TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 13-00222-CP-BWG-01 Hersteller: Brock GmbH D - 53919 Weilerswist-Derkum Typ: RC25T - 656 Seite 1 von 4 1. Neufassung zum TEILEGUT ACHTEN Nr.: 13-00222-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen vom Typ : RC 25T - 656 des Herstellers : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 D – 53919 Weilerswist-Derkum für das Fahrzeug : Ford Transit Custom 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 13-00222-CP-BWG-01 Hersteller: Brock GmbH D - 53919 Weilerswist-Derkum Typ: RC25T - 656 Seite 2 von 4 I. Verwendungsbereich Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich ETG - Nr.: Ford (D) FAC Transit/Tourneo 74 - 114 e11*2007/46*0676*-- FCC Custom e1*2007/46*1005*-- FAD Transit e11*2007/46*0801*-- FCD e1*2007/46*1100*-- Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: keine II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Hersteller: Brock GmbH (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: RC 25T - 656 Kennz. U. Ausf.: RC 25T-656 Ausf. 160/5 Radgröße: 6 ½ J x 16 H2 Einpreßtiefe: 55 mm Lochkreis: 160 mm / 5 Befestigungsbohrungen Mittenloch Ø: 65,1 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Befestigung: 5 Kegelbundmuttern (Kegel 60°) ww. 5 serienmäßige Flachbundmuttern M14 x 1,5 Anzugsmoment: 200 Nm Ventile: Gummiventile oder Metallschraubventile nach DIN 7779/7780 Zulässige Radlast: 1200 kg (U= 2330 mm) Radprüfung: TÜV Pfalz / Bestätigung vom 05.06.2013 Austauschseite vom 18.12.2014 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 13-00222-CP-BWG-01 Hersteller: Brock GmbH D - 53919 Weilerswist-Derkum Typ: RC25T - 656 Seite 3 von 4 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise (siehe Punkt IV) 215/65 R 16C – 109/107 *) 1), 2), 3), 4) 235/65 R 16C – 115/113 *) 1), 2), 3), 5) III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Die Kombination mit Fahrzeugtiefer- bzw. höherlegungen wurde nicht geprüft. Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden. IV. Auflagen und Hinweise: Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. 3) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 4) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugtypen FAC / FCC und nur bis zu einer Achslast von maximal 2060kg. 5) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugtyp FAD / FCD und nur bis zu einer Achslast von maximal 2400 kg. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 13-00222-CP-BWG-01 Hersteller: Brock GmbH D - 53919 Weilerswist-Derkum Typ: RC25T - 656 Seite 4 von 4 Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt. VI. Anlagen keine VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Brock GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. QA051139010 / TÜV CERT) dass er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 27. 11. 2014 AS-CRC-BW/FIL-Sz Brock Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland