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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50980 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55082616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ RP13-9019
                             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                               An der Roßweid 23-25
                                                               76229 Karlsruhe


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            RP13
                             Typ                               RP13-9019
                             Radgröße                          9Jx19H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                  (mm)
                             FM           RP13-9019 FM / ohne Ring                5/114,3/70,6       45        900    2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        50980
§ 22 50980, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen                 PLATIN
                             Radtyp und Ausführung             RP13-9019 (s.o.)
                             Radgröße                          9Jx19H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01       Mutter M14x1,5 CL 10         Kegel 60°      200                    -
                             S02       Mutter 1/2 UNF               Kegel 60°      135                    -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Ford

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50980 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55082616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ RP13-9019
                             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford Mustang            213-331        255/40R19   A10                                   A14 A16 A19
                             LAE                     213-331        265/40R19   A12 R03                               A58 Cbo Cpe
                             e13*2007/46*1551*..     213-331        275/40R19   A12 R03                               VM9 S01
                             - incl. Facelift 2018
                             Ford Mustang GT         224            235/45R19                                         A12 A14 A16
                             S197 (T82/T85)          224            245/40R19                                         A19 B02 Cbo
                             e9*2001/116*0054*..     224            255/40R19                                         Cpe V19 S02
                                                     224            275/35R19   A01 K2b R03

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
§ 22 50980, Erweiterung 01




                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50980 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55082616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ RP13-9019
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 3 von 5

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 50980, Erweiterung 01




                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50980 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55082616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ RP13-9019
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 4 von 5

                             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1     215/35R19     245/30R19, 255/30R19
                             Nr. 2     225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr. 3     225/40R19     245/35R19, 255/35R19
                             Nr. 4     225/45R19     245/40R19, 255/40R19
                             Nr. 5     235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr. 6     235/40R19     265/35R19, 275/35R19
                             Nr. 7     235/45R19     255/40R19
                             Nr. 8     235/50R19     255/45R19
                             Nr. 9     235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 10    245/30R19     305/25R19
                             Nr. 11    245/35R19     275/30R19, 285/30R19
                             Nr. 12    245/40R19     275/35R19, 285/35R19
                             Nr. 13    245/45R19     275/40R19
                             Nr. 14    245/50R19     275/45R19
§ 22 50980, Erweiterung 01




                             Nr. 15    255/30R19     305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 16    255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 17    255/40R19     285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 18    255/45R19     285/40R19
                             Nr. 19    255/50R19     285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 20    255/55R19     275/50R19
                             Nr. 21    265/30R19     305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 22    265/35R19     295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 23    265/40R19     295/35R19
                             Nr. 24    265/45R19     295/40R19
                             Nr. 25    265/50R19     295/45R19
                             Nr. 26    275/30R19     315/25R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             VM9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   255/35R19     265/35R19, 275/35R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr.   2   255/40R19     265/40R19, 275/40R19, 285/35R19, 295/35R19, 305/35R19
                             Nr.   3   265/30R19     285/30R19
                             Nr.   4   265/35R19     275/35R19, 285/35R19, 305/30R19, 315/30R19
                             Nr.   5   265/40R19     295/35R19, 305/35R19
                             Nr.   6   275/30R19     285/30R19, 295/30R19
                             Nr.   7   275/35R19     285/35R19, 295/35R19, 315/30R19
                             Nr.   8   285/35R19     295/35R19, 305/35R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50980 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55082616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ RP13-9019
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 5 von 5

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 11. Oktober 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 50980, Erweiterung 01




                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 11. Oktober 2018




                             Tufan                                                                 00304913.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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