4 FORD                                                    Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.03.2020
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                                                                                                     Seite: 7 von 13
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 4 FORD                                                    Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.03.2020
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                                                                                                     Seite: 8 von 13
7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: JX7T-1A180-CA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7PB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: FR3V-1A180-DA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
     Vorderachse nicht zulässig!




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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.03.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DEH
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1911*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 275                    VA
             26P                      x = 250             y = 225                    VA
             27B                      x = 290             y = 315                    HA
             27I                      x = 240             y = 265                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 275             28                VA
             26N                   x = 300       y = 275              8                VA
             27F                   x = 290       y = 315             15                HA
             27H                   x = 290       y = 315              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.03.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DEH
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1911*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 300                    VA
             26B                      x = 200             y = 350                    VA
             27I                      x = 200             y = 250                    HA
             27B                      x = 250             y = 300                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 200       y = 350              8                VA
             26J                   x = 200       y = 350             30                VA
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
             27F                   x = 250       y = 300             20                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 4 FORD                                                    Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.03.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DEH
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1911*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 295             y = 245                    VA
             26P                      x = 245             y = 195                    VA
             27B                      x = 290             y = 330                    HA
             27I                      x = 240             y = 280                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 295       y = 245             30                VA
             26N                   x = 295       y = 245              8                VA
             27F                   x = 290       y = 330             15                HA
             27H                   x = 290       y = 330              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 4 FORD                                                    Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.03.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DYB
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1138*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 270             y = 300                    VA
             26B                      x = 320             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 350             15                VA
             26N                   x = 320       y = 350              8                VA
             27F                   x = 300       y = 350             25                HA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 4 FORD                                                    Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.03.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DYB
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1138*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 270             y = 300                    VA
             26B                      x = 320             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 350             18                VA
             26N                   x = 320       y = 350              8                VA
             27F                   x = 300       y = 350             24                HA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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