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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49514



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            6,5 J x 16 H2


Typ:                        FU6560



Inhaber der ABE             MAK S.p.A.
und Hersteller:             IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49514


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 49514

 Die ABE-Nr. 49514 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ FU6560, in den
 Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0274-13-WIRD vom 11.10.2013 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 2 des
 Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
 aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
 Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.


 Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
 AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 11.10.2013 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 17.03.2014
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Gutachten Nr. 366-0274-13-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 27.02.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49514

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0274-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49514
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: FU6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.10.2013
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Fahrzeughersteller                         : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 60
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 160/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
160560651/TGX FU6560/TGX PCD 160               ohne                        65,1                  1150    2220      08/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : EAS; EBS; ESS; EUS; EAL; EDS; ESL; EDL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FCC
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x2, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FSE6; FAG6;
                                             FBE6; FDB6; FADY; FSGY; FSF6; FSG6; FABY; FDEY; FDA6; FDC6;
                                             FSB6; FSC6; FDGY; FSEY; FACY; FSFY; FZEY; FAC6; FDE6; FAB6;
                                             FSAY; FAEY; FAF6; FDG6; FBEY; FDBY; FAA6; FAE6; FZE6; FSA6;
                                             FAGY; FCCY; FAAY; FDF6; FSCY; FDFY; FDCY; FAFY; FDAY;
                                             FSBY
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm für Typ : EAL; EAS; EBS; EDL; EDS; ESL; ESS; EUS
                                             200 Nm für Typ : FAAY; FAA6; FABY; FAB6; FACY; FAC6; FADY;
                                             FAEY; FAE6; FAFY; FAF6; FAGY; FAG6; FBEY; FBE6; FCC; FCCY;
                                             FDAY; FDA6; FDBY; FDB6; FDCY; FDC6; FDEY; FDE6; FDFY;
                                             FDF6; FDGY; FDG6; FSAY; FSA6; FSBY; FSB6; FSCY; FSC6; FSEY;
                                             FSE6; FSFY; FSF6; FSGY; FSG6; FZEY; FZE6
Verkaufsbezeichnung:     FORD TRANSIT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
EAL          F808, H278         50 - 85 205/65R16C 107 5NK; 51J                              Pkw geschlossen; Lkw
EAS          F756, G248                 215/65R16C     5PM                                   geschl.Kasten (Serie);
                                        109/107
EBS          e11*93/81*0040*..,                                                              Heckantrieb;
               F792                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
EDL            e11*93/81*0041*..,                                                            12A; 51A; 54F; 71K;
               F811                                                                          721; 725; 73C; 74D;
EDS            e11*93/81*0038*..,                                                            744; 75I; 76Y; FGN
               F778, G261
ESL            e11*93/81*0042*..,
               H378
ESS            e11*93/81*0039*..,
               F812
EUS            G408




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49514
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FU6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung:    FORD TRANSIT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FAAY         K708             55 - 107        195/65R16C         51G; 51J; 56G            Pkw geschlossen; Lkw
FABY         K585                             205/75R16C         51G; 51J                 geschl.Kasten (Serie);
FACY         K586                             215/75R16C         51G                      Heckantrieb;
FADY         K709                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
FCCY         K713                                                                         12K; 51A; 54F; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          744; 75I; FGO
FAEY           K710                 55 - 92   195/65R16C     51G; 56G                     Pkw geschlossen; Lkw
FAFY           K711                           205/60R16C 100 5KA                          geschl.Kasten (Serie);
FAGY           K712                           205/65R16C     5NK; 51G                     Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74D; 744; 75I

Verkaufsbezeichnung:     Transit Custom
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
FCC          e1*2007/46*1005*..  74 - 114 215/65 R16C            51G                      kurzer Radstand;
                                                                                          langer Radstand;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74D; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT-EUROLINE/NUGGET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
FZEY         e11*98/14*0172*.. 55 - 92 195/65R16C     51G; 56G                            Pkw geschlossen; Lkw
                                       205/60R16C 100 5KA                                 geschl.Kasten (Serie);
                                       205/65R16C     5NK; 51G                            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74D; 744; 75I

Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT/TOURNEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
FAA6         L740                 74 - 107 205/75R16C     51G                             Pkw geschlossen; Lkw
FAB6         L741                          215/75R16C     51G                             geschl.Kasten (Serie);
FAC6         L742                                                                         Heckantrieb;
FDA6         e11*2001/116*0276*..                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
FDB6         e11*2001/116*0277*..                                                         51A; 71K; 721; 725;
FDC6         e11*2001/116*0278*..                                                         73C; 74D; 744
FSA6         e11*2001/116*0279*..
FSB6         e11*2001/116*0280*..
FSC6         e11*2001/116*0281*..
FAE6         L744                 63 - 96 205/65R16C 103 5LM; 51G                         Pkw geschlossen; Lkw
FBE6         e11*2001/116*0282*..          205/65R16C 107 5NK; 51G                        geschl.Kasten (Serie);
FDE6         e11*2001/116*0283*..                                                         Frontantrieb;
FSE6         e11*2001/116*0286*..                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
FZE6         e11*2001/116*0289*..                                                         51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74D; 744; 75I




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49514
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FU6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT/TOURNEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
FAF6         L745                 63 - 96 205/65R16C             5LM; 51G                 Pkw geschlossen; Lkw
FDF6         e11*2001/116*0284*..                                                         geschl.Kasten (Serie);
FSF6         e11*2001/116*0287*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74D; 744; 75I
FAG6           L746                 63 - 96   205/65R16C         5LM; 51G                 Pkw geschlossen; Lkw
FDG6           e11*2001/116*0285*..                                                       geschl.Kasten (Serie);
FSG6           e11*2001/116*0288*..                                                       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74D; 744; 75I
FBEY           e11*98/14*0151*..    55 - 92   195/65R16C     51G; 56G                     Pkw geschlossen; Lkw
FDEY           e11*98/14*0152*..              205/60R16C 100 5KA                          geschl.Kasten (Serie);
FDFY           e11*98/14*0153*..              205/65R16C     5NK; 51G                     Frontantrieb;
FDGY           e11*98/14*0154*..                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
FSEY           e11*98/14*0155*..                                                          51A; 71K; 721; 725;
FSFY           e11*98/14*0156*..                                                          73C; 74D; 744; 75I
FSGY           e11*98/14*0157*..
FDAY           e11*98/14*0149*..    55 - 107 195/65R16C          51G; 51J; 56G            Pkw geschlossen; Lkw
FDBY           e11*98/14*0124*..             205/75R16C          51G; 51J                 geschl.Kasten (Serie);
FDCY           e11*98/14*0125*..             215/75R16C          51G                      Heckantrieb;
FSAY           e11*98/14*0150*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
FSBY           e11*98/14*0126*..                                                          12K; 51A; 54F; 71K;
FSCY           e11*98/14*0127*..                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          744; 75I; FGO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49514
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FU6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.10.2013
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      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5LM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1760kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1950kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49514
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: FU6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.10.2013
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74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Y) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     14-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FGN) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit der Radgröße 6 J x 15 ET70 bzw. mit der Radgröße 5½ J x 15 ET116 ausgerüstet sind.
FGO) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit der Radgröße 5 J x 16 ET105,5 ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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