Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							                Gutachten 366-0242-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100824
                ANLAGE: 7 FORD                                                       Radtyp: TKY1
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 03.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 5

                                Fahrzeughersteller              FORD




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                TKY1HBA50EO634          PCD108 ET50            ohne                        63,4                     780      2254    02/26
                TKY1HSA50EO634          PCD108 ET50            ohne                        63,4                     780      2254    02/26
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100824*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : DEH; DXA; J2K; DA3; DFHK; DFK; DB3
                Zubehör                                    : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJC2


                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
                Zubehör                                    : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJL1


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA
                                                             135 Nm für Typ : DEH; DFHK; DFK; J2K
                                                             180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
                 Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                 DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 215/40R18 89           FGQ; 11A; 51J              Kombi;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                              74H




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0242-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100824
                ANLAGE: 7 FORD                                                     Radtyp: TKY1
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 03.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 5
                Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 92  215/40R18 85          FGQ; 11A; 5EG; 51J        Schrägheck;
                                                  59 - 107 215/40R18 85W         FGQ; 11A; 5EG; 51J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/40R18 89          FGQ; 11A; 51J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                           74H
                DB3           e13*2001/116*0157*.. 59 - 92    215/40R18 85  FGQ; 11A; 5EG; 51J             Stufenheck;
                                                     59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/40R18 89  FGQ; 11A; 51J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                           74H
                DB3           e13*2001/116*0157*.. 74 - 107    215/40R18 89      FGP; 11A; 51J             Ford Focus Coupe-
                                                                                                           Cabriolet;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                           74H
                DEH           e13*2007/46*1911*.. 63 - 134     215/50R18 92                                FOCUS ACTIVE;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 7OC; 7PA;
                                                                                                           7PB; 71C; 71K; 721;
                                                                                                           725; 73C; 74C; 74H
§22 100824*00




                Verkaufsbezeichnung:     FORD KUGA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                DFHK         e13*2018/858*00042*. 112          225/60R18 100                               Frontantrieb; Hybrid;
                              .
                                                               235/55R18 100                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               235/60R18 103                               12A; 51A; 7PA; 71C;
                                                               245/55R18 103                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74C; 74H; 76O
                DFK           e13*2007/46*2188*.. 88 - 140     225/60R18   100                             Allradantrieb;
                                                               235/55R18   100                             Frontantrieb; inkl.
                                                               235/60R18   103                             Hybrid;
                                                               245/55R18   103                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 7OC; 7PA;
                                                                                                           71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                           73C; 74C; 74H; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/50R18 97                                    ab
                                                                                                           e13*2001/116*0185*24;
                                                                                                           Galaxy; S-MAX;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 7AD; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74C; 74H; 76O; 4A9




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0242-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100824
                ANLAGE: 7 FORD                                                    Radtyp: TKY1
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 5
                Verkaufsbezeichnung:     Grand C-MAX, C-MAX
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                DXA          e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 215/40R18 89W 51J                               Nur C-MAX; MPV;
                                                          215/45R18 89W 51J                               Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74C; 74H; 76T
                DXA           e13*2007/46*1103*.. 77 - 92     215/45R18 93      51J                       Nur Grand C-MAX;
                                                                                                          MPV;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74C; 74H; 76T

                Verkaufsbezeichnung:     PUMA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                J2K          e9*2007/46*3165*.. 70 - 114 215/50R18 92                                     Frontantrieb; inkl.
                                                         225/45R18 91                                     Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7OC; 7PA;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74C; 74H; 76O
§22 100824*00




                J2K           e9*2007/46*3165*..    52        215/50R18 92                                Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7OC; 7PA;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74C; 74H; 76O
                J2K           e9*2007/46*3165*..    117 - 147 215/45R18 89                                Puma ST; Frontantrieb;
                                                              215/50R18 92                                inkl. Hybrid;
                                                              225/45R18 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7OC; 7PA;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74C; 74H; 76O


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0242-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100824
                ANLAGE: 7 FORD                                                    Radtyp: TKY1
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 5
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§22 100824*00




                4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0242-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100824
                ANLAGE: 7 FORD                                                   Radtyp: TKY1
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 5
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 100824*00




                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: JX7T-1A 180-CA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7PB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: FR3V-1A180-DA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen