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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-P0-015
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   CA 70738
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Borbet
Radausführung:                                             Lk 114,3
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    72,60 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                           650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford (USA), Ford (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
1EZ,1EZR,1N2,1N2R                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  -      130 Nm
                                 M12x1,5




RA-000352-P0-015-21a~FO-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-P0-015
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    2/4                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                          1EZ
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Ford Maverick            225/60R17                          A02) bis A10)
              (Serie 225/70R15)                                            S01)

 145                    Ford Maverick       225/60R17
                       (Serie 235/70R16)    A01)G01)

e4*98/14*0043*02E      1125/1060                                           5/114,3/67,1



Typ:                          1EZR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Ford Maverick            225/60R17                          A02) bis A10)
              (Serie 225/70R15)                                            S01)

 145                    Ford Maverick       225/60R17
                       (Serie 235/70R16)    A01)G01)

e4*98/14*0051*02E      1125/1060                                           5/114,3/67,1



Typ:                          1N2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Ford Maverick           225/60R17                           A02) bis A10)
              (Serie 225/70R15 )                                           S01)

 145                    Ford Maverick       225/60R17
                       (Serie 235/70R16 )   A01)G01)

 91 bis 149             Ford Maverick       225/60R17
                       (Serie 215/70R16 )
e13*2001/116*0093*12   1125/1060                                          5/114,3/67,1



Typ:                          1N2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Ford Maverick           225/60R17                           A02) bis A10)
              (Serie 225/70R15 )                                           S01)

 145                    Ford Maverick       225/60R17
                       (Serie 235/70R16 )   A01)G01)

 91 bis 145             Ford Maverick       225/60R17
                       (Serie 215/70R16 )
e13*2001/116*0091*06   1125/1050                                           5/114,3/67,1




RA-000352-P0-015-21a~FO-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-P0-015
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-P0-015
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.




DDie Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.11.2010




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