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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      1 / 12
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        BLX-8520
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                    Borbet
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                   LK108
               Radausführungskennz.:                                            LK108
               Radgröße:                                                      8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           108 mm
               Lochzahl:                                                           5
§22 49546*06




               Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               BOØ72,5/Ø63,4
               geprüfte Radlast: *)                                             730 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    FORD

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                            moment
               BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               5303        130 Nm
               BF2       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                               5335        200 Nm
               BF3       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               5303        120 Nm
               BF4       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               5303        140 Nm
               BF5       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               5303        135 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13
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               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DXA                           e13*2007/46*1103*..
               DXA-LPG                       e13*2007/46*1288*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134    Ford C-Max, Grand C- 225/30R20                               A01) bis A10)
                             Max                     ER1) M00) N235) T85)                 BF1) K03) K04) S01)
                             (Ausführungen mit Serie
                             nicht nur 205/55R16)    235/30R20
                                                     GCM) K13) K22) K27) K67) T88)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               SBF                         e1*2007/46*1524*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 175   Ford Edge             235/45R20                              A02) bis A10)
                                                   A93a) ER5)                             BF2)
§22 49546*06




                                                     245/45R20
                                                     A93a) ER4)

                                                     255/45R20
                                                     A93a) ER3)

                                                     265/45R20
                                                     ER2)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               DA3                         e13*2001/116*0144*..
               DA3-RS                      e13*2001/116*1010*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               224 bis 257   Ford Focus RS         235/30R20                              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K13) K16) K22) K72)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               DYB                         e13*2007/46*1138*..
               DYB-LPG                     e13*2007/46*1289*..
               DYB-N                       e13*2007/46*1363*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134    Ford Focus            225/30R20                              A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                           BF1) K03) M00) S01) T85)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13
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               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               DYB                         e13*2007/46*1138*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136 bis 184   Ford Focus ST         235/30R20                              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K04) K13) K22) K25)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                         e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134    Ford Focus            225/30R20                              A01) bis A10)
                             (Limousine,                                                  A11) BF1) E73) K04) M00) T85)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenkerachse)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 49546*06




               DEH                         e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134    Ford Focus            225/30R20                              A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                           A11) BF1) E73) K03) K04)
                             Ausführungen mit                                             M00) T85)
                             Mehrlenkerachse)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                          e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134    Ford Focus Active      225/35R20                             A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                           A11) BF1)
                                                    235/30R20
                                                    T88)

                                                    245/30R20

                                                    255/30R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      4 / 12
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                           e13*2001/116*0109*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 147   Ford Kuga               225/35R20                            A02) bis A10)
                             (1. Generation)         A93) N235)                           BF1) E61) S01)

                                                     235/35R20
                                                     A93)

                                                     245/35R20
                                                     A93)

                                                     255/30R20
                                                     A01) A93) K03)

                                                     255/35R20
                                                     A01) A93a) K03)
§22 49546*06




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                           e13*2001/116*0109*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 178    Ford Kuga               245/35R20                            A02) bis A10)
                             (2. Generation)                                              BF1) E62)
                                                     255/35R20
                                                     A01) K03) K77)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DFK                           e13*2007/46*2188*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 140    Ford Kuga               235/45R20                            A02) bis A10)
                             (3. Generation)                                              A11) A93) BF3)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BA7                           e13*2001/116*0249*..
               BA7-LPG                       e13*2001/116*1015*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176    Ford Mondeo             235/30R20                            A01) bis A10)
                             (bis Modelljahr 2014)   GA6) T88)                            BF4) E52) E64) K04) S01)

                                                     245/30R20
                                                     G2D) T90)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      5 / 12
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BA7                           e13*2001/116*0249*..
               BA7-HEV                       e13*2007/46*1485*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 177    Ford Mondeo             225/35R20                            A02) bis A10)
                             (ab Modelljahr 2015)    N235) T90)                           A11) BF4) E65)

                                                     225/35R20 M+S
                                                     T90)

                                                     235/30R20
                                                     A01) K04) T88)

                                                     235/35R20
                                                     A01) GEU) K04) K13) K25)

                                                     245/30R20
                                                     A01) K04) T90)
§22 49546*06




                                                     255/30R20
                                                     A01) K03) K04) K13) K25)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               J2K                         e9*2007/46*3165*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 147    Ford Puma             225/35R20                              A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF5) EB1) K01) K04)
                                                     235/30R20


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                          e13*2001/116*0185*..
               WA6-N                        e13*2007/46*1340*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176    Ford S-Max 1.           235/35R20                            A02) bis A10)
                             Generation; Ford Galaxy GAG) T92)                            BF2) E69) S01)
                             2. Generation
                                                     245/35R20
                                                     A01) G8B) K38) L24)

                                                     255/30R20
                                                     A01) K03) K04) K38) L24) T92)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      6 / 12
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                            e13*2001/116*0185*..
               WAH6                           e13*2007/46*2374*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 177    Ford S- Max 2.             235/35R20                            A02) bis A10)
                             Generation; Ford Galaxy T92)                                    A11c) BF2) E69a)
                             3. Generation
                             (Nur zulässig an           245/35R20
                             Fahrzeugausführungen T95)
                             bis einschließlich 18 Zoll
                             Serienbereifung)           255/35R20


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                            e13*2001/116*0185*..
               WAH6                           e13*2007/46*2374*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
§22 49546*06




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 177    Ford S- Max 2.            235/35R20                             A02) bis A10)
                             Generation; Ford Galaxy T92)                                    A11c) BF2) E69a)
                             3. Generation
                             (Nur zulässig an          245/35R20
                             Fahrzeugausführungen T95)
                             die mit 19 Zoll Bereifung
                             ausgerüstet sind)         245/40R20
                                                       A01) ER6) G2F) K13) K22) K25) K80)
                                                       K81) K82)

                                                       255/35R20


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      7 / 12
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 49546*06




                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11c) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5303
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: 5335
                      Anzugsmoment: 200 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      8 / 12
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5303
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5303
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5303
                      Anzugsmoment: 135 Nm

               E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26 mm
§22 49546*06




                      ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung:
                      Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
                      • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
                      • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

               E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0249*25.

               E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0249*26.

               E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0185*23.

               E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e13*2001/116*0185*24.

               E73)   Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Ford 6T583E mit belüfteter Scheibe Ø278x25 mm

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      9 / 12
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER6)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
§22 49546*06




                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/40R19,
                      235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G2F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G8B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GA6)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 215/60R16,
                      235/40R18, 235/40R19, 235/45R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
                      Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R18,
                    245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 235/40R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      10 / 12
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               GEU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/40R19,
                    235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 49546*06




                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett
                      umzulegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K38)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
                      eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der
                      Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

               K72)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng
                      an das Blechradhaus anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      11 / 12
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer Länge von
                        100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
                      • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche
                        Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben, warm
                        einzuformen oder auszuschneiden.

               K80)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante Stoßfänger um
                      20 mm warm nach innen einzuformen

               K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist zu
                        entfernen,
                      • der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
                        auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung nach
                        hinten zu versetzen.
§22 49546*06




               K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng an das
                        Radhaus zu kleben,
                      • die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter Radmitte sowie im
                        Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.

               L24)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet sind
                      ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1451390 einzubauen.
                      Überprüfungsmöglichkeit :
                      • mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen ,
                      • ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu
                      entfernen.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 13
               Seite :                      12 / 12
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 13 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               BLX-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 28.05.2024
§22 49546*06
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 49546*06




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006