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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     1 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    VTX 80837
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                               BORBET
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                               LK 108
                Radausführungskennz.:                                        LK 108
                Radgröße:                                                   8Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
§22 51939*09




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø63,4
                geprüfte Radlast: *)                                          670 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        5303        130 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                        5335        200 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        5303        120 Nm
               BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        5303        140 Nm
               BF5       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        5303        135 Nm
               BF6       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                        5328        140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     2 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                            e13*2001/116*0109*..
               DM2-CNG                        e13*2001/116*1018*..
               DM2-LPG                        e13*2001/116*1000*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 107      Ford C-Max              205/40R18                                  A02) bis A10)
                               (1.Generation)          N215) T86)                                 BF1) S01)

                                                        205/45R18
                                                        M00) N215) T86)

                                                        215/40R18
                                                        A01) K04) N225)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K03) K04) K57) L23)
§22 51939*09




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DXA                             e13*2007/46*1103*..
               DXA-LPG                         e13*2007/46*1288*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-     205/40R18                                 A02) bis A10)
                               Max                      A93) N215) T86)                           BF1) S01)
                               (Ausführungen mit
                               Serie nicht nur
                                                        205/45R18
                               205/55R16)
                                                        M00) N215) T86)

                                                        215/40R18
                                                        N225) T89)

                                                        215/45R18
                                                        GCM) N225)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K03) N235)

                                                        235/35R18
                                                        A01) K03) K04) T90)

                                                        235/40R18
                                                        A01) K03) K04) K67)

                                                        245/35R18
                                                        A01) K03) K04) K67)

                                                        245/40R18
                                                        A01) G8T) K03) K04) K13) K22) K27) K67)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DXA                             e13*2007/46*1103*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-     225/40R18                             A01) bis A10)
                               Max                                                            BF1) K03) S01)
                               (Serie nur 205/55R16)    245/35R18
                                                         K04) K67)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SBF                           e1*2007/46*1524*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 175     Ford Edge              245/55R18                               A02) bis A10)
                                                                                              A93a) BF2) ER1)

               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51939*09




               DA3                                e13*2001/116*0144*..
               DA3-CNG                            e13*2001/116*1017*..
               DA3-LPG                            e13*2001/116*0999*..
               DB3                                e13*2001/116*0157*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               59 bis 107      Ford Focus                  205/40R18                          A02) bis A10)
                               (3-türer, 4-türer, 5-türer, T86)                               BF1) S01)
                               Kombi, Cabrio)
                                                         205/45R18
                                                         M00) T86)

                                                         215/40R18

                                                         225/35R18

                                                         225/40R18
                                                         A01) K61) K62) L23)

                                                         235/35R18
                                                         A01) K03)

                                                         245/35R18
                                                         A01) K03) K04) K60) K61) K62) L23)
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               Nr. :                       RA-000934-J0-021
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               Seite :                     4 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DA3                           e13*2001/116*0144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               166             Ford Focus ST          205/40R18 M+S                         A02) bis A10)
                                                                                            BF1) S01)
                                                       205/45R18 M+S
                                                       M00)

                                                       215/40R18 M+S

                                                       225/35R18

                                                       225/40R18
                                                       A01) K61) K62) L23)

                                                       235/35R18
                                                       A01) K03)
§22 51939*09




                                                       245/35R18
                                                       A01) K03) K04) K60) K61) K62) L23)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DA3                           e13*2001/116*0144*..
               DA3-RS                        e13*2001/116*1010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               224 bis 257     Ford Focus RS          205/45R18 M+S                         A02) bis A10)
                                                      M00) W215)                            BF1)

                                                       215/45R18 M+S

                                                       225/40R18 M+S


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DYB                            e13*2007/46*1138*..
               DYB-RS                         e13*2007/46*1616*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               257             Ford Focus RS           225/40R18                            A02) bis A10)
                               (ab Modell 2016)                                             BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     5 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DYB                            e13*2007/46*1138*..
               DYB-LPG                        e13*2007/46*1289*..
               DYB-N                          e13*2007/46*1363*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus              205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      A93) N215) T86)                   BF1) S01)

                                                       205/45R18
                                                       A93a) M00) N215) T86)

                                                       215/40R18
                                                       A93a) T89)

                                                       215/45R18

                                                       225/40R18
§22 51939*09




                                                       235/35R18
                                                       A01) A93a) K03)

                                                       235/40R18
                                                       A01) K03)

                                                       245/35R18
                                                       A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     6 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DYB                           e13*2007/46*1138*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136 bis 184     Ford Focus ST          215/40R18                         A02) bis A10)
                                                      A93a) N225)                       BF1)

                                                       215/40R18 M+S
                                                       A93a)

                                                       215/45R18
                                                       N225)

                                                       215/45R18 M+S

                                                       225/40R18
                                                       N235)
§22 51939*09




                                                       225/40R18 M+S

                                                       235/40R18
                                                       A01) K03)

                                                       245/35R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       245/40R18
                                                       A01) K01) K04) K13) K22) K25)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                           e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus             205/45R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine,            A93a) M00) N215)                  A11) BF1) E73) F04)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenkerachse)
                                                      215/45R18

                                                       225/45R18
                                                       A01) K04)

                                                       235/40R18
                                                       A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     7 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                            e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus              205/45R18                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,      A93a) M00) N215)                   A11) BF1) E73) F03)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenkerachse)
                                                       215/45R18

                                                        225/45R18
                                                        A01) K04)

                                                        235/40R18
                                                        A01) K03) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                             e13*2007/46*1911*..
§22 51939*09




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus Active        215/45R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)       A93a)                             A11) BF1)

                                                        215/50R18
                                                        M00)

                                                        225/45R18

                                                        235/45R18

                                                        245/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                            e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 206     Ford Focus ST           215/40R18                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      A93a) N225)                        BF1) EF0)

                                                        215/45R18
                                                        N225)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K03) N235)

                                                        235/40R18
                                                        A01) K03)

                                                        245/35R18
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     8 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                             e13*2001/116*0109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 147     Ford Kuga                225/50R18                         A02) bis A10)
                               (1. Generation)          A93) N235)                        BF1) E61) S01)

                                                        235/45R18
                                                        A93)

                                                        235/50R18
                                                        A93)

                                                        245/45R18
                                                        A93)

                                                        245/50R18
§22 51939*09




                                                        A01) G2E) K03)

                                                        255/45R18
                                                        A93)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                             e13*2001/116*0109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 178      Ford Kuga                215/55R18                         A02) bis A10)
                               (2. Generation)          M00) N225)                        BF1) E62)

                                                        225/50R18
                                                        N235)

                                                        235/50R18
                                                        A01) K77)

                                                        245/45R18

                                                        255/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DFK                             e13*2007/46*2188*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 140      Ford Kuga                225/60R18                         A02) bis A10)
                               (3. Generation)                                            A11) A93) BF3)
                                                        235/55R18
                                                        A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     9 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BA7                              e13*2001/116*0249*..
               BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176      Ford Mondeo               215/45R18                         A02) bis A10)
                               (bis Modelljahr 2014)     G6U)                              BF4) E52) E64) S01)

                                                        225/40R18

                                                        235/35R18
                                                        T90)

                                                        235/40R18

                                                        245/35R18
                                                        A01) K04)
§22 51939*09




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BA7                             e13*2001/116*0249*..
               BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 177      Ford Mondeo              215/45R18                          A02) bis A10)
                               (ab Modelljahr 2015)     N225)                              A11) BF4) E65)

                                                        215/45R18 M+S

                                                        225/45R18
                                                        N235)

                                                        225/45R18 M+S

                                                        235/40R18

                                                        235/45R18
                                                        A01) K13) K25)

                                                        245/40R18
                                                        A01) K04)

                                                        245/45R18
                                                        A01) G2B) K04) K13) K25)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     10 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               J2K                           e9*2007/46*3165*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 147      Ford Puma              215/45R18                            A02) bis A10)
                                                      A93a) N225)                          A11) BF5)

                                                        215/50R18
                                                        A01) K01) K04) M00) N225)

                                                        225/45R18
                                                        A01) K01)

                                                        235/45R18
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51939*09




               WA6                            e13*2001/116*0185*..
               WA6-N                          e13*2007/46*1340*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176      Ford S-Max 1.           225/45R18                           A02) bis A10)
                               Generation; Ford                                            BF2) E69) ER2) S01)
                               Galaxy 2. Generation    235/45R18

                                                        245/40R18

                                                        245/45R18
                                                        G8B)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                              e13*2001/116*0185*..
               WAH6                             e13*2007/46*2374*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 177      Ford S- Max 2.            235/50R18                         A02) bis A10)
                               Generation; Ford                                            A11c) BF2) E69a) ER2)
                               Galaxy 3. Generation      245/45R18
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugausführungen
                               bis einschließlich 18     255/45R18
                               Zoll Serienbereifung)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     11 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                              e13*2001/116*0185*..
               WAH6                             e13*2007/46*2374*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 177      Ford S- Max 2.            235/50R18                            A02) bis A10)
                               Generation; Ford                                               A11c) BF2) E69a) ER2)
                               Galaxy 3. Generation      245/45R18
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugausführungen
                               die mit 19 Zoll           245/50R18
                               Bereifung ausgerüstet     A01) G2F) K04) K13) K22) K80) K81)
                               sind)
                                                         255/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PJ2                             e1*2001/116*0207*..
               PJ2-LPG                         e13*2007/46*1451*..
§22 51939*09




               PU2                             e1*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 125      Ford Transit Connect/    225/45R18                             A02) bis A10)
                               Tourneo Connect /-LPG                                          BF4) E63a) ER2)
                               (ab Modell 2014 bis      235/40R18
                               Facelift 2018)
                                                        245/40R18
                                                        A01) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     12 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               PJ2                              e1*2001/116*0207*..
               PU2                              e1*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 88       Ford Transit Connect /    215/45R18                           A02) bis A10)
                               Tourneo Connect           T93)                                BF6) E74) ER2)
                               (ab Facelift 2018)
                                                        215/50R18
                                                        A01) G0Z) K03) K04) K79) M00) T92)

                                                        225/40R18
                                                        A93a) GKX) T92)

                                                        225/45R18
                                                        T95)

                                                        235/40R18
§22 51939*09




                                                        A01) K03) K04) T95)

                                                        235/45R18
                                                        A01) G0Z) K03) K04) K79)

                                                        245/40R18
                                                        A01) K01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     13 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
§22 51939*09




                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11c) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5303
                      Anzugsmoment: 130 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     14 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: 5335
                      Anzugsmoment: 200 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5303
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5303
                      Anzugsmoment: 140 Nm
§22 51939*09




               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5303
                      Anzugsmoment: 135 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: 5328
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
                      mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
                      Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
                      • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
                      • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

               E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation (ab Modelljahr 2014) bis Facelift 2018:
                     • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 bis e1*2007/46*0272*13
                     • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 bis e1*2001/116*0207*25
                     • Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00

               E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0249*25.

               E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0249*26.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     15 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0185*23.

               E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e13*2001/116*0185*24.

               E73)   Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.

               E74)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
                      • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
                      • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22 51939*09




               ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1330 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1340 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               F03)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2.

               F04)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     16 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G6U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
                    215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
§22 51939*09




                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
                    235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                    215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     17 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837



               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K57)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
                         hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
                         dem Radhaus zu verkleben,
§22 51939*09




                      • der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist
                         um ca. 8 mm zu kürzen,
                      • der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu
                         kürzen,

               K60)   An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                      seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
                      Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.

               K61)   An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um
                      ca. 10 mm zu kürzen.

               K62)   An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
                      umzulegen.

               K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
                      vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

               K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
                         Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
                      • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
                         befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
                         warm einzuformen oder auszuschneiden.

               K79)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • Der Kunststoffniet im Bereich Radmitte ist zu entfernen und die Kunststoffausbuchtung ist
                         in diesem Bereich warm einzuformen,
                      • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 100 mm hinter
                         der Radmitte umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     18 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837



               K80)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
                      Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen

               K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger
                         ist zu entfernen,
                      • der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
                         auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
                         nach hinten zu versetzen.

               L23)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
                      ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1342639
                      eingebaut werden.
§22 51939*09




                      Kontrollmöglichkeit: Bei korrekt eingebautem Lenkeinschlagbegrenzer besteht bei voll
                      eingeschlagener Lenkung ein Abstand von mindestens 5mm zur Karosserie bzw. zum
                      Innenradhaus.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     19 / 19
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837



               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 51939*09




                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 11 mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ VTX 80837 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 02.02.2026
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 51939*09




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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