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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  SPL 708
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             ANZIO
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             FO1
               Radausführungskennz.:                                      FO1
               Radgröße:                                                7Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                       47,5 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 52899*04




               Mittenlochdurchmesser:                                   63,40 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      740 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            MP64a       130 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            MP64a       120 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            MP64a       140 Nm
               BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            MP117a      200 Nm
               BF5       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            MP117       140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                           e13*2001/116*0109*..
               DM2-CNG                       e13*2001/116*1018*..
               DM2-LPG                       e13*2001/116*1000*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 107      Ford C-Max             205/40R18                           A02) bis A10)
                                                      A93) N215) T86)                     BF1) S01)

                                                        205/45R18
                                                        N215) T86)

                                                        215/40R18
                                                        N225)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DXA                             e13*2007/46*1103*..
               DXA-LPG                         e13*2007/46*1288*..
§22 52899*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-     205/40R18                         A02) bis A10)
                               Max                      A93) N215) T86)                   BF1) S01)
                               (Ausführungen mit
                               Serie nicht nur          205/45R18
                               205/55R16)               A93a) N215) T86)

                                                        215/40R18
                                                        A93) N225) T89)

                                                        215/45R18
                                                        GCM) N225)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DA3                           e13*2001/116*0144*..
               DA3-RS                        e13*2001/116*1010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               224 bis 257     Ford Focus RS          205/45R18 M+S                       A02) bis A10)
                                                      W215)                               BF1)

                                                        215/40R18 M+S

                                                        215/45R18 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                5
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               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DYB                            e13*2007/46*1138*..
               DYB-LPG                        e13*2007/46*1289*..
               DYB-N                          e13*2007/46*1363*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus              205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      A93) N215) T86)                   BF1) S01)

                                                       205/45R18
                                                       A93a) N215) T86)

                                                       215/40R18
                                                       A93) T89)

                                                       215/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DYB                           e13*2007/46*1138*..
§22 52899*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136 bis 184     Ford Focus ST          215/40R18                          A02) bis A10)
                                                      A93) N225)                         BF1)

                                                       215/40R18 M+S
                                                       A93)

                                                       215/45R18
                                                       N225)

                                                       215/45R18 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                           e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus             205/45R18                          A02) bis A10)
                               (Limousine,            A93)                               A11) BF1) E73)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenkerachse)    205/50R18
                                                      A01) G01)

                                                       215/45R18

                                                       225/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                            e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus              205/45R18                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,      A93)                               A11) BF1) E73)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenkerachse)        205/50R18
                                                       A01) G01)

                                                        215/45R18

                                                        225/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                             e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus Active        215/45R18                         A02) bis A10)
§22 52899*04




                               (Limousine, Kombi)       A93a)                             A11) BF1)

                                                        215/50R18

                                                        225/45R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                            e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 206     Ford Focus ST           215/40R18                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      A93)                               BF1)

                                                        215/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                             e13*2001/116*0109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 147     Ford Kuga                215/50R18                         A02) bis A10)
                               (1. Generation)          A93) N225)                        BF1) E61) S01)

                                                        215/55R18
                                                        A93) N225)

                                                        225/50R18
                                                        A93) N235)

                                                        235/50R18
                                                        A93)

                                                        245/50R18
                                                        A93a) G2E)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                             e13*2001/116*0109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 134      Ford Kuga                215/55R18                          A02) bis A10)
                               (2. Generation)          A93a) N225)                        BF1) E62) EF0)

                                                        225/50R18
                                                        A93) N235)

                                                        235/50R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DFK                             e13*2007/46*2188*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 140      Ford Kuga                225/60R18                          A02) bis A10)
                               (3. Generation)                                             A11) A93) BF2) EF0)
                                                        235/55R18
§22 52899*04




                                                        245/55R18


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BA7                              e13*2001/116*0249*..
               BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176      Ford Mondeo               205/45R18                         A02) bis A10)
                               (bis Modelljahr 2014)     N215) T90)                        BF3) E52) E64) S01)

                                                        215/45R18
                                                        G6U)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BA7                             e13*2001/116*0249*..
               BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 177      Ford Mondeo              215/45R18                         A02) bis A10)
                               (ab Modelljahr 2015)     A93) N225)                        A11) BF3) E65)

                                                        215/45R18 M+S
                                                        A93)

                                                        215/50R18
                                                        GEU) N225)

                                                        215/50R18 M+S
                                                        GEU)

                                                        225/45R18
                                                        N235)
§22 52899*04




                                                        225/45R18 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LSK                           e13*2007/46*2387*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Ford Mustang Mach-E    225/60R18                           A02) bis A10)
                                                      A94) ER1)                           BF4)

                                                        235/55R18
                                                        ER2)

                                                        245/55R18
                                                        ER1)

                                                        255/50R18
                                                        ER2)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                            e13*2001/116*0185*..
               WA6-N                          e13*2007/46*1340*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176      Ford S-Max 1.           215/50R18                          A02) bis A10)
                               Generation; Ford        GAG) N225) T92)                    BF4) E69) S01)
                               Galaxy 2. Generation
                                                       225/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PJ2                             e1*2001/116*0207*..
               PJ2-LPG                         e13*2007/46*1451*..
               PU2                             e1*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 125      Ford Transit Connect/    225/45R18                          A02) bis A10)
                               Tourneo Connect /-LPG                                       BF3) E63a)
                               (ab Modell 2014 bis
                               Facelift 2018)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               PJ2                              e1*2001/116*0207*..
               PU2                              e1*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 88       Ford Transit Connect /    215/45R18                         A02) bis A10)
                               Tourneo Connect           A93) T93)                         BF5) E74)
                               (ab Facelift 2018)
§22 52899*04




                                                         215/50R18
                                                         G0Z) T92)

                                                        225/45R18
                                                        T95)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708



               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
§22 52899*04




                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: MP64a
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: MP64a
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: MP64a
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: MP117a
                      Anzugsmoment: 200 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: MP117
                      Anzugsmoment: 140 Nm
§22 52899*04




               E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
                      mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
                      Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
                      • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
                      • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

               E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation (ab Modelljahr 2014) bis Facelift 2018:
                     • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 bis e1*2007/46*0272*13
                     • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 bis e1*2001/116*0207*25
                     • Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00

               E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0249*25.

               E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0249*26.

               E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0185*23.

               E73)   Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.

               E74)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
                      • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
                      • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
§22 52899*04




               G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G6U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
                    215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
                    235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GEU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                    235/40R19, 235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
§22 52899*04




                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 5 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ SPL 708 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 02.09.2022
						
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