GUTACHTEN NR.: 2014-TG-PSA-0220
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ SP 36 7518 GRÖSSE 7,5Jx18EH2
HERSTELLER SPATH WHEELS srl DATUM 05.09.2014
1005 FORD-WERKE AG
1908 FORD MOTOR COMP OF CANADA
0928 FORD-WERKE AG
8566 FORD WERKE AG
7528 FORD ESPANA SA
1005 FORD FRANKREICH
3028 FORD FRANCE SA
HERSTELLER - vehicle maker 1005 FORD MOTOR COMPANY LTD
2028 FORD MOTOR COMPANY LIMITED
1005 FORD ITALIEN
1005 FORD NEDERLAND NV 9628 XLC FORD NEDERLANDE NV
7628 FORD LUSITANA SARL
1928 FORD MOTOR ARGENTINA SA
1005 FORD MOTOR COMPANY
1028 FORD MOTOR COMPANY
RADDATEN - wheel data
Radgröße nach Norm : 7,5Jx18EH2 Einpresstiefe (mm) : 50
size + rim contour designation wheel inset
Lochkreis (mm)/Lochzahl Zentrierart Mittenzentrierung -ohne-
PCD(mm)/hole(s)
: 160/5 centered way
: Zentrierringsystem
ID: 3
TECHNISCHE DATEN (Kurzfassung)
short specification
Ein- zul. zul. gültig
Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten-
press- Rad- Abroll- ab
versions marking kreis Zentrierring loch
Ausführung center-
tiefe last umfang Fertig.
(mm) Werkstoff wheel load rolling date of
version bore
Kennzeichnung /-zahl center ring inset capacity circumference manufacture
PCD/ material
Rad Zentrierring holes (mm) (mm) (kg) (mm) Datum
wheel mark center ring
SP 36 7518 5160 SP 36 7518 -- 160/5 -- Ø66,0 50 1000 2400 08/14
ART der Befestigung – wheel attachment:
BEFESTIGUNGSMITTEL :
SC = SCHRAUBE | MU = MUTTER | VS = SPEZIALSCHRAUBE | OE = Original Equipment
wheel fixing | EST= Minimum Einschraubtiefe | Kebu=Kegelbund | Kubu=Kugelbund |
Befestigungsmittel Anzugsdrehmoment: z.B. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wert-nachziehen
Anzugs -
Hersteller Typ Modell Karosserie Baujahr BefArt Kopfform Gewinde Länge SW EST
drehmoment
Ford F..6 Transit/Tourneo Transporter 2007- Mutter Kebu 60° M14x1,5 0 19 11,2 180/200
Ford F..6 Transit/Tourneo Transporter 2006- Mutter Kebu 60° M14x1,5 0 19 11,2 180/200
Ford F..6 Transit/Tourneo Transporter 2011- Mutter Kebu 60° M14x1,5 0 19 11,2 180/200
Ford F..6 Transit/Tourneo Transporter 2008- Mutter Kebu 60° M14x1,5 0 19 11,2 180/200
Ford FCC Transit/Tourneo Transporter 2012- Mutter Kebu 60° M14x1,5 0 19 11,2 180/200
Ford FAC Transit/Tourneo Transporter 2012- Mutter Kebu 60° M14x1,5 0 19 11,2 180/200
Ford 81 Nugget Wohnmobil 2012- Mutter Kebu 60° M14x1,5 0 19 11,2 180/200
Spurweitenänderung gegenüber dem größten Serienstand innerhalb von 2% an
Spurweitenänderung : Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie. Spurweitenänderung gegenüber
track change
dem größten Serienstand innerhalb von 4% an Geländewagen mit Leiterrahmen.
1005 FORD-WERKE AG
1908 FORD MOTOR COMP OF CANADA
0928 FORD-WERKE AG
7528 FORD ESPANA SA
1005 FORD FRANKREICH
3028 FORD FRANCE SA
VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER 1005 FORD MOTOR COMPANY LTD
application range by maker
: 2028 FORD MOTOR COMPANY LIMITED
1005 FORD ITALIEN
1005 FORD NEDERLAND NV 9628 XLC FORD NEDERLANDE NV
7628 FORD LUSITANA SARL
1928 FORD MOTOR ARGENTINA SA
1005 FORD MOTOR COMPANY
1028 FORD MOTOR COMPANY
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Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
2014-TG-PSA-0220-501-FORD-50 235 2014-09-08 2014-09-30
GUTACHTEN NR.: 2014-TG-PSA-0220
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ SP 36 7518 GRÖSSE 7,5Jx18EH2
HERSTELLER SPATH WHEELS srl DATUM 05.09.2014
Verkaufsbezeichnung : TRANSIT/TOURNEO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F.6 L740 63-107 235/45R18 98 24J; 24M; 53S; 54F; Transporter;
5JA nur Ausf: FAA6;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 383; 51A;
578; 71K; 723; 729;
730; 731; 73C; 740;
742; 744; 747; 74A;
74B; 74P; 74U; 76C;
76D; 918
Verkaufsbezeichnung : TRANSIT/TOURNEO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F.6 L745, 63-107 235/45R18 98 24J; 24M; 53S; 54F; Transporter;
e1*2007/46*0237*.., 5JA nur Ausf. FAF6;
e1*2007/46*0244*.. Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 383; 51A;
578; 71K; 723; 729;
730; 731; 73C; 740;
742; 744; 747; 74A;
74B; 74P; 74U; 76C;
76D; 918
Verkaufsbezeichnung : TRANSIT/TOURNEO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F.6 L744, 63-107 235/45R18 98 24J; 24M; 53S; 54F; Transporter;
e1*2007/46*0243*.. 5JA nur Ausf. FAE6;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 383; 51A;
578; 71K; 723; 729;
730; 731; 73C; 740;
742; 744; 747; 74A;
74B; 74P; 74U; 76C;
76D; 918
Verkaufsbezeichnung : TRANSIT/TOURNEO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F.6 e11*2001/116*0283*.. 63-107 235/45R18 98 24J; 24M; 53S; 54F; Transporter;
5JA nur Ausf. FDE6;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 383; 51A;
578; 71K; 723; 729;
730; 731; 73C; 740;
742; 744; 747; 74A;
74B; 74P; 74U; 76C;
76D; 918
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2014-TG-PSA-0220-501-FORD-50 235 2014-09-08 2014-09-30
GUTACHTEN NR.: 2014-TG-PSA-0220
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ SP 36 7518 GRÖSSE 7,5Jx18EH2
HERSTELLER SPATH WHEELS srl DATUM 05.09.2014
Verkaufsbezeichnung : TRANSIT/TOURNEO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F.6 e11*2001/116*0283*.. 63-107 235/45R18 98 24J; 24M; 53S; 54F; Transporter;
5JA nur Ausf. FDF6;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 383; 51A;
578; 71K; 723; 729;
730; 731; 73C; 740;
742; 744; 747; 74A;
74B; 74P; 74U; 76C;
76D; 918
Verkaufsbezeichnung : TRANSIT/TOURNEO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F.6 e11*2001/116*0286*.. 63-107 235/45R18 98 24J; 24M; 53S; 54F; Transporter;
5JA nur Ausf. FSE6;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 383; 51A;
578; 71K; 723; 729;
730; 731; 73C; 740;
742; 744; 747; 74A;
74B; 74P; 74U; 76C;
76D; 918
Verkaufsbezeichnung : TRANSIT/TOURNEO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F.6 e11*2001/116*0287*.. 63-107 235/45R18 98 24J; 24M; 53S; 54F; Transporter;
5JA nur Ausf. FSF6;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 383; 51A;
578; 71K; 723; 729;
730; 731; 73C; 740;
742; 744; 747; 74A;
74B; 74P; 74U; 76C;
76D; 918
Verkaufsbezeichnung : TRANSIT
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FCC e1*2007/46*1005*.. 74-114 235/55R18 104 24J; 24M; 53S; 5KL Transporter;
235/50R18 101 24J; 24M; 53S; 5KK Frontantrieb;
nur Ausf. kurzer
Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 383; 51A;
578; 71K; 723; 729;
730; 731; 73C; 740;
742; 744; 747; 74A;
74B; 74P; 74U; 76C;
76D; 918
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2014-TG-PSA-0220-501-FORD-50 235 2014-09-08 2014-09-30
GUTACHTEN NR.: 2014-TG-PSA-0220
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ SP 36 7518 GRÖSSE 7,5Jx18EH2
HERSTELLER SPATH WHEELS srl DATUM 05.09.2014
Verkaufsbezeichnung : TRANSIT/TOURNEO CUSTOM
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FAC e11*2007/46*0676*.. 74-114 235/55R18 104 24J; 24M; 53S; 5KL Transporter;
235/50R18 101 24J; 24M; 53S; 5KK Frontantrieb;
nur Ausf. kurzer
Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 383; 51A;
578; 71K; 723; 729;
730; 731; 73C; 740;
742; 744; 747; 74A;
74B; 74P; 74U; 76C;
76D; 918
VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER : 8566 FORD WERKE AG / Westfalia
application range by maker
Verkaufsbezeichnung : WESTFALIA NUGGET
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
81 e13*2007/46*1453*.. 92-114 235/55R18 104 24J; 24M; 53S; 5KL Wohnmobil;
235/50R18 101 24J; 24M; 53S; 5KK Basis FORD(D)
Transporter
Typ/Ausf. FAC
e11*2007/46*0676*..;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 383; 51A;
578; 71K; 723; 729;
730; 731; 73C; 740;
742; 744; 747; 74A;
74B; 74P; 74U; 76C;
76D; 918
Auflagen
10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der
Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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2014-TG-PSA-0220-501-FORD-50 235 2014-09-08 2014-09-30
GUTACHTEN NR.: 2014-TG-PSA-0220
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ SP 36 7518 GRÖSSE 7,5Jx18EH2
HERSTELLER SPATH WHEELS srl DATUM 05.09.2014
11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19
StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte
Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
24M)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
383)
Die maximal zulässige Achs- und Stützlast sowie das maximal zulässige Gesamt und Gespann-Gewichtes des
Fahrzeuges im Anhängerbetrieb ist beachten. Ein Überschreiten der fahrzeugspezifischen Gewichtsgrenzen ist
unzulässig. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist beachten.
51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
53S)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe
des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F)
Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher
Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung
erforderlich werden. Sofern eine Angleichung (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) durchgeführt wird, ist dies
bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des
Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
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TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ SP 36 7518 GRÖSSE 7,5Jx18EH2
HERSTELLER SPATH WHEELS srl DATUM 05.09.2014
einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter
Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf
einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
578)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur für Fahrzeugausführungen mit serienmäßig verbauten
Kunststoffverbreiterungen / Kotflügelverbreiterungen / Radlaufleisten bzw. Radlaufverbreiterungen an Vorder- und
Hinterachse zulässig.
5JA)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast
von 1500kg. Eine Erhöhung der Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16h bzw. Feld 22 zu Feld
7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
5KK)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast
von 1650kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO
zulässig.
5KL)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast
von 1800kg. Eine Erhöhung der Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16h bzw. Feld 22 zu Feld
7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden. Bei der Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2mm zu
unbeweglichen Bremsteilen zu achten.
723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen
(DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm
geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die
Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
730)
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen,
ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig, wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das
serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-
Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs.
731)
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
(gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)
73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
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Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
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Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2014 - Urheberrechtlich geschützt!
2014-TG-PSA-0220-501-FORD-50 235 2014-09-08 2014-09-30
GUTACHTEN NR.: 2014-TG-PSA-0220
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
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HERSTELLER SPATH WHEELS srl DATUM 05.09.2014
740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals
zu überprüfen.
742)
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der Befestigung mit
Radschrauben bzw. -muttern für M12x1,5 oder M12x1,25 oder M14x1,5 oder M14x1,25 und 8 Umdrehungen für
Gewinde ½UNF erreicht werden.
744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
747)
Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
einzuhalten.
74A)
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die
Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in
der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Mindest-Schaftlänge zu beachten.
74B)
Die verwendeten Befestigungsteile sind grundsätzlich auf ihre Eignung hin zu überprüfen.
74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
74U)
Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses
verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der
Auflagefläche, müssen entfernt werden.
76C)
Die Verwendung dieser Radgröße ist zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßiger Bereifungsgröße
185/75R16 –oder- 195/70R15 –oder- 205/65R16 lt. Fahrzeugschein –oder- Zulassungsbescheinigung Teil I –
oder- COC –oder- Bedienungsanleitung.
76D)
Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßiger
Bereifungsgröße 195/75R16 –oder- 215/75R16 lt. Fahrzeugschein –oder- Zulassungsbescheinigung Teil I –oder-
COC –oder- Bedienungsanleitung.
918)
Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeuge(n) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS) ist unzulässig.
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