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							Gutachten 366-0428-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 78 FORD, FORD MOTOR                                          Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 27.03.2012
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Fahrzeughersteller                         : FORD, FORD MOTOR
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-      Abroll    ab
            Kennzeichnung                      Kennzeichnung           (mm)                   last      umf.      Fertig
            Rad                                Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
OMUP0BP35B6 PCD114 ET35                        Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff    590     2290      09/09
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OMUP0BP35B6 PCD114 ET35                        Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff     640      2100 09/09
71
OMUP0BP35B6 PCD114 ET35                        Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff     660      2025 09/09
71
OMUP0BP35B6 PCD114 ET35                        Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff     670      2000 09/09
71
OMUP0BP3567 PCD114 ET35                        Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff     590      2290 01/09
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OMUP0BP3567 PCD114 ET35                        Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff     640      2100 01/09
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OMUP0BP3567 PCD114 ET35                        Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff     660      2025 01/09
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OMUP0BP3567 PCD114 ET35                        Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff     670      2000 01/09
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ECP
                                             133 Nm für Typ : 1EZ; 1EZR; 1N2; 1N2R
Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCAPE, MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen          Auflagen
1EZ          e4*98/14*0043*..    91   215/70R16                     51G                         Allradantrieb;
1EZR         e4*98/14*0051*..         225/60R16 102                                             Frontantrieb;
1N2R         e13*2001/116*0091*.      225/65R16 100                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/70R16 102                 11A; 54A                    12A; 51A; 71K; 721;
                                      235/60R16 100                 11A; 54A                    725; 73C; 74A; 74H;
                                 145  225/70R16 102                                             74P
                                      225/75R16 104
                                      235/70R16                     11A; 54A
1N2          e13*2001/116*0093*. 91   215/70R16                     51G                         Allradantrieb;
                                      225/60R16 102                                             Frontantrieb;
                                      225/65R16 100                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/70R16 102                 11A; 54A                    12A; 51A; 71K; 721;
                                      235/60R16 100                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                 145  225/70R16 102                                             74P
                                      225/75R16 104
                                      235/70R16


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 78 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:    FORD PROBE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
ECP          G571             85        225/50R16-91            11A; 54A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                              119 - 120 P225/50R16              51G                         12A; 51A; 71K; 721;
                                        205/55R16               51G                         725; 73C; 74A; 74H;
                                        225/50R16               51G                         74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 78 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 27.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 3
      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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