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							               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 65 FORD, FORD MOTOR                                            Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 23.02.2022
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                               Fahrzeughersteller                FORD, FORD MOTOR




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)        : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                      Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                     Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               TTHP0BP35B671           PCD114.3 ET35           Ø67.1/Ø71.6                 67,1      Kunststoff        930      2330    01/15
               TTHP0BP35671            PCD114.3 ET35           Ø67.1/Ø71.6                 67,1      Kunststoff        930      2330    01/15
               TTHP0SA35B671           PCD114.3 ET35           Ø67.1/Ø71.6                 67,1      Kunststoff        930      2330    01/15
               TTHP0SA35671            PCD114.3 ET35           Ø67.1/Ø71.6                 67,1      Kunststoff        930      2330    01/15
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 49878*10




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FORD, FORD MOTOR
               Befestigungsteile                            : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm für Typ : ECP
                                                              133 Nm für Typ : 1EZ; 1EZR; 1N2; 1N2R
                Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCAPE, MAVERICK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
                1EZ          e4*98/14*0043*..  91     225/65R16 100                                            Mit
                1EZR         e4*98/14*0051*..         235/60R16 100                                            Radhausverbreiterung
                                               145    235/70R16                      51G                       Serie; Allradantrieb;
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                               74H; 74P
                1N2           e13*2001/116*0093*.. 91 - 149      215/70R16           51G                       Mit
                1N2R          e13*2001/116*0091*..               225/65R16 100       FGL                       Radhausverbreiterung
                                                                 235/60R16 100       FGL                       Serie; Allradantrieb;
                                                      145        235/70R16           51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                               74H; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 65 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     FORD PROBE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ECP          G571              85        225/50R16-91           11A; 54A                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              119 - 120 P225/50R16             51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        205/55R16              51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                                        225/50R16              51G                       74H; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
§22 49878*10




                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 65 FORD, FORD MOTOR                                      Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
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                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§22 49878*10




                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               FGL) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße
                    225/70R15 oder 215/70R16 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                    ist.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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