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							Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 72 FORD, FORD MOTOR                                         Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : FORD, FORD MOTOR
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TLLY0AA40B67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff    625      2007     06/09
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TLLY0AA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      625     2007 09/08
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TLLY0HA40B67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      625     2007 06/09
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TLLY0HA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      560     2250 09/08
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TLLY0HA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      590     2141 09/08
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TLLY0HA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      615     2037 09/08
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TLLY0HA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      625     2007 09/08
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TLLY0HA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      560     2250    02/08
TLLY0HA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      590     2141    02/08
TLLY0HA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      615     2037    02/08
TLLY0HA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      625     2007    02/08
TLLY0SA40B67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      625     2007    06/09
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TLLY0SA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      560     2250 09/08
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TLLY0SA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      590     2141 09/08
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TLLY0SA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      615     2037 09/08
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TLLY0SA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      625     2007 09/08
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TLLY0SA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      560     2250    02/08
TLLY0SA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      590     2141    02/08
TLLY0SA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      615     2037    02/08
TLLY0SA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      625     2007    02/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : ECP
                                           133 Nm für Typ : 1EZ; 1EZR; 1N2; 1N2R




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 72 FORD, FORD MOTOR                                         Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCAPE, MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                        Auflagen
1EZ          e4*98/14*0043*..    91   225/55R17 101                                           Allradantrieb;
1EZR         e4*98/14*0051*..         235/55R17 103                                           Frontantrieb;
1N2          e13*2001/116*0093*.      235/60R17 102                                           10B; 11B; 11G; 11H;
1N2R         e13*2001/116*0091*.      255/50R17 101 11A; 24K                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                 145  235/65R17 104                                           721; 725; 73C; 74A;
                                      255/60R17 106                                           74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:    FORD PROBE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
ECP          G571             85               225/45R17-90       11A; 54A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                              119              225/45R17-90                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 72 FORD, FORD MOTOR                                         Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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