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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                7g
Seite :                     1/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   DY-8018
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             BORBET
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK: 114,3
Radgröße:                                                8Jx18EH2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                          825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Ford (USA), Ford (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
ECP                              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         110 Nm
                                 M12x1,5
1EZ,1EZR,1N2,1N2R                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        130 Nm
                                 M12x1,5




RA-000823-A0-021-07g~FO-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                7g
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ:                          1EZ
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Ford Maverick            235/50R18                         A02) bis A10)
              (Serie 225/70R15)                                           S01)
                                        245/50R18
                                        A01)K03)K04)
 145           Ford Maverick            235/60R18
              (Serie 235/70R16)
                                        245/50R18
                                        A01)G01)K03)K04)
e4*98/14*0043*02E      1125/1060                                          5/114,3/67,1



Typ:                          1EZR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Ford Maverick            235/50R18                         A02) bis A10)
              (Serie 225/70R15)                                           S01)
                                        245/50R18
                                        A01)K03)K04)
 145           Ford Maverick            235/60R18
              (Serie 235/70R16)
                                        245/50R18
                                        A01)G01)K03)K04)
e4*98/14*0051*02E      1125/1060                                          5/114,3/67,1



Typ:                          1N2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Ford Maverick           235/50R18                          A02) bis A10)
              (Serie 225/70R15)                                           S01)
                                       245/50R18
                                       A01)K03)K04)
 145           Ford Maverick           235/60R18
              (Serie 235/70R16)
                                       245/50R18
                                       A01)G01)K03)K04)
 91 bis 149    Ford Maverick           235/50R18
              (Serie 215/70R16)
                                       235/60R18
                                       A01)G01)

                                         245/50R18
                                         A01)K03)K04)
e13*2001/116*0093*12   1125/1060                                          5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                7g
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ:                          1N2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Ford Maverick           235/50R18                          A02) bis A10)
              (Serie 225/70R15)                                           S01)
                                       245/50R18
                                       A01)K03)K04)
 145           Ford Maverick           235/60R18
              (Serie 235/70R16)
                                       245/50R18
                                       A01)G01)K03)K04)
 91 bis 145    Ford Maverick           235/50R18
              (Serie 215/70R16)
                                       235/60R18
                                       A01)G01)

                                             245/50R18
                                             A01)K03)K04)
e13*2001/116*0091*06   1125/1050             5/114,3/67,1



Typ:                           ECP
ABE / EG-Genehmigung:          G571; e13*95/54*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Ford Probe 2.0/16 V       225/35R18                         A01) bis A10)
                                                                          K03)K04)K11)K12)
 120                   Ford Probe 2.5/24 V   225/40R18                    S01)

                                                                          5/114.3/67



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000823-A0-021-07g~FO-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                7g
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                7g
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

Die Anlage Nr. 7g mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DY-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 25.05.2016




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