Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 Ford, FORD Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2022
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Fahrzeughersteller FORD, Ford-Werke GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TREK3SA38D634 PCD108 ET38 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 575 1975 11/12
TREK3SA38O634 PCD108 ET38 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 575 1975 11/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 47671*23
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, Ford-Werke GmbH
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : BNP; GBP
100 Nm für Typ : BAP; BAW; BCV; BFP; BFW; BNP; DAW; DAX;
DBW; DBX; DFW; DNW; DNX; GAL; GBP; GBP4; JAS; JA8;
JA8-LPG; JBS; JD3; JH1; JR8; JU2
120 Nm für Typ : KAF
133 Nm für Typ : JN8; JU2; KAF
135 Nm für Typ : JGH; JHH; JHHL; JK8; JK8-LPG
Verkaufsbezeichnung: B-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JK8-LPG e13*2007/46*1380*.. 55 - 103 185/60R15 84 12T Nur B-Max; Schrägheck;
185/65R15 88 12A Frontantrieb;
195/55R15 85 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A; 51A; 7CX; 7DY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 Ford, FORD Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2022
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Verkaufsbezeichnung: B-MAX / EcoSport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JK8 e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/65R15 91 Mit Nur ECOSPORT; bis
Radhausverbreiterung e9*2007/46*0092*17;
Serie; 124
195/65R15 91 11A; 12A; 24Q Frontantrieb;
195/70R15 97 Mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 51A; 7BE; 7CX; 7DY;
Serie; 12A
195/70R15 97 11A; 12A; 24Q 7SC; 71C; 71K; 721;
205/60R15 91 Mit 725; 73C; 74A; 74H;
Radhausverbreiterung 74P; 76Q
Serie; 124
205/60R15 91 11A; 12A; 24Q
205/65R15 94 Mit
Radhausverbreiterung
Serie; 12A
205/65R15 94 11A; 12A; 24Q
215/60R15 94 11A; 12A; 24Q
215/60R15 94 Mit
Radhausverbreiterung
Serie; 12A
215/65R15 96 11A; 12A; 24Q
215/65R15 96 Mit
§22 47671*23
Radhausverbreiterung
Serie; 12A
JK8 e9*2007/46*0092*.. 55 - 103 185/60R15 84 12T Nur B-Max; Schrägheck;
185/65R15 88 12A Frontantrieb;
195/55R15 85 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A; 51A; 7BE; 7CX;
7DY; 7SC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 185/55R15 82 inkl. FL2012;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 185/60R15 84 Schrägheck 2-türig;
JR8 DE*2007/46*0072*.. 195/50R15 82 Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 7CX; 7DY;
51G 7EW; 71C; 71K; 721;
205/50R15 86 11A; 21P; 22H; 22M; 725; 73C; 74A; 74H;
24J; 24M 74P; FHB
205/55R15 88 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 Ford, FORD Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2022
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Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 185/55R15 82 inkl. FL2012;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 185/60R15 84 Schrägheck 4-türig;
JR8 e9*2007/46*0002*.. 195/50R15 82 Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 7CX; 7DY;
51G 7EW; 71C; 71K; 721;
205/50R15 86 11A; 21P; 22H; 22M; 725; 73C; 74A; 74H;
24J; 24M 74P; FHB
205/55R15 88 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
JHH e9*2007/46*3142*.. 52 - 147 195/60R15 88 11A; 248 Fiesta Active;
JHHL e13*2007/46*2148*.. 205/55R15 88 11A; 248; 26P Schrägheck; inkl.
205/60R15 91 11A; 248; 26P Hybrid;
215/55R15 89 11A; 244; 245; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27H 12A; 51A; 7KX; 7KY;
225/50R15 91 11A; 24J; 244; 26B; 7KZ; 7K1; 71C; 71K;
26N; 27H 721; 725; 73C; 74A;
225/55R15 92 11A; 24J; 244; 26B; 74H; 74P; 76Q
26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: FIESTA AB MJ 2018
§22 47671*23
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JGH e9*2007/46*3159*.. 52 - 147 195/60R15 88 11A; 248 Fiesta Active;
205/55R15 88 11A; 248; 26P Schrägheck; inkl.
205/60R15 91 11A; 248; 26P Hybrid;
215/55R15 89 11A; 244; 245; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27H 12A; 51A; 7SC; 71C;
225/50R15 91 11A; 24J; 244; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
26N; 27H 74A; 74H; 74P; 76Q
225/55R15 92 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 86 195/55R15 85 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
DAX e13*98/14D0057*.., 55 - 96 195/60R15-87 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
e13*98/14*0057*.. 205/50R15-85 11A; 22B; 22F; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
DBW e13*97/27*0038*.. 24M 74H; 74P; 76Q
DBX e13*98/14D0058*.., 205/55R15-87 11A; 22B; 22F; 24J;
e13*98/14*0058*.. 24M
DFW e13*97/27*0039*..
DNW e13*97/27*0040*..
DNX e13*98/14D0056*..,
e13*98/14*0056*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 Ford, FORD Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2022
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Verkaufsbezeichnung: FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BCV e9*96/79*0027*.. 96 205/60R15 11A; 22F; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
96 - 125 195/60R15 11A; 51G; 52J 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GAL G146 44 - 66 195/50R15-82 nicht Kombi; 11A; 22B; bis Nachtrag 4;
33H 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 77 185/55R15-81 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71C; 71K;
77 195/50R15 nicht Kombi; 11A; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
33H; 51G 74H; 74P
GAL G146 110 185/55R15-81 ab Nachtrag 5;
195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
GAL G146 44 - 66 195/50R15-82 11A; 22B; 33H ab Nachtrag 5;
44 - 77 185/55R15-81 11A; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
77 195/50R15 11A; 22B; 33H; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
§22 47671*23
GAL G146 96 - 110 185/55R15-81 bis Nachtrag 4;
195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JAS e13*93/81*0008*.., 37 - 76 195/45R15-78 11A; 22B; 5CK 10B; 11B; 11G; 11H;
e13*95/54*0008*.. 76 195/50R15 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
JBS e13*93/81*0009*.., 51G 721; 725; 73C; 74A;
e13*95/54*0009*.. 74H; 74P
JD3 e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 185/55R15 82 11A; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
JH1 e1*98/14*0191*.. 195/50R15 82 11A; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15 86 11A; 21B; 22F; 22G; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74H; 74P; SC4
Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 185/60R15 84 bis e1*98/14*0194*25;
195/50R15 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 7BE; 7CX;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 7DY; 71C; 71K; 721;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 Ford, FORD Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2022
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Verkaufsbezeichnung: FORD KA, FORD KA+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KAF e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 165/60R15 77 nur KA+; bis
165/65R15 81 e13*2007/46*1637*03;
175/55R15 77 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R15 81 11A; 26P 12A; 51A; 7CX; 71C;
185/55R15 82 11A; 26P 71K; 721; 725; 73C;
185/60R15 84 11A; 26P 74A; 74H; 74P; 77E
195/50R15 82 11A; 245; 248; 26B;
26N
195/55R15 85 11A; 245; 248; 26B;
26N
205/50R15 86 11A; 22M; 24J; 248;
26B; 26N
215/50R15 88 11A; 22M; 24J; 248;
26B; 26J; 27H
KAF e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 185/60R15 84 121 nicht KA+ ACTIVE; ab
195/55R15 85 121 e13*2007/46*1637*04;
205/50R15 86 11A; 12A; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R15 88 11A; 12A; 22M; 26N; 12A; 51A; 7CX; 71C;
27H 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 77E
KAF e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 185/60R15 84 121 KA+ ACTIVE;
§22 47671*23
195/55R15 85 121 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 12A; 26N; 27H 51A; 7CX; 71C; 71K;
215/50R15 88 11A; 12A; 22M; 26N; 721; 725; 73C; 74A;
27H 74H; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 96 195/55R15-84 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
BAW e1*98/14*0124*.. 195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
BFP e1*95/54*0045*.. 205/50R15-86 721; 725; 73C; 74A;
BFW e1*98/14*0125*.. 205/55R15 51G 74H; 74P
BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 96 195/55R15-84 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
BAW e1*98/14*0124*.. 66 - 125 195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
BFP e1*95/54*0045*.. 205/50R15-86 721; 725; 73C; 74A;
BFW e1*98/14*0125*.. 205/55R15 51G 74H; 74P
BNP G387 65 - 100 195/55R15-85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15-87 11A; 22B; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 22B; 5EG 721; 725; 73C; 74A;
205/55R15-87 11A; 22B; 54F 74H; 74P
65 - 125 195/60R15 11A; 22B; 51G
205/50R15-86W 11A; 22B
205/55R15 11A; 22B; 51G
125 195/55R15 51G; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 Ford, FORD Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2022
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BNP G387 65 - 100 195/55R15-85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15-87 54F 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 5EG 74H; 74P
205/50R15-86W
205/55R15 51G
205/55R15-87 54F
GBP G274 65 - 85 195/55R15-84 5EA; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
65 - 100 195/55R15-85 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15-87 54F 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 74H; 74P
205/55R15-87 54F
65 - 125 195/60R15 51G
205/55R15 51G
125 195/55R15 51G; 52J
205/50R15-86
GBP G274 65 - 85 195/55R15-84 bis 1000kg 10B; 11B; 11G; 11H;
zul.Achslast; 5EA; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
65 - 100 195/55R15-85 51J 721; 725; 73C; 74A;
195/60R15 51G 74H; 74P
195/60R15-87 54F
§22 47671*23
205/50R15-85
205/55R15 51G
205/55R15-87 54F
100 195/55R15 51G; 52J
205/50R15-86
GBP4 H028 97 195/55R15 51G; 52J Pkw geschlossen;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
GBP4 H028 97 195/55R15 51G; 52J Kombi;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOURNEO COURIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JU2 e1*98/14*0194*.. 55 - 74 185/60R15 84 12I TOURNEO COURIER;
ab
195/55R15 85 11A; 12A; 26P e1*98/14*0194*26;
195/60R15 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7BE; 7CX; 7DY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 Ford, FORD Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2022
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Verkaufsbezeichnung: TRANSIT COURIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JN8 e13*2007/46*1349*.. 55 - 74 185/60R15 84 12I TRANSIT COURIER;
195/55R15 85 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 12A; 51G 51A; 7BE; 7CX; 7DY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§22 47671*23
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss )
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2022
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12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 47671*23
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Front schürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
§22 47671*23
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 47671*23
Achslast von 850kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7CX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7DY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: DR3V-1A-180-DB ( nur e9*2001/116*0069*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
§22 47671*23
7K1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: F2GT-1A180-CB ( nur e13*2007/46*2148*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es
kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7KX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: FR3V-1A180-DA ( nur e9*2007/46*3142*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es
kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7KY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: F2GT-1A180-DB ( nur e9*2007/46*3142*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es
kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7KZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: JX7T-1A 180-CA ( nur e13*2007/46*2148*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es
kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7SC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 Ford, FORD Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Ford
Fahrzeugtyp: JGH
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3159*..
Handelsbez.: FIESTA AB MJ 2018
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 47671*23
26J x = 300 y = 300 30 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 Ford, FORD Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: JHHL
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2148*..
Handelsbez.: FIESTA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 47671*23
26J x = 300 y = 300 30 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 Ford, FORD Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: KAF
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1637*..
Handelsbez.: FORD KA, FORD KA+
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 250 y = 270 HA
27I x = 200 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 47671*23
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 270 25 HA
27H x = 250 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 Ford, FORD Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: KAF
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1637*..
Handelsbez.: FORD KA, FORD KA+
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 250 y = 270 HA
27I x = 200 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 47671*23
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 270 25 HA
27H x = 250 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 Ford, FORD Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: JU2
Genehm.Nr.: e1*98/14*0194*..
Handelsbez.: TOURNEO COURIER
Variante(n): ab e1*98/14*0194*26, TOURNEO COURIER
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 220 y = 200 VA
26B x = 270 y = 250 VA
27U x = 200 y = 310 HA
27V x = 250 y = 360 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 47671*23
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 250 20 VA
26N x = 270 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 360 11 HA
27H x = 250 y = 360 11 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 Ford, FORD Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: JHH
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3142*..
Handelsbez.: FIESTA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 47671*23
26J x = 300 y = 300 30 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.