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							               Gutachten 366-0169-09-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
               ANLAGE: 44 FORD                                                      Radtyp: TREH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.04.2022
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                               Fahrzeughersteller              FORD




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TREH3SA38D634           PCD108 ET38            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff      560      1890    05/12
               TREH3SA38O634           PCD108 ET38            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff      560      1890    03/13
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 47670*21




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : BNP; DAW; DAX; DBW; DBX; DFW; DNW; DNX;
                                                            ECT; GBP; JAS; JA8; JA8-LPG; JBS; JD3; JH1; JR8; JU2; RBT; RL2
                                                            133 Nm für Typ : KAF
                Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
                JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99          175/65R14        12T; 51G                  inkl. FL2012;
                JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..                  185/60R14 82     12A                       Schrägheck 2-türig;
                JR8          DE*2007/46*0072*..,                  185/65R14 83     12A                       Schrägheck 4-türig;
                              e9*2007/46*0002*..                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 7AX; 7DY; 7EW;
                                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                             FHB




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0169-09-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
               ANLAGE: 44 FORD                                                  Radtyp: TREH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 92     175/65R14         12T; 51G                  inkl. FL2012;
               JR8          e9*2007/46*0002*..              185/60R14 82      12A                       Schrägheck 2-türig;
                                                            185/65R14 83      12A                       Schrägheck 4-türig;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7AX; 7DY; 7EW;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                        FHB

               Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 85      195/60R14-85      11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
               DAX          e13*98/14D0057*.., 55 - 96      175/70R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                             e13*98/14*0057*..              185/65R14         11A; 22B; 51G             721; 725; 73C; 74A;
               DBW           e13*97/27*0038*..                                                          74H; 74P; 76J
               DBX           e13*98/14D0058*..,
                             e13*98/14*0058*..
               DFW           e13*97/27*0039*..
               DNW           e13*97/27*0040*..
               DNX           e13*98/14D0056*..,
                             e13*98/14*0056*..
§22 47670*21




               Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JAS          e13*93/81*0008*.., 37 - 55      175/65R14         11A; 22B; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                            e13*95/54*0008*..  37 - 66      165/60R14         11A; 22B; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
               JBS          e13*93/81*0009*..,              165/60R14-75      Ottomotor; 11A; 22B;      721; 725; 73C; 74A;
                             e13*95/54*0009*..                                5BV                       74H; 74P; 76J
                                                            175/60R14-79      11A; 22B
                                                            185/50R14 77      Ottomotor; 11A; 22B;
                                                                              24J; 5CV
                                                  37 - 76   165/65R14         11A; 22B; 51G
                                                            185/55R14-80      11A; 22B; 24J
               JD3           e1*2001/116*0210*.. 43 - 74    175/65R14 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
               JH1           e1*98/14*0191*..               185/60R14 82      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/60R14 86      11A; 21B; 22F; 22G;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24J; 24M                  74H; 74P; 76J; SC4

               Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74       185/60R14 82                                bis e1*98/14*0194*25;
                                                            195/60R14 86                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AX; 7BE;
                                                                                                        7DY; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                        74P; 76J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0169-09-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
               ANLAGE: 44 FORD                                                  Radtyp: TREH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74       185/60R14         51G                       bis e1*98/14*0194*25;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12N;
                                                                                                        51A; 7AX; 7BE; 7DY;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     FORD KA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RBT          e9*95/54*0019*..  37 - 51       165/60R14-75                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/50R14 77      FGA; 11A; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              367                       721; 725; 73C; 74A;
                                                            185/55R14-78      FGA; 11A; 22B; 24J;       74H; 74P
                                                                              367
               RBT           e9*95/54*0019*..     70        155/65R14         51G; 52J                  Sport Ka;
                                                            165/65R14 79      52J                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76Z

               Verkaufsbezeichnung:     FORD KA, FORD KA+
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KAF          e13*2007/46*1637*.. 52 - 63 165/70R14             51G                       bis
§22 47670*21




                                                                                                        e13*2007/46*1637*03;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 7AX; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BNP          G387              65 - 100 185/65R14              51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       195/60R14              51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       195/60R14-86                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                       195/65R14-89           54F                       74H; 74P; 76J
               GBP          G274              65 - 100 185/65R14              51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       195/60R14              51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       195/60R14-85                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                       195/65R14-89           54F                       74H; 74P; 76J

               Verkaufsbezeichnung:     FORD PUMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ECT          e13*95/54*0024*.. 66 - 92       165/65R14         51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            175/65R14-82      52J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            185/60R14-82      52J                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P
               ECT           e13*95/54*0024*..    66 - 92   165/65R14         51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            175/65R14-82      52J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            185/60R14-82      52J                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0169-09-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
               ANLAGE: 44 FORD                                                  Radtyp: TREH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     FORD STREET KA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RL2          e9*2001/116*0047*.. 70   155/65R14                51G; 52J                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                                     165/65R14 79             52J                       11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76Z


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
§22 47670*21




                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, d aß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0169-09-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
               ANLAGE: 44 FORD                                                   Radtyp: TREH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.04.2022
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               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel übe r
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannt en Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
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                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0169-09-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
               ANLAGE: 44 FORD                                                   Radtyp: TREH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.04.2022
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               5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 774kg.
               5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 824kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unt erhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
§22 47670*21




               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                      COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
                      sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7DY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7EW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: DR3V-1A-180-DB ( nur e9*2001/116*0069*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0169-09-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
               ANLAGE: 44 FORD                                                   Radtyp: TREH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.04.2022
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               FGA) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination an der Hinterachse herzustellen ist
                    durch den Einbau anderer Anschlagbegrenzer (orig. Ford Bestell-Nr. 1037 324) der Federweg zu
                    begrenzen.
               FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
                    serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
                    Fahrzeug-Varianten).
               SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                    Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                    3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                    eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                    B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§22 47670*21




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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