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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Teilegutachten Nr.                         13-00222-CP-BWG-01
Hersteller:                                Brock GmbH
                                           D - 53919 Weilerswist-Derkum
Typ:                                       RC25T - 656                                          Seite 1 von 4

                                         1. Neufassung
                                              zum
                                TEILEGUT ACHTEN
                                       Nr.: 13-00222-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen

vom Typ                                   : RC 25T - 656

des Herstellers                           : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                            Schleidener Straße 32
                                            D – 53919 Weilerswist-Derkum

für das Fahrzeug                          : Ford Transit Custom

0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Teilegutachten Nr.                             13-00222-CP-BWG-01
Hersteller:                                    Brock GmbH
                                               D - 53919 Weilerswist-Derkum
Typ:                                           RC25T - 656                                       Seite 2 von 4

I.       Verwendungsbereich

Hersteller:     Typ:            Bezeichnung:              kW-Bereich       ETG - Nr.:

Ford (D)        FAC             Transit/Tourneo           74 - 114         e11*2007/46*0676*--

                FCC             Custom                                     e1*2007/46*1005*--

                FAD             Transit                                    e11*2007/46*0801*--

                FCD                                                        e1*2007/46*1100*--

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum                         Verwendungsbereich an
Fahrzeugen: keine

II.      Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                                               Brock GmbH (D)
Art:                                  Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                      und beidseitigem Hump.
Typ:                                                        RC 25T - 656
Kennz. U. Ausf.:                                       RC 25T-656 Ausf. 160/5
Radgröße:                                                  6 ½ J x 16 H2
Einpreßtiefe:                                                  55 mm
Lochkreis:                                        160 mm / 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø:                                                 65,1 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Befestigung:               5 Kegelbundmuttern (Kegel 60°) ww. 5 serienmäßige Flachbundmuttern
                                                       M14 x 1,5
Anzugsmoment:                                                 200 Nm
Ventile:                           Gummiventile oder Metallschraubventile nach DIN 7779/7780
Zulässige Radlast:                                     1200 kg (U= 2330 mm)
Radprüfung:                                    TÜV Pfalz / Bestätigung vom 05.06.2013




Austauschseite vom 18.12.2014



                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.                         13-00222-CP-BWG-01
Hersteller:                                Brock GmbH
                                           D - 53919 Weilerswist-Derkum
Typ:                                       RC25T - 656                                          Seite 3 von 4

2.      Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                                Auflagen und Hinweise
                                                                    (siehe Punkt IV)
         215/65 R 16C – 109/107 *)                                     1), 2), 3), 4)

         235/65 R 16C – 115/113 *)                                     1), 2), 3), 5)

III.    Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtiefer- bzw. höherlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.

IV.     Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)     Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
       entnehmen.
       Die   Eignung     der   verwendeten   Reifen,   insbesondere   der   erforderliche
       Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
       Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
       Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
       Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
       ist           durch          den          Reifenhersteller         nachzuweisen.

       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
       geeignete   Art    darauf    hinzuweisen   (Luftdruckaufkleber,  Ergänzen     der
       Bedienungsanleitung).
2)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
       Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
       kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
3)     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
4)     Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugtypen FAC / FCC und nur bis
       zu einer Achslast von maximal 2060kg.
5)     Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugtyp FAD / FCD und nur bis
       zu einer Achslast von maximal 2400 kg.




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Teilegutachten Nr.                         13-00222-CP-BWG-01
Hersteller:                                Brock GmbH
                                           D - 53919 Weilerswist-Derkum
Typ:                                       RC25T - 656                                          Seite 4 von 4

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

V.      Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.

VI.     Anlagen
keine

VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Brock GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. QA051139010 / TÜV
CERT) dass er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 27. 11. 2014
AS-CRC-BW/FIL-Sz
Brock


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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